Hallo zusammen,
dass der BR bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Mitbestimmung ist, ist soweit nachvollziehbar.
Was ist hier besonderes zu beachten bei der Ernennung der FaSi? Muss der Arbeitgeber dem BR besondere Unterlagen etc. zur Verfügung stellen oder reicht es aus, dass der Arbeitgeber nur mitteilt, dass Hermann Meier ab dem 1.9. Fachkraft für Arbeitssicherheit wird?
Wir haben zum ersten Mal mit einer Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu tun und diesbezüglich vom Arbeitgeber noch keine Informationen erhalten.
Muss der Arbeitgeber die Qualifikation der FaSi an den BR nachweisen? Muss der Arbeigeber den BR über den Umfang und die Inhalte der Aufgaben der FaSi informieren?
Ihr seht, wir sind auf diesem Gebiet noch Neulinge, daher an Euch vielen Dank für Eure Informationen.