Schwerbehindertenvertretung im gleichen Raum wie der Betriebsrat ?

  • Hallo,

    ich wollte mal nachfragen, wie ihr das handhabt oder es bei euch ist ....

    sitzt der schwerbehindertenvertreter im gleichen Raum wie der betriebsrat.

    wäre das i.o. ? oder muss man dem SBV vertreter einen eigene Raum zur verfügung stellen ?

    wie seht ihr das ? wie siehts aus aus datenschutzgründen, wie ist es bei euch ?

    danke im voraus

    grüsse

    totolino

  • Hallo,

    es kommt immer auf die konkreten Umstände wie zB Betriebsgröße an, ob die SBV auf die BR-Räume verwiesen werden kann oder Anspruch auf ein eigenes Büro besteht.

    Bei einer gemeinsamen Nutzung müssen aber zwei Dinge geklärt sein:

    1. Die SBV benötigt bestimmte Zeiten der Alleinnutzung des Büros, um vertrauliche Beratungsgespräche führen zu können. Deswegen ist idR eine gemeinsame Nutzung dann nicht mehr möglich, wenn der BR Anspruch auf mindestens eine Vollfreistellung hat

    2. Die SBV benötigt eigene abschließbare Schränke mit eigener Schließung zur Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen.

  • Hallo,

    vielen Dank für diesen Beitrag.

    wir sind gerade dabei, die SBV zu wählen (bzw. den Wahlvorstand). Wie ich unseren Arbeitgeber kenne, kommt er bestimmt mit so einer Idee um die Ecke, sobald die SBV feststeht.

    da habe ich dann direkt die richtigen Argumente, die dagegen sprechen.

    viele Grüße aus Köln

    Jacqueline

  • Zitat von Jacqueline1712

    da habe ich dann direkt die richtigen Argumente, die dagegen sprechen.

    Hallo,

    bei mindestens einem voll freigestellten BRM ist eine gemeinsame Nutzung von Räumen nahezu völlig ausgeschlossen.

  • Hallo Toto,

    wir haben als BR einen Besprechungsraum, einen Büroraum für die Freigestellten und einen Büroraum für alle nicht freigestellten und die SBV.

    Die SBV hat in dem Büroraum für die Nicht-Freigestellten und SBV eine Schrankwand zur eigenen Verfügung von 2m x 2,4 m. Nur er hat hierfür den Schlüssel. Die Nicht-Freigestellten haben jeder (als 11 mal plus 1 mal für die JAV) ein eigenes Schrankfach von 1m x 80 cm somit teilen sich hier 3 BR und einmal 2 BR und die JAV einen Wandschrank.

    In dem Besprechungsraum der Nicht-Freigestellten und SBV hat die SBV das hoheitsrecht vom BR anerkannt bekommen. d.H. wenn er alleine dort sein will oder persönliche Gespräche dort führen will setzt er diesen Raum auf besetzt und fertig.

    Der gesamte Raum ist aber BR Raum.

    Somit um deine Frage zu beantworten, ich persönlich halte es für erforderlich, dass dort wo mindestens 1 Freistellung besteht, die Räumlichkeiten des BR größer sind als nur 1 Büro von 12qm.

    Aus meiner Sicht brauchen die freigestellten Betriebsräte einen Büro-Arbeitsplatz der den Anforderungen der ASR erfüllt.

    Daneben braucht aber auch der BR einen Raum, in dem sich die nicht Freigestellten ihrer BR-Arbeit widmen können, zu den Zeitpunkten, in denen Sie arbeiten. Somit ist schon ein zweiter Raum erforderlich. Wenn dann dieser zweite Raum mit der SBV geteilt wird, und es für die Nutzung klare Regel gibt, dann spricht da nichts dagegen.

    Dieses gilt nicht nur für die SBV: Die SBV benötigt bestimmte Zeiten der Alleinnutzung des Büros, um vertrauliche Beratungsgespräche führen zu können, sondern dieses gilt auch für jedes einzelne BR-Mitglied das ohne dem beisein anderer BR-Mitglieder oder der SBV diese Gespräche führen können muss.

    Aus diesem Grund haben wir neben den beiden Büroräumen auch noch einen Besprechungsraum, der uns vollumfänglich zur Verfügung steht.

    Ich würde mir einfach anschauen, was denn das Oersonalbüro so für sich in Anspruch nimmt (Büroraum und Besprechungsraum), um seinen Job zu erledigen, oder der Geschäftsführer, der Abteilungsleiter. Bei uns haben diese Funktionen alle einen eigenen Besprechungsraum neben ihrem Büroarbeitsplatz.

    Das waren unsere Argumentationshilfen, dass wir auch die Räumlichkeiten in diesem Maße benötigen.

    Gruß

    Rabauke

    Gruß

    Rabauke

  • Zitat von whoepfner:

    Hallo,

    bei mindestens einem voll freigestellten BRM ist eine gemeinsame Nutzung von Räumen nahezu völlig ausgeschlossen.

    hallo Whoepfner,

    11er gemium und Sie ist voll freigestellt. Daher dort sind 2 Freistellungen vorhanden :D und ausgeschlossen ist es nicht.

    Wenn das Büro 4 Büroarbeitsplätze zuläßt (min. 40qm) und für Besprechungen ein extra Raum zur Verfügung steht geht das auch ;).

    gruß

    Rabauke

  • Hallo zusammen,

    wir haben bei uns im Betrieb sehr wenige Schwerbehinderte oder Gleichgestellte (<12) daher kann die SBV locker bei uns im BR-Büro mitarbeiten. Trotz einer Vollfreistellung im BR.

    Natürlich benötigt die SBV auch einen absperrbaren Schrank und einen eigenen Arbeitsplatz, an dem er ungestört arbeiten kann. Diesen teilt er sich mit der JAV und den restlichen BRM, hat aber das Vorrecht.

    Wenn dann tatsächlich einmal ein vertrauliches Gespräch stattfindet (max. ein mal/Monat) dann verlasse ich das BR-Büro und mache endlich einmal wieder einen Rundgang und schau, was bei den Kollegen so los ist.

    Ich finde es sogar gut, wenn die SBV im BR-Büro ist, weil man sich dann nicht so entfremdet und auch mal über das ein oder andere Thema reden kann.

    Hier muss man halt schauen, ob es Möglich ist. wenn man mehr "Patienten" hat, wird das mit Sicherheit um ein vielfaches schwieriger bis unmöglich. Dann muss man auf ein eigenes Büro bestehen.

    Wie Whoepfner schon geschrieben hat: Es kommt auf die konkreten Umstände an.

    LG

    Markus

    P.S.: bei einem 11´er Gremium kann es auch nur ein Freigestellter sein.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand