Hallo an alle Forumsteilnehmer,
ich habe da mal wieder ein aktuelles Problem bei dem ich eure Meinungen und Erfahrungen bräuchte.
Zum Sachverhalt:
Unsere AMD-Untersuchungen (Arbeitsmedizinischer Dienst) konnten wir seit bestehen der Firma (ca. 18 Jahre) immer während der Arbeitszeit durchführen. Es gab auch keine Probleme mit der bezahlten Arbeitszeit, da der Arzt immer zu uns in die Firma gekommen ist.
Jetzt hat unser AG einige MA zu Pflichtuntersuchungen zum AMD geschickt. Die Termine wurden alle ausserhalb der Arbeitszeit wahrgenommen. Mir ggü. hat unser AMD-Arzt bestätigt, das der komplette Besuch zur Arbeitszeit zählt.
Unser AG hat nun nachträglich alle Überstunden die durch die Besuche entstanden sind gestrichen und diese den MA nicht bezahlt. Es wurde somit alles in der Freizeit erledigt.
Die ArbMedVV, speziell §3 Satz 1 ist mir bekannt. Das Wort "soll" ist mir in unserem Fall aber zu unbestimmt.
Nun zu meinen Fragen:
- Ist eine betriebliche Übung entstanden, da der AMD-Arzt 18 Jahre lang bei uns in der Firma während der Arbeitszeit besucht werden konnte?
- Sind wir in der Mitbestimmung bei der neuen Regelung und hätte unser AG vorher mit uns sprechen müssen und eine Zustimmung einholen müssen?
- Ist der Besuch von Pflichtterminen beim AMD-Arzt zu Vergüten?
- Wie könnten wir weiter vogehen und auf welche §§ können wir uns beziehen?
Folgende §§ schwirren mir im Kopf herum:
- §87|1 Nr.1 BetrVG und
- §87|1 Nr.7 BetrVG
Danke.