Liebe Kolleg*innen,
ich habe 2 Fragen.
Beim Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte werden ja nicht die vertraglich vereinbarten Wochenstunden, sondern die Arbeitstage pro Woche zugrunde gelegt. Jemand, der bei einer regulären 5-Tage-Woche nur 3 Tage die Woche arbeitet hat demnach Anspruch auf weniger Jahresurlaubstage als jemand, der 4 oder 5 Tage pro Woche arbeitet.
Jetzt meine Frage: Kann man Urlaubstage eigentlich in Arbeitsstunden umrechnen? Wenn Vollzeit in einer Firma 40h an 5 Tagen bedeutet, hat ein normaler Arbeitstag ja 8h. Dies entspricht dann ja auch einem Urlaubstag für eine Vollzeitkraft. Wenn jemand nun grundsätzlich pro Tag nur 6 Stunden arbeitet (an 3, 4 oder 5 Tagen pro Woche), wie viele Stunden ist ein Urlaubstag dann wert? 6h?Und wieviel, wenn montags 8, dienstags 4 und mittwochs 6 Stunden gearbeitet werden?
Das ist ja deshalb wichtig, weil manche Unternehmen - so auch unseres - auch halbe Urlaubstage zulassen. Ist ein halber Urlaubstag dann für manche 4h und für andere 3h?
2. Frage:
Den vollen Urlaubsjahresanspruch hat man ja nach 6 Monaten. Was aber, wenn es in den ersten 6 Monate zwei Dreimonatsverträge gegeben hat? Zählt dann die Vertragslaufzeit oder die Betriebszugehörigkeit?
Ich hoffe, ich konnte meine Fragen verständlich machen und bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.