Direktions- oder Weisungsrecht

  • Hallo,

    anbei eine kurze Frage. Kann der Arbeitgeber mir die Weisung geben, bei einer ASA Sitzung an der ich als SBV teilnehme (demzufolge mein Ehrenamt ausübe), die Protokollführung zu übernehmen oder ist folgendes richtig?

    Der Grundsatz der Ehrenamtlichkeit schließt auch die Weisungsfreiheitder Schwerbehindertenvertretung ein. Sie unterliegt keinen Weisungen des Arbeitgebers.

    Vielen Dank

  • Sorry, aber das sehe ich völlig anders.

    Als SBV bist du selbstverständlich von jeglicher Weisung befreit, sprich der AG kann dir nicht vorschreiben, welchen Standpunkt du zu vertreten hast, oder welche Dinge dir wichtig sind oder nicht.

    Dessen ungeachtet bleibe ich doch aber AN. Und wenn der AG in der Sitzung sagt: Meier, bitte übernehmen sie das Protokoll... Wo ist das Problem? Das ist bezahlte Arbeitszeit, so what? Allenfalls sage ich noch: gerne, lieber Chef - welche Aufgaben soll ich dafür liegen lassen, damit ich mich darum kümmern kann?

    albarracin

    Aber da du die These so bestimmt vertrittst - gibt es da Urteile zu?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich habe zwar kein Urteil rausgesucht, bin aber trotzdem bei whoepfer.

    Im Rahmen seines Mandats handeln SBV wie auch BRM völlig weisungsfrei. Wenn er als SBV an der ASA Sitzung teilnimmt, hat der AG keinerlei Weisungsrecht ihm gegenüber.

    Das vielleicht der eine oder die andere kein Problem damit hat das Protokoll zu schreiben steht auf einem völlig anderen Blatt. Wer Spaß dran hat bringt Chefchen auch noch den Kaffee und die Plätzchen - nur anweisen kann der Chef das eben nicht und nur darum ging es in der Frage.

  • Hallo Moritz,

    daß Du bei Ausübung des Mandates als BR (und somit auch als SBV) von Deinen Arbeitspflichten vollständig suspendiert bist, dazu gibt es mehr als genug Literatur und Urteile. Das ist quasi BR1-Grundschule.

    Und wo keine Arbeitspflichten bestehen, können auch keine Arbeitsanweisungen gegeben werden - Comprende ?

  • Hallo Wolfgang,

    wenn du das so freundlich und einfühlsam erklärst - klar, das verstehe sogar ich.

    Juristisch ist das nachvollziehbar. Danke für die Erklärung.

    Und während mir der erste Teil (selbstverständlich) bekannt war, wäre ich nie darauf gekommen, den zweiten daraus abzuleiten. In meiner Wahrnehmung bleibe ich aber immer auch noch Kollege und käme nie auf die Idee, mich vor unangenehmen Aufgaben zu drücken, nur weil ich es kann. Aber das muss ja jeder selber wissen, wie er sein Amt ausführt...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,

    das hat überhaupt nichts mit "drücken" zu tun.

    Es geht schlicht und ergreifend um die Rolle die ich in einer solchen Sitzung wahrnehme und auch um die Zeit, die ich zB für Vor- oder Nachbereitung (innerhalb des Mandats) benötige. Damit das auch sauber definiert ist, sollte die Rolle auch klar sein.

    So ein Protokoll kann ja evtl. auch unterschiedlich je nach Verfasser und jeweiliger Position bzw. Rolle sein.

    Und wenn alle Stricke reissen und die SBV oder BR höflich gefragt werden, kann man ja auch mal kompromissbereit sein. Aber "anweisen", wie im UP geschrieben, geht gar nicht.

  • Zitat von <a style="font-weight: bold;" href="https://www.betriebsrat.de/portal/communityprofile.html?user_id=55">Moritz</a>

    wenn du das so freundlich und einfühlsam erklärst - klar, das verstehe sogar ich.

    Wir schätzen Wolfgang doch eher als schier unerschöpflichen Quell des Fachwissens und weniger als liebevollen Seelenstreichler ;)

    In diesem Fall habt ihr mMn beide recht. Klar muss sich der SBV nicht anweisen lassen ein Protokoll zu schreiben. Aber einen wirklich vernünftigen Grund dieses zu verweigern sehe ich auch nicht.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Dann sind wir doch inhaltlich gar nicht so weit auseinander. (Wobei mir tatsächlich nicht klar war, dass (und warum) ich als BR oder SBV mich hier auch juristisch aus der Affaire ziehen kann. Da habe ich tatsächlich was gelernt.)

    In dem Moment, wo ich das Gefühl hätte, dass die Aufgabe Protokoll zu schreiben als "Strafexerzieren für AN-Vertreter" missbraucht wird, würde ich mich auch sofort auf diesen juristischen Standpunkt zurückziehen. Und wenn es nur ist, um mal ein paar Dinge klar zu stellen.

    Wenn es aber nur darum geht, dass einer ja nun mal Protokoll führen muss und der Chef halt meint, diesmal bin ich dran... ich gebe zu, da würde ich noch nicht einmal auf freundlich fragen Wert legen. (Auch wenn es das menschlich angenehmer macht ;) )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo

    Ich bin bei euch, Anweisen geht gar nicht. Bitten schon.

    Aber dieses:

    Zitat von Paragraphenreiter

    Aber einen wirklich vernünftigen Grund dieses zu verweigern sehe ich auch nicht.

    Sehe ich anders. Mich in meinem Ehrenamt 100% in eine Sitzung einzubringen kann ich nicht wenn ich dann auch noch Protokoll führen soll, zumindest je nach Aufwand. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Aber es wäre ein Grund dies abzulehnen!

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey