Guten Morgen,
ein Mitarbeiter von uns überlegt seine Stunden zu reduzieren und die neue Brückenteilzeit zu nutzen für ein Jahr. Bei uns in der Firma werden vertraglich nur wöchtentliche Arbeitszeiten angeboten, dh. das Zeitkonto täglich 5 x belastet. Der Mitarbeiter möchte aber gerne tgl. anwesend sein und Freitags immer frei haben. Der MA möchte tgl. 7,8 Stunden arbeiten (Vollzeit bei uns auf der Bank 39 Stunden), dh. ca 31 Stunden die Woche. Diese würden dann auf 5 Tage verteilt werden, ergo macht der Mitarbeiter tgl. ein plus und Freitags ein Minus. Wie sieht aber das ganze aus bei einem Feiertag, der z.b. Montags ist? Oder gar Freitags( wäre nur der Karfreitag)Müssen die stunden nachgearbeitet werden?
Darf eine Firma nur solche Arbeitszeitmodelle anbieten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit? Oder kann der Mitarbeiter darauf bestehen, dass er fest im Vertrag von Montags-Donnerstags stehen hat? Bei der wöchentlichen Arbeitszeit könnte der MA ja theoretisch frei machen, nach Rücksprache natürlich, wie er möchte, egal ob Freitag oder Montag. Das ist in seiner Abteilung nicht gewünscht, sondern ein fester Tag. KÖnnte der MA den AG dann auch festnageln, was den Vertrag angeht?
danke für eure Antworten.
lg Claudia