Hallo zusammen,
wir haben gerade festgestellt, dass ein Leiharbeitnehmer, der seit Februar bei uns beschäftigt ist und dessen Vertrag am 30.06.2019 enden sollte, zwar noch bei uns arbeitet, die Verlängerung aber nicht bei uns angehört wurde. Ich kann mir zwar kaum vorstellen, dass dem Entleiher das entgangen ist, aber wie sieht hier die rechtliche Lage aus: Können wir - ähnlich wie bei einem befristet eingestellten AN, dessen Vertrag ausgelaufen ist, der aber trotzdem ohne Widerspruch des AG weiter arbeiten kommt - auf einer Festeinstellung bestehen? Ich finde da weit un breit nichts zu. Vielleicht könnt Ihr ja weiterhelfen. Danke!