Mißbrauch des Amtes

  • Hallo zusammen,

    ich bin kein Mitglied des Betriebsrates, dies vorweg. Bei der Wahl war ich leider ein paar Plätze zu schlecht.

    Doch zum Thema.

    Mir ist am 29.5. nach 19 Jahren eine Änderungskündigung unter die Nase gehalten worden. Der BR hatte mich eine Woche vorher informiert und anghört. Das Angebot war nur wirklich kein adäquates Angebot. Der BR hat intern, einstimmig gegen diese Änderungskündigung gestimmt. Das wurde mir jetzt 2 Wochen von Seiten der BR erzählt. Da ich auch Kontakt habe innerhalb des BR, weiß ich, das tatsächlich einstimmig gegen diese Änderungskündigung gestimmt wurde. Heute habe ich meinen RA Termin. Bin kurz im BR Büro vorbei, und wollte mir den Anhörungsbogen mit der Ablehnung in Kopie besorgen. Nun bin ich völlig geschockt. Entgegen der Abstimmung, die übrigens auch Protokolliert wurde, steht auf dem Zettel das Kreuz bei "Zugestimmt".

    Wie gehe ich jetzt vor?

    Einige BR-Mitglieder sind gerade geschockt.

    Vielen Dank

  • Hallo,

    es gibt hier ein Riesen-Problem. Der Arbeitgeber geht davon aus, dass der BR zugestimmt hat.

    Ich hoffe, die BR die jetzt geschockt sind, fallen nicht um, falls sie vor Gericht müssen.

    Warte den Termin mit deinem RA ab. Informiere hier, was er geraten hat.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo ,

    meine Frage wäre hier ganz klar zu fragen warum die geschockten BR

    Mitglieder nicht eine Sondersitzung beantragen und das Portokoll besprechen.

    Wenn alle gegen den Änderungsvertrag gestimmt haben sollte das doch kein

    Problem sein .

    Spätestens wenn das Protokoll geschrieben ist muss es doch einen Aufschrei geben.

    Im Protokoll muss auch stehen wie abgestimmt wurde X ja Stimmen Y nein und

    Z Enthaltungen .

    Ansonsten ungültiges Protokoll und nichtig .

    Der Arbeitgeber geht ja davon aus das der BR zugestimmt hat, und verfolgt nur

    sein Ziel weiter. Ihm ist glaube ich nichts vorzuwerfen.

    Ich würde den Kontakt zum BR suchen.

    Bei uns würde sowas nicht durchgehen und das Protokoll würde geändert.

    Informiere doch wie es weiter gegangen ist.

  • Zitat von ELBARADO

    meine Frage wäre hier ganz klar zu fragen warum die geschockten BRMitglieder nicht eine Sondersitzung beantragen und das Portokoll besprechen

    Das bringt aber dem TS nicht, er wurde ja gekündigt, weil der AG vom BRV das OK bekommen hat. (seis irrtümlich oder mit Absicht)

    Der AG durfte also davon ausgehen, dass der BR zugestimmt hat und somit durfte er auch dem Kollegen kündigen. (Änderungskündigung) Die Zustimmung brauchte er sich nicht ersetzen lassen.

    Jetzt ist es halt die Frage, wie man die Kuh wieder vom Eis bringt.

    Ganz abgesehen von den Abläufen im Br, die mit Sicherheit mehr als fragwürdig sind, hast du ja jetzt alles Richtig gemacht. Der Änderungskündigung unter vorbehalt zustimmen, zum Rechtsanwalt gehen und dann gegen die Änderungskündigung Klage einreichen. Bei der Verhandlung kann man dann ja nochmal den BR in den Zeugenstand rufen und nach seiner Meinung fragen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Die Frage ist sowieso, ob der AG zu einer Versetzung oder zu einer Änderungskündigung angehört hat. Bei einer Kündigung gibt es ja sowieso keine Zustimmung des BR. Hier kann er nur wiedersprechen, was aber keine Voraussetzung dafür ist, dass er kündigen kann. Du hättest bei einer normalen Kündigung einen Weiterbeschäfftigungsanspruch bis zur gerichtlichen Klärung.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Echt dumm gelaufen.

    Der AG hat jetzt ein Anhörungsbogen, wo etwas anderes angekreuzt ist als der Beschluss war.

    Der AG brauch auch nicht für Fehler des BRs gerade stehen. Der AG ist auf der sicheren Seite. Die Frist ist abgelaufen und somit hat der AG eine Zustimmung. Das Kind (Widerspruch des BRs) ist in den Brunnen gefallen und kann nicht helfen. Hier helfen nur noch Fehler des AGs gegen die Versetzung. Ich drücke die Daumen.

    Zitat von Papa76

    Bin kurz im BR Büro vorbei, und wollte mir den Anhörungsbogen mit der Ablehnung in Kopie besorgen. Nun bin ich völlig geschockt. Entgegen der Abstimmung, die übrigens auch Protokolliert wurde, steht auf dem Zettel das Kreuz bei "Zugestimmt".

    Das Zitat gibt mir etwas zu denken. Ein Widerspruch muss begründet werden. Ein Kreuz reicht nicht. Hier ist gewaltig was schief gelaufen. Da hat der BRV (oder Stellvertreter) ordentlich Mist gebaut. Die "ausführende Person" kann unter umständen sogar dafür haftbar gemacht werden, wenn sie gegen besseren Wissens diesen Fehler gemacht hat. Ich bin mal sehr böse: Vielleicht war es absichtlich!

  • Lexipedia: Nanu? Wieso sollte da ein Kreuzchen nicht reichen. Ein Widerspruch müsste begründet werden, aber keine Zustimmung.

    Bei dem Vorgang kann man vermutlich böswilliges Handeln unterstellen bzw. ein einfaches Versehen wohl ausschließen. Damit hätte sich der BRV möglichewrweise schadenersatzpflichtig gemacht. Das sollte der Anwalt ihm mal im Einzelnen auseinandersetzen. Es könnte den Willen des BRV ungemein fördern, die Sache wieder gerade zu biegen.

  • BMG er meinte den Umkehrschluss:

    Da der Änderungskündigung widersprochen wurde musste (vom BR) ein Text aufgesetzt werden. Diesen Text hat der BRV nicht dem AG mitgeteilt und das Kreuzchen (irrtümlich) falsch gesetzt. Falls jetzt nur das Kreuzchen falsch gesetzt ist und der Text da steht, so widerspricht sich der Anhörungsbogen. Ein fehlender Text und falsches Kreuzchen lässt so einiges vermuten.

  • Hallo,

    ich sehe das so wie Hawky.

    Wenn tatsächlich der BR die Änderungskündigung abgelehnt hätte, dann müßte es dafür eine Begründung geben, die dem AG mitgeteilkt werden müßte.

    Wenn dann auf dem Formular dieser ablehnende Beschluß mitgeteilt worden wäre und trotzdem "ja" angekreuzt wäre, hätte der BR (und auch der betroffene AN) mit einem "offensichtlichen Irrtum" argumentieren können.

    Wenn nun aber auf dem Formular der BR-Beschluß falsch angekreuzt ist und die Ablehnungsbegründung fehlt, spricht dies mE für vorsätzliches Handeln desjenigen BRM, das das Formular ausgefüllt hat.

    "Papa76" kann allerdings im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens sehr wohl die Argumentation des BR gegen die Änderungskündigung (mit-)verwenden.

    Ein Gremium mit Ar... in der Hose sollte mE aufgrund dieses sehr schweren Verstosses auf der nächsten Sitzung sowohl über die Abwahl des BRV als auch über die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens ggü. dem BRV (so der BRV denn das Formular ausgefüllt hat) beschließen.

  • Zitat von whoepfner

    Ein Gremium mit Ar... in der Hose sollte mE aufgrund dieses sehr schweren Verstosses auf der nächsten Sitzung sowohl über die Abwahl des BRV als auch über die Einleitung eines Amtsenthebungsverfahrens ggü. dem BRV (so der BRV denn das Formular ausgefüllt hat) beschließen

    BR-Intern wäre das auch bei uns so. Und als betroffender MA würde ich auch meinen Anwalt einmal darauf ansprechen, wie es mit einer Schadensersatzklage aussieht.

    Ob es jetzt wirklich Absicht war oder nicht, würde ich jetzt aus der Entfernung nicht beurteilen wollen. Schließlich sind wir alle nur Menschen. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass wenn es an diesem Tag viele Anhörungen gegeben hat, der BRV oder der PGA-Sprecher alle Anhörungen hintereinander abgezeichnet hat und ihm die eine Anhörung mit dem Widerspruch "durchgeschlüpft" ist. Darf zwar nicht passieren, aber es stürzen auch Flugzeuge wegen Instandsetzungsfehlern ab.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • BMG

    Da hast du meinen Post falsch gelesen. Es ist schon wie Hawky und whoepfner geschrieben hat.

    Ein kleiner Tipp. Bei Anhörungen zu Kündigungen bzw. Versetzungen fertigen wir immer einen entsprechenden Brief an der von einer zweiten Person (Stellvertreter) gegengelesen wird und zusätzlich unterschrieben wird.

  • Guten Morgen zusammen,

    mittlerweile sind auch die entscheidende Personen wieder auf der Arbeit, ebenfalls der Vorsitzende, der das auch unterzeichnet hatte.

    Nun erklärt man mir, das man das Kreuz im vollen Bewusstsein dort gemacht hat, und dies auch bei allen anderen so gemacht habe, weil, und nun fehlt es mir an Fachlichkeit, man das musste. Ansonsten hätte mir der AG keine andere Stelle anbieten können. Handschriftlich hatte man auch etwas, auf einem seperaten Blatt formuliert. Nämlich, das man das Angebot des AG begrüße, jedoch die Konditionen deutlich verbessert werden sollten. Als Laie sehe ich das natürlich anders. Für mich gilt diese Zustimmung dem Angebot der Firma. Der BR interpretiert es aber so, das man zustimmt, wenn die Bedingungen verbessert würden. Für mich lächerlich, weil das ok bereits da steht. Und selbst diese "Verbesserung" nicht mit mir besprochen wurde. Die Stimmung innerhalb des BR ist sehr angespannt. Dort agiert ein Dreiergespann und die restlichen 8 sind Mitläufer. Der BR hat mir klar ins Gesicht gesagt, er dürfe nicht nur mich sehen, sondern die Zukunft des ganzen. Man würde schließlich auch den AG vertreten und müsse einsparen.

  • Na gratuliere erst mal zu dem Betriebsrat ;)

    aber im Moment ist ja noch nix passiert außer, dass der BR zugestimmt hat.

    Was sagt denn Dein Rechtsanwalt dazu?

    Man kann sich ja auch wenn der BR zustimmt gegen eine Änderungskündigung wehren!

  • Noch ergänzend.

    Es ist, auch laut Protokoll, einstimmig dagegen gestimmt worden, was aber auf dem Schriftstück, das auch zurück an den AG ging in keinster Weise ersichtlich ist.

    Ich hätte mir von meinem BR mehr Gegenwehr gewünscht. Zumal in meiner Änderungskündigung ganz klar vom Erhalt meines Arbeitsplatzes die Rede ist, halt nur abgearbeitet von anderen Mitarbeitern, die aber angemerkt, aktuell schon Überstunden machen. Keine Ahnung wo diese Zeit für meine 40 Std. noch her kommen sollen. Aber diese Frage müsste der BR stellen. Ausserdem gab es von 3-4 Monaten sogar noch eine öffentliche, externe Ausschreibung für eine zweite Person in meinem Labor. Hier waren Leute, die sich vorgestellt haben. Und nun das. Ferner fehlt den Leuten, die meinen Job mal eben nebenbei machen sollen, auch die Fachlichkeit. Diese Argumentation hätte ich mir gewünscht.

  • Die Erklärung des BRV ist völlig hanebüchen:

    1. Der BR hat beschlossen, der BRV hat diese Beschlüsse umzusetzen.
    Wenn der BRV meint, dass eine andere Taktik besser wäre, muss er dies im Gremium diskutieren.
    Wenn er meint, sein Handeln wäre richtig oder auch nur vertretbar, dann ist er als BRV eine klare Fehlbesetzung. Und seine Einlassung, der BR müsse ja auch den AG vertreten, braucht mal wohl nicht kommentieren.

    2. Die angebliche Taktik des BRV, erst zuzustimmen und dann gütlich zu verhandeln, ist schlicht Blödsinn. Der AG hat nach der Zustimmung gar keinen Anlass mehr zu einer Nachbesserung.

    Und dann ist da noch die Aussage des BRV, er habe das bei anderen auch so gemacht. Wenn das dem BR nicht genügt, den BRV in die Wüste zu jagen, dann weiß ich auch nicht. Aber ich würde mir die anderen Betroffenen suchen und dem BR einen TOP für die nächste Betriebsversammlung vortragen. Vieleicht kriegen die dann ihren Popo vom Sessel.

  • Zitat von Papa76

    Nun erklärt man mir, das man das Kreuz im vollen Bewusstsein dort gemacht hat, und dies auch bei allen anderen so gemacht habe, weil, und nun fehlt es mir an Fachlichkeit, man das musste. Ansonsten hätte mir der AG keine andere Stelle anbieten können. Handschriftlich hatte man auch etwas, auf einem seperaten Blatt formuliert. Nämlich, das man das Angebot des AG begrüße, jedoch die Konditionen deutlich verbessert werden sollten.

    Bei solchen Aussagen stellt es mir echt die Haare zu Berge! In solch einem Fall würde ich mir echt überlegen, ob ich zur Gewerkschaft gehe und denen mal verklicker, was der BR da so treibt. Ich kenne da so manchen Gewerkschaftssekretär, der ein Amtsenthebungsverfahren einleiten würde.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von Papa76

    06.06.2019, 09:09 Guten Morgen zusammen, mittlerweile sind auch die entscheidende Personen wieder auf der Arbeit, ebenfalls der Vorsitzende, der das auch unterzeichnet hatte. Nun erklärt man mir, das man das Kreuz im vollen Bewusstsein dort gemacht hat, und dies auch bei allen anderen so gemacht habe

    Man was ist das für ein ....

    Bitte nimm die Gewerkschaft und dein Rechtsanwalt mit ins Boot. Er hat wider besseren Wissens gehandelt. Ich hoffe, dass du das auch - durch Zeugen - geweisen kannst. Für die schlechteren Konditionen würde ich den Verklagen auf Entschädigung.

    Bitte halte uns auf den Laufenden.

  • Hallo zusammen,

    ich brauche nochmals bitte euren Rat, bzw. eure Hilfe.

    Klage habe ich beim Arbeitsgericht eingereicht und mir ist auch bereits ein Termin genannt worden. Am 27.6. trifft sich ein Vertreter meines AG mit mir vor Gericht.

    Ein ausserordentlicher Versuch seitens des AG hat es nicht gegeben.

    Ich habe nun, unsere beiden freigestellten Betriebsratmitglieder ( Vorsitzender und stellvertretender) gefragt, ob Sie, bzw, zumindest einer zu diesem Termin kommen kann, um dieses "Mißverständnis" , wenn notwendig, zu klären.

    Sie sind wohlgemerkt freigestellt.

    Ich bekomme zur Antwort: Das ist nicht unsere Aufgabe, wir haben keine Einladung.

    Und nun brauche ich euch.

    Könnte der BR mich unterstützend begleiten?

    Bedarf es einer Einladung?

    Verhalten die Herren sich korrekt?

    Vielen Dank



  • Wenn du einen RA hast soll er die beiden über das Gericht laden lassen. Das geht aber nicht zum Gütetermin sondern nur zum dann anschließenden Kammertermin.
    Vorausgesetzt man einigt sich nicht beim Gütetermin.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Papa76,

    auch BRM können nicht einfach so entscheiden, wo sie hingehen - auch wenn sie freigestellt sind. Wenn Sie von dir (bzw. deinem Anwalt) nicht als Zeugen benannt sind - können sie nicht einfach kömmen

    zumindest nicht während ihrer Arbeitszeit - Urlaub können die natürlich nehmen.

    Und ich glaube Du bist noch immer auf dem falschen Dampfer.

    Du muss dringend die Vorgänge unterscheiden.

    1. Verhältnis AG und AN

    - es gibt einen AV zwischen AG und AN. Einge Kündigung ist von beiden Seiten - einseitig - möglich. Der AG hat allerdings vorher den BR anzuhören.

    Das ist ja geschehen --- und hier kommt

    2. VErhältnis BR und AG

    Der AG hat vom BR eine Zustimmung bekommen (angekreuzt)

    Damit ist für den AG klar, dass er dich erst einmal kündigen kann.

    Wenn Du jetzt Kündigungsschutzklage eingereicht hast - geht es da um das Verhältnis 1 also zwischen dir und dem AG.

    Wenn der BRV dem AG das falsch mitgeteilt hat - kannst Du den BRV evtl auf Schadensersatz verklagen, das ist aber ein ganz anders Verfahren als der Kündigungsschutzprozess.

    Und ich hoffe wirklich Du hast einen Anwalt, weil ich nicht glaube das Du sonst vor Gericht bestehen wirst. Richtige Antragsstellung etc etc.