Hallo zusammen,
sehe ich das richtig? Wenn ich mich bei dem Anhörungsverfahren nach §99BetrVG mit meinem AG darüber streite, welche Informationen er mir geben muss, so ist der einzige Weg den ich beschreiten kann ein Beschlussverfahren nach §23. Oder habe ich da etwas übersehehn?
LG
Markus