Urlaubsanspruch bei Teilzeit

  • Liebe Kolleg*innen,

    ich habe 2 Fragen.

    Beim Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte werden ja nicht die vertraglich vereinbarten Wochenstunden, sondern die Arbeitstage pro Woche zugrunde gelegt. Jemand, der bei einer regulären 5-Tage-Woche nur 3 Tage die Woche arbeitet hat demnach Anspruch auf weniger Jahresurlaubstage als jemand, der 4 oder 5 Tage pro Woche arbeitet.

    Jetzt meine Frage: Kann man Urlaubstage eigentlich in Arbeitsstunden umrechnen? Wenn Vollzeit in einer Firma 40h an 5 Tagen bedeutet, hat ein normaler Arbeitstag ja 8h. Dies entspricht dann ja auch einem Urlaubstag für eine Vollzeitkraft. Wenn jemand nun grundsätzlich pro Tag nur 6 Stunden arbeitet (an 3, 4 oder 5 Tagen pro Woche), wie viele Stunden ist ein Urlaubstag dann wert? 6h?Und wieviel, wenn montags 8, dienstags 4 und mittwochs 6 Stunden gearbeitet werden?

    Das ist ja deshalb wichtig, weil manche Unternehmen - so auch unseres - auch halbe Urlaubstage zulassen. Ist ein halber Urlaubstag dann für manche 4h und für andere 3h?

    2. Frage:

    Den vollen Urlaubsjahresanspruch hat man ja nach 6 Monaten. Was aber, wenn es in den ersten 6 Monate zwei Dreimonatsverträge gegeben hat? Zählt dann die Vertragslaufzeit oder die Betriebszugehörigkeit?

    Ich hoffe, ich konnte meine Fragen verständlich machen und bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.

  • nein, ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag, eine Umrechung in Stunden ist nicht möglich

    auch wenn das so mancher nicht wahrhaben will.

    Das Gesetz spricht nicht von Stunden sondern von Tagen!

    Der Tag ist so zu bezahlen, als wenn er gearbeitet worden wäre (wenn der 4 Stunden Tag mit Urlaub belegt wurde, dann mit 4 Stunden, wenn es der 8 Stunden tag war, dann mit 8 Stunden)

    wie es zu berechnen ist hat der EuGH entschieden, wenn ein Wechsel von Vollzeit in teilzeit oder umgekehrt vorliegt.

    https://www.arbeitsrecht-weltw…en-vollzeit-und-teilzeit/

    Es gibt keine halben Urlaubstage nach dem Gesetz!

    Der Urlaubsanspruch beträgt anteilig für jeden Monat 1/12 des Jahresanspruches ab dem Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginnes (Antwort zu deiner zweiten Frage) und wenn nach dem zweiten befristeten Vertrag ein weiterer folgt, besteht zumindest der volle gesetzliche Urlaubsanspuch (4 Wochen)

    Gruß

    rabauke

  • Hallo MaxBr,

    das Problem ist - wie so oft -die Rechtsgrundlage für einen Anspruch.

    Und der Grundsätzliche Rechtsanspruch eines AN auf Urlaub ergibt sich nunmal aus dem BUrlG. Und der wird nun mal nur in Tagen bemessen. Auch alle Urteile laufen immer auf Tagen.

    Und auch andere Rechtsvorschriften wie TV oder AV aus denen sich Urlaub ergibt sprechen nur von Tagen.

    Da in Deutschland ja Vertragsfreiheit herrscht könnte der AG natrülich mit jedem AN einen individuellen Urlaubsanspruch erarbeiten und ihn vertraglich festhalten.

    Problematik: Der Anspruch darf nie kleiner sein als der aus dem BurlG und den TV und da beisst isch shcon wieder die Katze in den Schwanz - Es gäbe so viel untershciedliche Verträge, dass der AG da schon keinen Bock mehr drauf hätte.

  • Zitat von MaxBR

    Kann man Urlaubstage eigentlich in Arbeitsstunden umrechnen?

    Zitat von Rabauke

    nein, ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag, eine Umrechung in Stunden ist nicht möglich

    Lieber Rabauke,

    Du bist inkonsequent! In dem anderen Fred hast Du dem Kollegen ob Du ihm ein Spezialforum nennen könntest nur geantwortet dass Du das könntest. (Kommunikationsprofis unter sich, gell? ;) )

    Und hier kommt so eine Antwort? Natürlich kann man. Die Frage ist halt nur ob es zulässig und/oder sinnvoll ist...

    Und da wird es eben schwierig.

    MaxBR

    Wie die Kollegen schon richtig anmerkten, sind halbe Tage im Gesetz nicht vorgesehen, von daher kann es hier keine juristisch haltbare Antwort geben. Die beste Antwort wäre wohl tatsächlich noch die hier:

    Zitat von Rabauke

    Der Tag ist so zu bezahlen, als wenn er gearbeitet worden wäre

    Wenn sich also alle Parteien einig sind, dass sie auch mit halben Tagen arbeiten wollen, dann wäre tatsächlich das hier die Konsequenz:

    Zitat von MaxBR

    Ist ein halber Urlaubstag dann für manche 4h und für andere 3h?

    Da das aber eben auf keinerlei gesetzlicher Basis steht, kann die Antwort hier nur lauten: wenn ihr (im beiderseitigen Einvernehmen) irgendwas außer der Reihe machen wollt, dann klärt die "Spielregeln" im gleichen Einvernehmen, bevor es Streit darum gibt.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Sorry,

    aber das hier

    Zitat von Ohadle

    Da in Deutschland ja Vertragsfreiheit herrscht könnte der AG natrülich mit jedem AN einen individuellen Urlaubsanspruch erarbeiten und ihn vertraglich festhalten.

    und das hier

    Zitat von Moritz

    Da das aber eben auf keinerlei gesetzlicher Basis steht, kann die Antwort hier nur lauten: wenn ihr (im beiderseitigen Einvernehmen) irgendwas außer der Reihe machen wollt, dann klärt die "Spielregeln" im gleichen Einvernehmen, bevor es Streit darum gibt.

    ist Quatsch,sofern es sich auf die Berechnungsgrundlage der Tage bezieht. Denn das Prinzip des Arbeits- bzw. Werktages als Berechnungsgrundlage ist nicht arbeitsvertragsdisponibel wegen der Unabdingbarkeit nach § 13 BUrlG.

    Das betrifft auch sog. "halbe Tage", sofern der AN noch mindestens Anspruch auf einen Tag Urlaub hat.

    Aber in der Praxis versuchen idR AGs mit dieser Stundenberechnung ihre AN über den Tisch zu ziehen.

    Lediglich tarifvertraglich darf von der Berechnungsgrundlage abgewichen werden und nur dann, wenn es für den AN günstiger ist, also mehr als 4 Urlaubswochen dabei "herausspringen". (ErfK, Gallner, § 3 BUrlG Rn 2).

    Ein Urlaubstag ist immer ein Urlaubstag, egal ob er eine effektive Wertigkeit von 1, 3, 5 oder 8 Stunden hat. Denn all das Geschwätz mit der angeblichen Benachteiligung von Vollzeit-AN ist Quatsch, da sich die durchschnittliche Tages-Arbeitszeit natürlich in der Urlaubsvergütung widerspiegelt.

  • Vielen Dank, eure Beiträge helfen mir schon weiter.

    Bzgl. der Urlaubsvergütung gibt es im Betrieb die Idee, Urlaubstage als tägliche Durchschnittsarbeit zu betrachten. Also bei 3 Tagen pro Woche montags 8h, dienstags 4h und mittwochs 4 h wären das im Mittel pro Tag 5,33h.

  • Zitat von MaxBR

    Also bei 3 Tagen pro Woche montags 8h, dienstags 4h und mittwochs 4 h wären das im Mittel pro Tag 5,33h.

    Sorry, aber das macht doch tatsächlich überhaupt keinen Sinn. Warum braucht man die Umrechnung in Zeit? Doch üblicherweise um das Gleitzeitkonto "auf die Kette zu kriegen".

    Bei der Betrachtung würde sich das Gleitzeitkonto bei einem Urlaubstag am Dienstag oder Mittwoch nach oben bewegen (weil die Gutschrift > Sollarbeitszeit wäre), an einem Montag aber nach unten (weil die Gutschrift < Sollarbeitszeit wäre). Das mag bei einer Woche Urlaub keinen Unterschied machen, da es sich dann über die Tage ausgleicht. Aber sobald wir über einzelne Tage (oder meinetwegen eben halbe Tage) reden funktioniert die Nummer nicht.

    Bei allem Verständnis für einfache Lösungen, hier gilt was schon oben gesagt wurde:

    Zitat von Rabauke

    Der Tag ist so zu bezahlen, als wenn er gearbeitet worden wäre (wenn der 4 Stunden Tag mit Urlaub belegt wurde, dann mit 4 Stunden, wenn es der 8 Stunden tag war, dann mit 8 Stunden)

    Wenn ihr das so, wie von euch angedacht regeln würdet, tätet ihr genau das, was whoepfner anprangert:

    Zitat von whoepfner

    in der Praxis versuchen idR AGs mit dieser Stundenberechnung ihre AN über den Tisch zu ziehen

    Eine solche Regelung macht keinen Sinn und die braucht auch keiner.

    albarracin

    Zitat von whoepfner

    ist Quatsch,sofern es sich auf die Berechnungsgrundlage der Tage bezieht

    Keine Widerrede. Nur das davon, zumindest bis eben, noch gar nicht die Rede war. Aber offensichtlich hattest du hier den besseren Riecher wo der Hase lang soll...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,

    Du solltest schon zu dem stehen, was Du geschrieben hast, denn das hier

    Zitat von Moritz

    Zitat von MaxBRIst ein halber Urlaubstag dann für manche 4h und für andere 3h?Da das aber eben auf keinerlei gesetzlicher Basis steht, kann die Antwort hier nur lauten: wenn ihr (im beiderseitigen Einvernehmen) irgendwas außer der Reihe machen wollt, dann klärt die "Spielregeln" im gleichen Einvernehmen, bevor es Streit darum gibt.

    ist schon ganz schön mißverständlich. Es müssen keine Spielregeln "geklärt" werden, weil die (gesetzlichen) Spielregeln relativ klar sind - unabhängig davon, ob sich irgendjemand mangels Kenntnissen der Materie ins Bockshorn jagen lassen.

    Und hiermit

    Zitat von Moritz

    Wenn sich also alle Parteien einig sind, dass sie auch mit halben Tagen arbeiten wollen, dann wäre tatsächlich das hier die Konsequenz:

    hast Du halt klar den Boden der gesetzlichen Grundlage verlassen. Bei allem Pragmatismus solltest Du keine potentiell rechtsunwirksamen "Lösungen" vorschlagen oder zumindest das Rechtsrisiko erwähnen.

  • Zitat von whoepfner

    Bei allem Pragmatismus solltest Du keine potentiell rechtsunwirksamen "Lösungen" vorschlagen

    Tut mir leid, aber ich kann hier nirgends einen Vorschlag von mir entdecken. Allenfalls den, dass jeder Urlaubstag genau zu betrachten ist und so zu bewerten ist, als wenn er gearbeitet worden wäre. Ist das falsch oder rechtsunwirksam?

    Zitat von whoepfner

    oder zumindest das Rechtsrisiko erwähnen

    Dachte das hätte ich mit diesen beiden Aussagen

    Zitat von Moritz

    sind halbe Tage im Gesetz nicht vorgesehen, von daher kann es hier keine juristisch haltbare Antwort geben

    Zitat von Moritz

    Da das aber eben auf keinerlei gesetzlicher Basis steht,

    ausreichend getan. Ja, ja, da habe ich Depp wieder gedacht, so ein Betriebsratkollege wird dann schon von alleine verstehen, wo dabei das Problem liegt. Wenn das missverständlich war... dann stehe ich zu meiner missverständlichen Aussage.

    Zitat von whoepfner

    Es müssen keine Spielregeln "geklärt" werden, weil die (gesetzlichen) Spielregeln relativ klar sind

    Das ist doch (jedenfalls in meiner Wahrnehmung) der einzige Punkt wo wir hier unterschiedlicher Meinung sind. Du sagst die Regeln sind unumstößlich klar. (Dem widerspreche ich ja noch nicht einmal.)

    Aber ich sage, wenn ihr beim Halma einen Elfmeter einführen wollt, den die Regeln nicht vorsehen, dann macht euch VORHER Gedanken, wie ihr das vernünftig klären wollt. (Wobei das vernünftig eben genau impliziert, dass hier nicht irgendwer über den Tisch gezogen wird.)

    OK, war ein blödes Beispiel, da ich keine Ahnung habe, was ich mit dem Elfmeter beim Halma will. Aber dass halbe Urlaubstage im Sinn von AN und AG sind, das leuchtet mir ein. Und ja, dafür suche ich dann pragmatische und vernünftige Lösungen im Rahmen der Gesetze. Auch dazu stehe ich.

    Zitat von MaxBR

    Bzgl. der Urlaubsvergütung gibt es im Betrieb die Idee, Urlaubstage als tägliche Durchschnittsarbeit zu betrachten. Also bei 3 Tagen pro Woche montags 8h, dienstags 4h und mittwochs 4 h wären das im Mittel pro Tag 5,33h.

    Um darauf noch einmal zurückzukommen: es gibt Unternehmen, die tatsächlich mit dem Durchschnitt rechnen. Allerdings wird die Rechnung dann ganz anders aufgemacht:

    Haben alle AN 40 Wochenstunden und 30 Tage Urlaub, so werden Urlaubstage mit 8 Stunden vergütet. Arbeitet jemand, wie in deinem Beispiel, nur 16 Stunden in der Woche, dann hat er weiterhin 30 Tage Urlaub, aber jeder Urlaubstag hat nur noch 3,2 Stunden "Wert". D.h. nimmt der Kollege seinen Urlaub in ganzen Wochen, bekommt er exakt das gleiche Geld wie wenn er gearbeitet hätte und hat, wie alle anderen Kollegen auch, 6 freie Wochen im Jahr. Würde er jetzt hingehen und immer nur für die drei Tage an denen er arbeiten muss Urlaub nehmen, könnte er so zwar 10 Wochen frei machen, hätte dafür aber deutlich weniger Geld, weil er für die 10 Wochen trotzdem nur das Geld für 6 Wochen erhält. Das wäre eine Regelung, die durchaus üblich, und nach meinem Verständnis auch gerecht, ist. Fraglich ist allerdings, was mit seinem Gleitzeitkonto in der Zeit passiert. Bei einer ganzen Woche würde sich alles wieder nivelieren, aber bei einzelnen Tagen? Dann hätte er für mehr freie Tage auf der einen Seite zwar weniger Geld auf der anderen Seite aber ein Minus im Gleitzeitkonto, weil die 3,2 Stunden ja noch nicht einmal für die kurzen Tage reichen. Deswegen ist die Marschrichtung immer: ein Tag Urlaub befreit von jeglicher Arbeitsleistung an diesem Tag. Das Gleitzeitkonto darf sich nicht verändern!

    In dem Moment, wo der Urlaub auf die Teilzeit angepasst wird, er also in deinem Beispiel bei drei Arbeitstagen in der Wochen auch nur noch 3/5 des Urlaubes hat (d.h. 18 Tage), kann/darf/muss er für eine Woche Urlaub auch nur noch 3 Tage einreichen, hat so ebenfalls wieder die 6 Wochen frei und erhält dafür exakt das gleiche Geld. Wird jetzt aber auch noch ein Durchschnitt von 5,33 Stunden genommen, läufst du wieder in o.g. Problem: was passiert mit dem Gleitzeitkonto?

    Deswegen ist die wirklich vernünftige Lösung am Ende tatsächlich jeden Tag einzeln zu betrachten. Alternativ wäre es noch denkbar Arbeitszeitkonto/Urlaub und Vergütung zu trennen. Sprich, wenn wir bei deinem Beispiel bleiben: für einen halben Tag Urlaub bekommt der Kollege zwar nur 2,66 Stunden vergütet, aber ihm wird die halbe Sollarbeitszeit erlassen (4 Stunden am Montag, 2 am Dienstag und Mittwoch). Aber seien wir ehrlich: irgendwann wird es doch richtig unhandlich und unübersichtlich! Wer behält denn da noch den Durchblick?

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  • Das mit dem Durchschnitt funktioniert ganz gut.

    Angenommen ein Arbeitnehmer arbeitet am Dienstag 15min (weil er keine Ahnung nur irgendwas machen soll; er wohnt neben der Firma) und am Mittwoch 7h45min.

    Also 2 Arbeitstage in der Woche. Nach Gesetz 4 Wochen frei. 2 Wochen zusammenhängend.

    Jetzt hat er noch 4 Tage. Die nimmt er immer am Mittwoch....

    Für die Viertelstunde feiert er seine Überstunden ab...

    Der AG bekommt bestimmt Schnappatmung...

    Dann kommt der AG:

    Du nimmst jetzt immer am Dienstag Urlaub und Mittwoch Überstundenabbau.

    Dann bekommt der AN Schnappatmung...

    Besser ist der Durchschnitt. Am einem normalen Dienstag Arbeit weist das Gleitzeitkonto -3,75h auf. An einem normalen Mittwoch weist das Gleitzeitkonto +3,75h auf. Bei Urlaub (und bei krank) am Dienstag verändert sich das Gleitzeitkonto nicht (+-0). Bei Urlaub am Mittwoch verändert sich das Gleitzeitkonto nicht (+-0).

    Falls Dienstag gearbeitet und Mittwoch krank so ist Dienstag -3,75h und Mittoch +-0 also die Woche -3,75.

    Dagegen Dienstag krank +-0 und Mittoch normal arbeiten +3,75h.

  • Sorry Hawky, aber das funktioniert eben nicht (und schon gar nicht gut).

    Das hieße in deinem Beispiel, dass der Kollege der Mittwochs erkrankt ist aber Dienstags gearbeitet hat plötzlich mit -3,75h "in der Kreide" steht. Das genau darf aber nicht sein. Das funktioniert bei ganzen Wochen, klar, aber eben nicht bei taggenauer Betrachtung. Muss es aber. Alles andere führt zu Schnappatmung. Mal beim einen, mal beim anderen.

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  • Es stimmt, dass er, wenn er am Mittwoch krank ist, dann auf einmal 3,75h Miese hat. Die hat er aber vom Dienstag!

    Krank (oder Urlaub) wie gearbeitet aber im Durchschnitt funktioniert immer.

    Was ist jetzt mit einem, der seine Stunden frei verfügen kann. Angenommen 30h bei 5 Tagen. Montag arbeitet er 1h. Dienstag bis Freitag krank. Stunden plus/minus oder nicht?

    Drei Wochen später. Er arbeitet Montag 9h. Dienstag bis Freitag krank. Stunden plus/minus oder nicht?

    Mit Durchschnitt gehts...

  • Aber genau da liegt doch der Hase im Pfeffer:

    Zitat von Hawky

    Was ist jetzt mit einem, der seine Stunden frei verfügen kann.

    Das ist genau das Modell jeder Gleitzeit - Wochenstunden verteilt über die Anzahl Arbeitstage. Das geht auch nur mit "Durchschnitt". Klar. (Wobei es auch hier Systeme gibt, die mit einer Ungleichverteilung arbeiten, z.B. 8, 8, 8, 8 und 7 Stunden bei einer 39 Std. Woche. Aber auch da gilt: Urlaub oder Krankheit (egal an welchem Tag) verändert nicht das Arbeitszeitkonto. Punkt!)

    Wenn aber die Zeitverteilung von vorneherein auf bestimmte Tage ungleich verteilt ist, geht es eben nicht... Urlaub oder Krankheit entbinden von jeder Arbeitsleistung, dürfen also das Arbeitszeitkonto nicht verändern. Und genausowenig Sinn macht es, wenn ich meine für einen bestimmten Tag vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringe, dass ich damit Plusstunden aufbaue, nur weil hier irgendein Durchschnitt zugrunde gelegt wird, der niedriger ist als meine zu erbringende Arbeitsleistung.

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