Bescheinigung vom Arzt

  • Hallo zusammen,

    ein Kollege kam mit folgender Frage:

    Er hat Vertrauensarbeitszeit, musste nachmittags 2 Stunden zum Arzt und hat die Zeit hinterher noch nachgearbeitet. Nun verlangt der AG eine Bescheinigung des Arztes obwohl es nicht auf Arbeitszeit ging. Darf er das?

    Ich war der Meinung das ist nur möglich wenn man den Arztbesuch auf die Arbeitszeit angerechnet haben möchte. Ansonsten geht es den Arbeitgeber doch nichts an, oder?

    Wo kann ich dazu was schriftliches finden?

    Danke schon mal.

  • Zitat von KSE

    Wo kann ich dazu was schriftliches finden?

    Ich denke, dass der einzige Ort, an dem ihr was finden könnt eure BV zum Thema Vertrauensarbeitszeit ist.

    Ich wüsste jetzt auf Anhieb keine Verordnung oder ein Gesetz, das Vertrauensarbeitszeit regelt. Muss aber dazu sagen, dass wir bei uns im Betrieb keine Vertrauensarbeitszeit haben und ich mich daher noch nicht eingehend mit dem Thema befasst habe.

    Grundsätzlich habe ich mit der Aussage deines Chefs schon ein Problem. Vertrauensarbeitszeit ist ja per se so definiert, dass der MA seine Arbeitszeit, die vertraglich festgelegt ist erfüllen kann, wann er das möchte, solange er das ArbZG einhält.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von KSE:

    Wo kann ich dazu was schriftliches finden?

    Wie Markus 1973 ED schon geschrieben hat, kann das nur in Euren Bedingungen bzw. BV zu dem Thema stehen.

    Ansonsten kann ich das nur von uns schreiben, dass eine Krankmeldung bzw. Bescheinigung von den betroffenen MAs abgegeben wird, wenn sie es "möchten" bzw. tatsächlich krankgeschrieben sind.

    Ansonsten gilt ja gerade der Vertrauensgrundsatz, dass sie ihre Arbeit - wann und wie auch immer - machen und die entsprechenden Stunden arbeiten.

    Wenn das angezweifelt würde, dann wäre meine Antwort an den Chef "tschüss Vertrauensarbeitszeit, willkommen Stechuhr mit genauer Anrechnung der Überstunden".

  • Wenn es keine "Anwesenheitspflicht" z.B. Kernzeit in der man im Büro sein muss war

    ist es halt Freizeit des AN. Und über Freizeitaktivitäten muss ich den AG nicht infirmieren und der AG hat auch keinen Rechtsanspruch auf solche Info's.

    Solche Dinge regelt man in der BV zur Vertrauensarbeitszeit.