Hallo zusammen,
Das es mir als voll freigestelltem BRV kaum möglich ist (zu vegütende) Überstunden zu machen ist mir natürlich völlig klar. Das ist auch kein Thema, wenn ich mal wegen einem Termin länger da bin, gleiche ich das zeitnah wieder aus indem ich mal früher gehe oder später komme.
Aber wie verhält sich das, wenn ich auf bitten des AG (freiwillig) an einem Feiertag einen Dienst übernehme? Also außerhalb meiner regulären Arbeitszeit keine BR-Arbeit, sondern arbeitsvertragliche Arbeit leiste.
Der AG würde mir diese Stunden als Überstunden mit Feiertagszuschlag ausbezahlen und auch das Gremium sieht darin kein Problem.
Ich bin mir allerdings etwas unsicher wie dünn das Eis ist, auf das ich mich hier begebe und wäre sehr an Eurer Einschätzung der Situation interessiert.
mfg