Brückenteilzeit

  • Guten Morgen,

    ein Mitarbeiter von uns überlegt seine Stunden zu reduzieren und die neue Brückenteilzeit zu nutzen für ein Jahr. Bei uns in der Firma werden vertraglich nur wöchtentliche Arbeitszeiten angeboten, dh. das Zeitkonto täglich 5 x belastet. Der Mitarbeiter möchte aber gerne tgl. anwesend sein und Freitags immer frei haben. Der MA möchte tgl. 7,8 Stunden arbeiten (Vollzeit bei uns auf der Bank 39 Stunden), dh. ca 31 Stunden die Woche. Diese würden dann auf 5 Tage verteilt werden, ergo macht der Mitarbeiter tgl. ein plus und Freitags ein Minus. Wie sieht aber das ganze aus bei einem Feiertag, der z.b. Montags ist? Oder gar Freitags( wäre nur der Karfreitag)Müssen die stunden nachgearbeitet werden?

    Darf eine Firma nur solche Arbeitszeitmodelle anbieten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit? Oder kann der Mitarbeiter darauf bestehen, dass er fest im Vertrag von Montags-Donnerstags stehen hat? Bei der wöchentlichen Arbeitszeit könnte der MA ja theoretisch frei machen, nach Rücksprache natürlich, wie er möchte, egal ob Freitag oder Montag. Das ist in seiner Abteilung nicht gewünscht, sondern ein fester Tag. KÖnnte der MA den AG dann auch festnageln, was den Vertrag angeht?

    danke für eure Antworten.

    lg Claudia

  • Hab ich schon mal geschrieben.

    Geht vom Durchschnitt aus. Es werden jeden Tag (Wochenarbeitszeit/Arbeitstage) Stunden geleistet. Das drüber oder drunter ist dann + oder -. Bei Feiertag, Krankheit und Urlaub bekommt man den Durchschnitt angerechnet also +-0 Über- oder Unterstunden.

    Dies kann man sogar dann mit einer 20 Tage Woche (die es nicht gibt) oder mit einer 1 Tage Woche durchrechnen und es kommt immer gut raus.

    Urlaubsanspruch ist dann auch gut.

    Was natürlich zur Folge hat, dass er bei Montag Urlaub kein + auf den Stunden hat und diese ihm dann Freitags fehlen. Dies kann er aber durch Urlaub nehmen am Freitag mehr als ausgleichen, da ja dann Dienstag bis Donnerstag + gemacht hat.

    Am Besten wäre natürlich so ein Arbeitszeitkonto mit +-. Also Beispiel +50h -10h.

    (das negative nicht zu hoch, denn das abzubauen ist immer sehr schwer..)

  • Hallo Noe,

    Gemäß § 8 IV TzBfG muss der AG der Verkürzung der Arbeitszeit und auch deren (vom AN gewünschten) Verteilung der Arbeitszeit zustimmen, solange keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Diese betrieblichen Grüde wird euer AG vorschieben. Diese Begründung müsst ihr euch anhöhren und versuchen zu entkräften.

    Je nach dem, wie gut eure Personalabteilung ist, könnt ihr auch versuchen ihnen klar zu machen, das ihr hier ein MBR nach §87 I 2 BetrVG hättet, auch wenn ich denke, dass es in diesem Fall nicht stimmt (weil individuelle Regelung). Wenn die Personalabteilung dies nicht gleich erkennt, dann könnt ihr auch mal mit der Einigungsstelle drohen, das bringt viele AG relativ schnell wieder zur Ruhe und man kann vernünftig mit ihnen reden.

    Wenn ihr es schafft euren AG zu überzeugen, dann habt ihr auch kein Problem mit den Plus- oder Minusstunden, da dann die Arbeitszeit so festgelegt ist, wie der Kollege tatsächlich arbeitet.

    Wenn das aber nicht funktioniert, eure BV zur Arbeitszeit aber die Möglichkeit gibt, dass der Kollege am Freitag trotzdem Freinehmen kann, dann ist es so, wie du es schon selbst vermutet hast. Dann muss der Kollege die Zeiten die er frei nimmt auch entsprechend einarbeiten und an Feiertagen wird ihm nur die "Sollzeit" gutgeschrieben.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand