Hallo liebe BR Kollegen,
ich möchte Euch kurz folgenden Fall schildern.
Unser Betriebsratsgremium besteht aus 9 Mitgliedern.
Wir haben neben dem BA und WA auch diverse andere Ausschüsse gegründet und auch entspechend Aufgaben übetragen. ( alles ordenlich mit Beschlüssen).
Nun ist folgender Fall passiert:
In unseren Personalausschuss ( besteht aus 3 Mitglieder) hat ein Mitglied eine Email an die Personalabteilung geschrieben und fordert von allen Mitglieder des BR ein, wer umgruppiert worden ist oder gar zum AT erhoben wurde. Diese Email wurde im Vorfeld mit niemanden besprochen. Er hat jediglich die beiden anderen Mitglieder des Personalausschusses als CC drauf gesetzt.
Auf Nachfragen eines anderen PA Mitgliedes warum er dies tue, kam die Antwort, er habe den Verdacht das hier eine Verletzung nach § 99 BetrVG vorliegt und der BR Vorsitzende bevorteilt wird.
Daraufhin schrieb ein anderes PA Mitglied eine Mail an die Personalabteilung mit der Bitte, keine Auskunft zu geben, da dies erst mal im Personalausschuss besprochen werden muss. Es gibt auch darüber keinen Beschluss zur Anfragen.
Darauf hin schreibte der Kollege eine Email an den Personalausschuss, dass er sich gefälligst aus den Dingen raushalten soll, er habe das Recht dies ein zu fordern und dass er dafür keinen Beschluss braucht.
Ich als Betriebsratsvorsitzender habe von den ganzen Sachen erfahren, da der PA auf mich zu gekommen ist und meinte hier eskaliert etwas. Ich habe als BRV von der Personalabteilung meine Unterlagen eingefordert, um zu beweisen das dieser Vorwurf nicht haltbar ist.
Ich sehe hier eine massiven Vertrauensbruch innerhalb des BR´s. Deshalb will ich das Thema in einer Sondersitzung behandeln mit Anrag auf Ausschluss des Mitgliedes aus dem BR.
Deshalb meine Frage:
Ist dieses eigenmächtige Handel als eine massiver Verstoss anzusehen und können wir den Ausschluss dieses BR Mitgliedes aus dem BR nach § 23 Abs.1 BetrVG beantragen ?
Vielen Dank im Voraus
Gruß Thomas