Pausenregelung 40h-Woche 3 Schicht Betrieb

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    wir haben folgendes Problem: Wir sind ein Betrieb der im 3 Schichtbetrieb in einer 40h Stunden Woche arbeitet. Daraus ergibt sich ein 8 Stunden-Tag. Mitarbeiter welche 3-schichtig arbeiten machen keine Pause, sondern essen ihr Brot am Arbeitsplatz. Ein Umstand den es abzustellen gilt. Es ergibt sich aber nun daraus daß diese halbe Stunde nachgeholt werden muss. Im Dreischichtbetrieb ist ein anhängen der Arbeitszeit an die Schicht aber nicht möglich. Demnach müssten die MA am Samstag kommen und die fehlende Zeit nachholen. Man würde somit die 6 Tage Woche über die Hintertür einführen. Zum anderen spart sich der AG Überstundenzuschläge am Wochenende. Die Chancen daß der AG zustimmt die Pausen zu bezahlen stehen schlecht.
    Habt ihr evtl andere Lösungen?

    Danke schonmal

  • Das Problem ist schonmal, selbst wenn der Arbeitgeber die Ruhepausen bezahlen würde, wurden die 2,5h/Woche Arbeitszeit, wegen §2 Abs.1 1.HS ArbZG immer noch fehlen.

    Eine Möglichkeit (auch wenn ich mir da nicht zu viele Chancen ausrechen würde) wären Überhangzeiten. Also z.B. Frühschicht jetzt 06.00 Uhr - 14.00 Uhr, Frühschicht neu 5.45 Uhr - 14.15 Uhr, Spätschicht neu 13.45 Uhr - 22.15 Uhr usw. Der Überhang wäre dann für Schichtübergabe, Reinigung der Maschinen/ des Arbeitsplatzes usw.

    Eine andere wäre die von dir angesprochene sechste Schicht am Samstag alle drei Wochen (also für den Betrieb jede Woche, aber jeder Beschäftigte "nur" alle drei Wochen).

    Dann verließen sie mich auch schon langsam.

    Eine Frage hätte ich noch. Du schreibst, der Betrieb arbeitet 40h/Woche. Haben die Arbeitnehmer auch entsprechende Arbeitsverträge in denen 40h/Woche vereinbart sind? Wird im Grunde nur interessant wenn dem nicht so ist

  • d.h. bei Euch wird jeden Tag durch jeden Schichtler mit Wissen der GF gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen?

    Irgendwann ist dieser Schichtbetrieb doch mal eingeführt worden, was ist dann damals zwischen BR und GF vereinbart worden, da muss es doch eine BV zu geben.

    Ansonsten ja am bestern für die Kollegen wären wohl überlappende Schichten.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Zitat von Kulum:

    Eine Frage hätte ich noch. Du schreibst, der Betrieb arbeitet 40h/Woche. Haben die Arbeitnehmer auch entsprechende Arbeitsverträge in denen 40h/Woche vereinbart sind? Wird im Grunde nur interessant wenn dem nicht so ist



    Ja die Kollegen haben 40 Stunden-Verträge. Das mit den Überhangzeiten haben wir auch schon diskutiert, hier besteht aber das Problem, daß viele Mitarbeiter mit dem Bus an die Arbeit kommen und erst 10 Minuten vor Schichtbeginn da sind und der Bus zurück schon 15 nach fährt.

    Bei 20 Arbeitstagen würden 10 Stunden fehlen, die holt man ja nicht mit einer Samstagsschicht von 8 Stunden raus.

    Die bisherige Regelung, zu der es keine BV gibt sieht vor, daß der MA entweder seine "Pause" an der Maschine macht, oder aber, wenn er zur Pause geht abstempelt. Es ist sogar im System der Zeiterfassung angelegt das Mitarbeiter aus der Produktion keine Pause machen.

    rtjum
    Das ist korrekt. Es hat sich auch niemand bisher aufgeregt da drüber. Aber da unsere GL sehr dünnhäutig geworden ist werden die Kollegen, die einfach mal einen Kaffee aus der Kantine holen, zurechtgewiesen. Ich habe ja auch bis vor meiner Freistellung in dem System gearbeitet.
    Wir arbeiten an der Einführung eines Haustarifvertrages, uns fehlen aber die Mitglieder. Evtl wäre das eine Option, wenn die Leute Samstags antreten müssen um sie zu bewegen.

  • Zitat von Club-Mate

    Bei 20 Arbeitstagen würden 10 Stunden fehlen, die holt man ja nicht mit einer Samstagsschicht von 8 Stunden raus.

    Da stehe ich gerade auf dem Schlauch. Folgendes war meine Überlegung: gearbeitet wird an 5 Tagen die Woche in drei Schichten. 8h Anwesenheit, abzüglich 30 Minuten gesetzliche Ruhepause = Arbeitszeit täglich 7,5h. 7,5h Arbeitszeit täglich sind bei 5 Tage/ Woche = 37,5h/ Woche dies entspricht einem Minus von 2,5h/ Woche macht in Summe alle drei Wochen (also 15 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche) ein Minus von 7,5h welches dann am Samstag, durch eine zusätzliche Schicht, wieder ausgeglichen wird.

    Ich mag das Beispiel übrigens auch nicht, aber es wäre eine Möglichkeit

  • Hallo,

    habe 25 Jahre in so einem System gearbeitet.

    Bei uns wollte der Arbeitgeber erst auch nicht .

    Wie ihr schreibt glaube ich nicht das ihr Tarifgebunden seit.

    Verhandelt mit dem AG. Wenn die Arbeitsverträge 40h/Woche hergeben

    und 8h/Tag warum wollt ihr dann Samstags arbeiten.

    Ihr stellt eure Arbeitskraft zur Verfügung und wenn der AG nunmal ein

    3Schicht Betrieb macht ist das sein Problem. Eventuell zahlt er ja

    15 min Pause als Komproniss. So war es bei uns. Wichtig ist die Rücksprache mit

    den Kollegen was sich sich vorstellen.

    Ich weiß das das gegen § verstößt aber wenn die Firma nicht tarifgebunden

    wird es nicht einfach.

    Also sucht man den Konsens.

  • Hallo,

    wenn es nicht geht mit reden mal die Brechstange auspacken.

    Falls die Kollegen Arbeitsverträge über 40h/Woche mit einer täglichen

    Arbeitszeit von 8h haben hat der AG in meinen Augen Pech.

    Ansonsten Anwalt zur Beratung einschalten. Den zahlt ja der AG.

    Eventuell wird er dann zugänglicher. Oftmals reicht schon die Ankündigung

    einen Fachanwalt zu Rate ziehen zu wollen.

    Immer nur Schmusekurs fahren geht nicht.

    Euch viel Erfolg

  • Hallo,

    genau vor der gleichen Problematik standen wir vor einigen Jahren.

    Unsere unverrückbare Hauptforderung war, dass man seine Regelarbeitszeit, egal ob 40 oder 37,5 oder wieviel Stunden auch immer, in der Zeit von Montag 6:00 h bis Samstag 6:00 h abarbeiten können muss. Also nichts mit 2,5 Wochenstunden am Samstag nacharbeiten oder so. Wochenendstunden müssen immer freiwillig sein und zusätzlich zur Regelarbeitszeit anfallen.

    Ein weiteres Anliegen war natürlich, möglichst keine oder wenig Lohneinbußen hinnehmen zu müssen. Aber vor dem Hintergrund der Dreischichtigkeit, also jeweils 8-Stunden-Schichten, während der eine halbe Stunde Pause vorgeschrieben ist und auch umgesetzt werden sollte, kam man nur auf eine reguläre Arbeitszeit von 37,5 Stunden in der Woche.

    Nach langen Verhandlungen mit der GL hatten wir die Kuh vom Eis: es wurde eine neue Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden vereinbart und gleichzeitig wurden die Nachtschichtzuschläge von 25 auf 40 % erhöht.

    Auf Grund der Tatsache, dass diese Zuschläge erhöht wurden und zudem steuer- und sozialabgabenfrei sind (in gewissem Rahmen), wurde sowohl der 2,5 stündige Lohnverlust großteils kompensiert und auch für den AG ergab sich ein gewisser Rechenvorteil (Einsparung des AG-Anteils an der Sozialversicherung). Und: alle haben jetzt regulär ihre halbstündige Pause und müssen ihr Brot nicht mehr an der laufenden Maschine in sich reinstopfen.

  • Herzlichen Glückwunsch dazu, erzwingen lässt sich diese eure "unverrückbare Hauptforderung" aber leider überhaupt nicht.

    Stellt sich der AG stur, das hat der unsere hier getan und tut offensichtlich auch der von Club-Mate, hast du spätestens in der Einigungsstelle doch die 40 Stunden/Woche. Insofern macht es schon absolut Sinn sich in Vorfeld nach unterschiedlichen Systemen umzuschauen um in der Einigungsstelle nicht den AG den einzigen sein zu lassen, der überhaupt einen den Arbeitsverträgen entsprechenden Vorschlag parat hat. Dann muss der/die Einigungsstellenvorsitzende nämlich nicht sonderlich lange überlegen und es wird eine sehr kurze Einigungsstelle.

    Aber dennoch, mein voller Ernst, Glückwunsch, dass es bei euch funktioniert hat.