Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Hallo zusammen,

    dass der BR bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Mitbestimmung ist, ist soweit nachvollziehbar.

    Was ist hier besonderes zu beachten bei der Ernennung der FaSi? Muss der Arbeitgeber dem BR besondere Unterlagen etc. zur Verfügung stellen oder reicht es aus, dass der Arbeitgeber nur mitteilt, dass Hermann Meier ab dem 1.9. Fachkraft für Arbeitssicherheit wird?

    Wir haben zum ersten Mal mit einer Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu tun und diesbezüglich vom Arbeitgeber noch keine Informationen erhalten.

    Muss der Arbeitgeber die Qualifikation der FaSi an den BR nachweisen? Muss der Arbeigeber den BR über den Umfang und die Inhalte der Aufgaben der FaSi informieren?

    Ihr seht, wir sind auf diesem Gebiet noch Neulinge, daher an Euch vielen Dank für Eure Informationen.

  • https://www.dguv.de/de/praeven…terbildung/fasi/index.jsp

    Da steht viel.

    u.a auch

    DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

    mit Rechenbeispien für die Aufteilung der Stunden zwischen Betriebsarzt und FaSi

    Natürlich sollte die FaSi qualifiziert sein. Habt ihr einen Externe oder möchte Euer AG einen MA intern ernennen?

    Und ja der BR kann schon die Eignung prüfen. Bring ja nix wenn der Ag sagt: Ach machen wir die Küchenaushilfe (ohne Ausbildung) mal zu FaSi, die quatscht mir dann auch nicht soviel rein :oops: