Hallo zusammen,
ich finde leider nur eine etwas ähnliche Sachlage, deshalb meine Frage hier im Forum.
ich bin in der Probezeit (Start Januar, Krank zum 28.03 ) Krank geworden. Innerhalb der Probezeit habe ich dann auch meine Kündigung mit einer Frist von 14 Tage erhalten.
Meine Kündigung habe ich am (Briefdatum 26.04 zum 10.05.2019 erhalten.
Entgeldfortzahlung durch die Krankheit bis zum 08.05.2019.
in der Kündigung steht "Wir stellen Sie ab sofort von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung frei"
Ich hätte eigentlich noch Resturlaub ca. 7,8 Tage.
Dieser wurde mir aber in der Lohnabtrechnung für Mai nicht ausgezalt sondern nur das Gehalt bis zum 08.05.2019.
Habe ich denn überhaupt Anspruch auf Abgeltund des Resturlaubes? Ich konnte den Resturlaub ja auch nicht nehmen, da ich Krank war.
LG