Vertrauensbruch innerhalb des Gremiums

  • Hallo liebe BR Kollegen,

    ich möchte Euch kurz folgenden Fall schildern.

    Unser Betriebsratsgremium besteht aus 9 Mitgliedern.

    Wir haben neben dem BA und WA auch diverse andere Ausschüsse gegründet und auch entspechend Aufgaben übetragen. ( alles ordenlich mit Beschlüssen).

    Nun ist folgender Fall passiert:

    In unseren Personalausschuss ( besteht aus 3 Mitglieder) hat ein Mitglied eine Email an die Personalabteilung geschrieben und fordert von allen Mitglieder des BR ein, wer umgruppiert worden ist oder gar zum AT erhoben wurde. Diese Email wurde im Vorfeld mit niemanden besprochen. Er hat jediglich die beiden anderen Mitglieder des Personalausschusses als CC drauf gesetzt.

    Auf Nachfragen eines anderen PA Mitgliedes warum er dies tue, kam die Antwort, er habe den Verdacht das hier eine Verletzung nach § 99 BetrVG vorliegt und der BR Vorsitzende bevorteilt wird.

    Daraufhin schrieb ein anderes PA Mitglied eine Mail an die Personalabteilung mit der Bitte, keine Auskunft zu geben, da dies erst mal im Personalausschuss besprochen werden muss. Es gibt auch darüber keinen Beschluss zur Anfragen.

    Darauf hin schreibte der Kollege eine Email an den Personalausschuss, dass er sich gefälligst aus den Dingen raushalten soll, er habe das Recht dies ein zu fordern und dass er dafür keinen Beschluss braucht.

    Ich als Betriebsratsvorsitzender habe von den ganzen Sachen erfahren, da der PA auf mich zu gekommen ist und meinte hier eskaliert etwas. Ich habe als BRV von der Personalabteilung meine Unterlagen eingefordert, um zu beweisen das dieser Vorwurf nicht haltbar ist.

    Ich sehe hier eine massiven Vertrauensbruch innerhalb des BR´s. Deshalb will ich das Thema in einer Sondersitzung behandeln mit Anrag auf Ausschluss des Mitgliedes aus dem BR.

    Deshalb meine Frage:

    Ist dieses eigenmächtige Handel als eine massiver Verstoss anzusehen und können wir den Ausschluss dieses BR Mitgliedes aus dem BR nach § 23 Abs.1 BetrVG beantragen ?

    Vielen Dank im Voraus

    Gruß Thomas

  • Guten Morgen,

    ich sehe hier keinen groben Pflichtverstoß im Sinne von §23 Abs.1 BetrVG. Ein sehr unschönes Verhalten und auch überhaupt nicht vom BetrVG gedeckt, aber kein grober Pflichtverstoß.

    Das PA-Mitglied geht auch fehl in der Annahme es bräuchte keinen Beschluss. Das PA Mitglied allein hat, ohne konkreten Auftrag des BR, umgesetzt durch den PA, gar keine Ansprüche gegenüber der Personalabteilung auf übersenden von Unterlagen.

    Ich würde (ebenfalls BRV) auf der nächsten Sitzung die Rückberufung des PA Mitglieds auf der TO und würde ein anderes BRM in den PA entsenden. Da der PA sowieso kein beschlussfähiger Ausschuss ist, könnte man überlegen die Neuberufung auch erstmal nach hinten zu stellen.

    mfG

  • Servus Datschiburger,

    ob das Ganze schon ein grober Pflichtverstoß ist, darüber lässt sich wahrscheinlich streiten. Nachdem das PAM aber ohne Auftrag des BR und ohne Beschluss des PA gehandelt hat und vorgegeben hat, er wäre dazu berechtigt, würde ich fast für "ja" stimmen.

    Allerdings würde ich jetzt wegen dieser Sache nicht so schnell den 23´er ziehen, sondern erst einmal versuchen, dass ganze untereinander zu klären. Zum einen, wie er darauf kommt und zum anderen, warum er ohne Autorisierung solche Sachen anfängt.

    Wenn er dann Uneinsichtig ist, dann könnte tatsächlich in einer Sondersitzung die Abberufung aus dem Ausschuss beantragen, aber das macht noch mehr kaput als gut.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo,

    zusätzlich sollte man aber auch bedenken, dass das Ansehen des BR massivst geschädigt wurde. Die Personalabteilung weis ja nun, dass man im BR nicht einer Meinung ist, bzw. dass man dem BRV nicht traut.

    Für mich gibt es da nur den "freiwilligen" Rücktritt des BRM aus "persönlichen oder gesundheitlichen" Gründen.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Zitat von Hubertus

    zusätzlich sollte man aber auch bedenken, dass das Ansehen des BR massivst geschädigt wurde. Die Personalabteilung weis ja nun, dass man im BR nicht einer Meinung ist, bzw. dass man dem BRV nicht traut.

    da hast du nicht ganz Unrecht Hubertus, dass war ein Punkt, den ich noch garnicht bedacht habe.

    Hier sollte man wirklich versuchen herauszufinden, wie hoch der Schaden ist, den das BRM angestellt hat. Sollte er tatsächlich höher sein, dann müssen natürlich auch die Konsequenzen härter werden.

    Allerdings ist es auch für den AG ein Zeichen, wenn der BR den betreffenden Kollegen aus dem Ausschuss abberuft, dass den Schaden u.U. wieder mindern kann.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Wenn das eine erste "Verfehlung" des BRM war, würde ich die Sache erstmal nicht gar so hoch hängen wollen.

    In einem 9er-Gremium müsste es möglich sein, in einer BR-Sitzung über den Umgang miteinander zu sprechen und verbindliche Regeln einzuführen.

    Also redet man darüber, dass das Verhalten, berechtigt oder nicht, einen Schaden nach außen verursacht hat. Dass das im Hinblick auf all das, was man noch erreichen will, nicht klug war. Was hat ihn denn eigentlich abgehalten, den BRV direkt zu fragen?

    Und wenn der Kollege sonst ernst zu nehmen ist, spricht man doch auch darüber, wie der Verdacht bei ihm den entstanden ist. Das aber bitte auf der Grundlage, dass man als Gremium besser werden will und solche Störungen da einen Hinweis geben können.

    Außerdem wäre noch zu klären, ob der Kollege Schulungsbedarf hat. Er kann ja die Frage, ob er denn nun als Mitglied des PA berechtigt war oder nicht, im Seminar besprechen.

    Jedenfalls sehe ich hier keinen hinreichenden Grund für ein Ausschlussverfahren (das nebenbei den Schaden sicher nicht kleiner machen würde). Also müsste Euer gemeinsames Bestreben sein, die Zusammenarbeit zu stärken.