Auflösung des Betriebsrates

  • Hallo zusammen, ich hoffe, die "Schwarmintelligenz" kann mir weiter helfen. Wir sind ein 3er-Gremium und haben einen notorisch unzufriedenen Menschen im BR, der mir (BRV) und meinem Stellvertreter das Leben nur schwer macht.

    Nach einem Jahr der "Zusammenarbeit" sind wir an unseren Grenzen und möchten das Ganze beenden. Kontrovers ist ja immer gut für die Ideenfindung, aber was hier abgeht.....Meine Vorstellung wäre, dass alles auf "Null" geht und wir Neuwahlen ansetzen können. Frage: Wie schaffe ich das rechtlich korrekt ? Einfach nur zurück treten möchten wir (BRV + Stv) nicht; dann würden wir ihm das Felde überlassen und die zwei, die nachrücken würden, steckt er in die Tasche. Danke für Eure Unterstützung !

  • Hallo,

    ihr müßt zuerst die Nachrücker überreden, zurück zu treten. danach könnt ihr zurück treten.

    Aber was passiert, wenn er bei der Neuwahl wieder gewählt wird? Oder ist das auszuschliessen?

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo Hubertus, dass ich die Nachrücker anspreche, ist natürlich eine Option....wenn wir beide dann zurücktreten, hat er keine, mit denen er Betriebsrat bilden kann...cool! Dass er wieder gewählt wird, ist evtl. eine Option, aber ich würde auf der Betriebsversammlung sehr darum bitten, die neue Zusammenstellung gut zu überlegen und zu wählen....

  • Hallo,

    wenn ihr weniger als 3 BR seid, einschließlich Nachrücker, muss neu gewählt werden. Tretet aber nur beide zurück, falls ein nachrücker nicht zurück tritt. Er hat sonst das Mandat bis zur Neuwahl!

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • ...geht denn theoretisch die Variante, dass ich die Auflösung des Betriebsrates auf die TO setze , abstimmen lasse, mit 2 Stimmen zu (evtl. einer) den Beschluss durch bekomme? Dann sind doch theoretisch die Ersatzmitglieder automatisch raus ? ...der Betriebsrat wäre aufgelöst und es werden Neuwahlen angesetzt....

  • Warum gibt dann das BetrVG in §13 Abs 2 nr. 3 an, dass neu zu wählen ist, wenn der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat.

    Ich habe das schon so verstanden, dass der gesamte BR zurücktreten kann und nicht nur seine Einzelmitglieder.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Das wäre schon der richtige Weg. Man muss dann halt nur genau aufpassen, wie das formuliert wird. Das eine ist eine individuelle Murmel von zwei BRM (ich trete von meinem Amt zurück - der nächste Nachrücker rückt nach, es sei denn es gäbe keine Nachrücker mehr, dann gäbe es Neuwahlen), das andere ein Beschluss des Betriebsrates, der entsprechend richtig vorbereitet werden muss (rechtzeitige Einladung, TOP auf der TO, richtige Zusammensetzung des Gremiums) und das Gremium beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder (2 von 3 ist eindeutig die Mehrheit) seinen Rücktritt. Damit bleiben die BRM im Amt, leiten aber aufgrund des beschlossenen (!!!) Rücktritts Neuwahlen ein.

    Soviel mal zum Rechtlichen.

    Ob solch ein Schritt taktisch/politisch klug ist, steht auf einem ganz anderen Blatt und sollte gut überlegt sein.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Nur um das dann noch mal zusammen zu fassen: Ordentliche Einladung mit TOP auf TO, Abstimmung über Antrag auf Auflösung würde mit 2 zu 1 durchgehen, der Betriebsrat wird aufgelöst. Die Ersatzmitglieder kommen hier nicht zu Wort, weil der Beschluss rechtskräftig im Gremium getroffen wurde und die Auflösung des Gremiums dann ALLE umfasst ? Muss ich bei der Einladung mit TO unter TOP1 " Abstimmung zur Auflösung des Betriebsrates" einen § anführen? ....danke für Eure Mithilfe !!

  • Du musst den § nicht in der Tagesordnung benennen damit der Beschluss wirksam wird. Sollte der Beschluss angegriffen werden, so gilt im Beschlussverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz (anders als in Urteilsverfahren wo der Beibringungsgrundsatz gilt) - das Gericht prüft dann, von welchen/m § der Beschluss gedeckt ist bzw. ob überhaupt.

    Für der Vorbereitung der BRM kann es aber nicht schaden die Grundlage bereits in der TO zu benennen. Ich persönlich benenne eigentlich immer den § und schreibe auch tatsächlich den Wortlaut des § in die TO (nicht alle BRM sind so interessiert, dass beim Lesen der TO Bücher gewälzt oder wenigstens Google bemüht wird). Ist unnötig, schadet aber auch nicht und macht auch nicht wirklich Aufwand.

  • Und ich lache ja wenn der Kollege wieder in den BR gewählt wird :lol: :lol: :lol:

    Wenn sich hier der BRV und sein Stelli einig sind können sie eine gute Betriebsratsarbeit machen und den Querulanten ,,verdursten" lassen. Ob so eine gute Konstellation nach der nächsten Wahl der Fall ist wäre mir zu ungewiss!

  • @alter Schwede: das liegt im Bereich des Möglichen, aber hoffentlich wenig wahrscheinlich ;) ....aber wenn das denn der Wille des "Volkes" sein sollte - es wäre der demokratische Prozess, dem ich mich beugen würde, aber ohne meine weitere Tätigkeit im Gremium:)

  • Aber jetzt beugst Du Dich dem demokratischen Prozess nicht? Deine Kollegen wollten den Querulanten doch im Betriebsrat haben warum könnt Ihr, die ja die Mehrheit haben, nicht damit umgehen?

    Das nächste Mal habt ihr vielleicht einen unintressierten Ja Sager im Team....ist das besser?

  • Bauchweh hatten wir schon, als wir das Wahlergebnis angenommen haben, aber wir wollten es auf jeden Fall zusammen versuchen. Dieser Prozess geht jetzt über ein Jahr und es geht auch nicht um das Kontroverse, das ist absolut in Ordnung. Es kommt auf das Niveau an und das Ergebnis, und das funktioniert überhaupt nicht. Er kommt aus der Richtung" wenn es hier kein Schlachtfeld gibt, auf dem ich kämpfen kann, dann erschaffe ich mir eben eines" . Aber das führt jetzt alles zu sehr ins Detail, ich möchte eigentlich nur anständig diese "Beziehung" auflösen und dafür hatte ich mir hier Hilfe erfragt.

  • Hallo,

    Zitat von schwede12

    Wenn sich hier der BRV und sein Stelli einig sind können sie eine gute Betriebsratsarbeit machen und den Querulanten ,,verdursten" lassen. Ob so eine gute Konstellation nach der nächsten Wahl der Fall ist wäre mir zu ungewiss!

    Ich würde dem Schweden zustimmen.

    Wenn Ihr Euch als BRV und sBRV einig seid, könnt Ihr doch das Geschehen bestimmen (Tagesordnung, Beschlüsse, Begrenzung von Redezeiten, ...).

    Zitat von Carsten61

    aber ohne meine weitere Tätigkeit im Gremium

    Das würde bedeuten, dass Du lieber einen BR aus Quertreibern hast? Oder willst Du dann die Firma verlassen?

    Gruß, Carsten