Hallo zusammen,
Folgende Frage haben wir:
Vor 2 Wochen gab es einen Versetzungsantrag für einen AN in einen anderen Betriebszweig unseres Unternehmens. Dieses ist in einer anderen Stadt.
Nach Rücksprache mit dem Betroffenen AN, der diese Versetzung nicht möchte, und der Begründung der Versetzung des AG, die sowas von den Haaren herbeigezogen war, haben wir den Versetzungsantrag abgelehnt.
Nach einem Gespräch mit der GF, nach der Ablehnung, haben wir die Begründung der Ablehnung noch einmal erklährt warum wir der Versetzung nicht zustimmen konnten. Dies würde auch verstanden.
Nun kommt nach ca. 2 Wochen wieder ein Versetzungsantrag für den gleichen Mitarbeiter aber mit einer anderen Begründung wie bei der ersten.
Nun unsere Frage: Ist es rechtens eine 2 Versetzung zu beantragen nachdem wir die 1 Abgelehnt haben? Hätte der AG nicht bei der ersten Ablehnung zum Arbeitsgericht gehen müssen und eine Zustimmungsersetzungsverfahren einleiten müssen?
Ich hoffe ihr könnt mit diesen paar Informationen etwas anfangen.