Hallo,
anbei eine kurze Frage. Kann der Arbeitgeber mir die Weisung geben, bei einer ASA Sitzung an der ich als SBV teilnehme (demzufolge mein Ehrenamt ausübe), die Protokollführung zu übernehmen oder ist folgendes richtig?
Der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit schließt auch die Weisungsfreiheitder Schwerbehindertenvertretung ein. Sie unterliegt keinen Weisungen des Arbeitgebers.
Vielen Dank