Absichtlich nicht nachgeladen.

  • Liebe Mitstreiter,

    unverständlicherweise wurde ich jetzt das zweite Mal nicht geladen, obwohl ich der erste Nachrücker bin, ein Mitglied krank ist und nicht teilnehmen kann. Ein zweites Mitglied ist im Urlaub. Was kann ich dagegen machen.

    Gruß

    Batumi

  • Zitat von Batumi

    Was kann ich dagegen machen.

    I. Im Zusammenhang mit der Arbeit des Betriebsrats hat nach § 34 Abs. 3 BetrVG jedes Betriebsratsmitglied das Recht, sich die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit anzusehen. Dazu gehören Sitzungsprotokolle, Beschlüsse, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber oder Dritten, Betriebsvereinbarungen usw. Dies sieht § 34 Abs. 3 BetrVG vor. Vergleich :

    § 34:Sitzungsniederschrift

    (1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.

    (2) ..............

    (3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.

    Ich würde Dir empfehlen, von Deinem Einsichtsrecht Gebrauch zu machen. Findest Du dort Beschlussfas-sungen, dann sind die rechtsunwirksam, weil Du nicht an der Sitzung teilgenommen hast. Du hast ggf das Recht diese Beschlüsse analog zu 319 BetrVG anzufechten.

    II. Der BRvorsitzende hat, soweit er Dich zu Sitzung nicht geladen hat

    1. den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung

    und

    2. den Tatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit erfüllt. Vergleich :

    § 78:Schutzbestimmungen

    Die Mitglieder des Betriebsrats,............. dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden.

    Meine Empfehlung : Sprech den BRvorsitzenden an und fordere ihn ultimativ auf, Dich zur nächste BRsitzung zu laden, sofern Du an der Reihe bist. Ansonsten würdest Du einen Rechtsanwalt aufsuchen. Ganz nach dem Motto : Andernfalls, Prozess am Hals

  • Hallo Batumi,

    Zitat von Batumi

    unverständlicherweise wurde ich jetzt das zweite Mal nicht geladen

    das was Iwan dir geantwortet hat ist gut zu wissen und sollte zur entsprechenden Zeit auch angewendet werden.

    Ich würde vorher in Erfahrung bringen was Ursache und Wirkung ist. Bestimmt kann man davon ausgehen das euer BRV die rechtliche Situation kennt. Oder nicht?

    Wie lange ist der BRV als BR tätig? Handelt es sich um Vorsatz oder Unwissenheit?

  • Hi.

    Schreiben an den BRV und an den AG. Inhalt: 1) Mehrmals widerrechtlich nicht geladen, schwerer Verstoß gegen gesetzliche Pflichten, ungültige Beschlüsse; 2) Drohung rechtlicher Schritte gegen den BR mit Anwalt, wenn das nochmal vorkommt - Kostentragung nach § 40 BetrVG beim AG.

    Tschö Tyler

  • Könnte die Nachladung mit dem Minderheitengeschlecht zusammen hängen?
    Gibt es vielleicht andere Betriebsratsmitglieder aus dem Minderheitengeschlecht welche geladen worden sind?
    Oder gibt es die vielleicht gar nicht mehr und der BRV ist vielleicht der Meinung das er dann Mehrheitsgeschlecht nicht nachladen kann?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat von Tyler Durden:

    Hi.

    Schreiben an den BRV und an den AG. Inhalt: 1) Mehrmals widerrechtlich nicht geladen, schwerer Verstoß gegen gesetzliche Pflichten, ungültige Beschlüsse; 2) Drohung rechtlicher Schritte gegen den BR mit Anwalt, wenn das nochmal vorkommt - Kostentragung nach § 40 BetrVG beim AG.

    Tschö Tyler



    Das würde ich so in der Form persönlich nicht empfehlen. Arbeitgeber ist sauer und findet sicher einen Grund um dieses (Ersatz-)Betriebsratsmitglied außerordentlich zu kündigen. Und der sauere Betriebsrat stimmt dieser Kündigung natürlich zu.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat von Tyler Durden:

    Schreiben an den BRV und an den AG.

    Auch wenn ich glaube, dass wir uns hier alle einig sind, dass der BRV hier pflichtwidrig handelt und das Verhalten nicht zu akzeptieren ist - warum um alles in der Welt sollte ich als BRM das Problem hier nach außen tragen? Damit der AG sich die Hände reibt, dass sein BR zerstritten und mehr mit sich selber beschäftigt ist?

    Sollte es nicht möglich sein, die Situation innerhalb des Gremiums zu klären, kommt (vermutlich) irgendwann die Situation, wo ich das nicht mehr unter der Decke halten kann, klar. Aber doch bitte nicht gleich damit anfangen!

    Im Übrigen bin ich auch kein Freund davon, sich gleich gegenseitig die §§ um die Ohren zu hauen. Und auch wenn der TE davon ausgeht

    Zitat von Batumi

    Er handelt wohl eher unter Vorsatz

    - bis zum Beweis des Gegenteils gehen wir doch erst einmal von einem Irrtum aus. D.h. erst einmal den BRV anpingen: horche mal, du hast mich da schon zweimal nicht eingeladen, was ist da schief gegangen?

    Entweder hat er eine plausible Begründung (z.B. dass er von den Verhinderungen erst zu spät erfahren hat) oder nicht. Davon abhängig kann ich im zweiten Schritt immer noch das komplette Gremium mit ins Boot holen, denn das entscheidet über den Vorsitzenden. (Und da würde ich dann auch schon mal nebenbei auf die Rechtslage hinweisen.)

    Und erst wenn das komplette Gremium der Meinung ist, dass es sich nicht darum kümmern will, dann ist es an der Zeit das "große Rad zu drehen".

    Warum muss man immer gleich das gute Porzellan zerschlagen und kann nicht erst einmal mit simplen Mitteln versuchen sein Ziel zu erreichen? Vom AG erwarten wir doch auch, dass er eine Kündigung erst auspricht, wenn alles andere versagt hat...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz

    - bis zum Beweis des Gegenteils gehen wir doch erst einmal von einem Irrtum aus. D.h. erst einmal den BRV anpingen: horche mal, du hast mich da schon zweimal nicht eingeladen, was ist da schief gegangen?Entweder hat er eine plausible Begründung (z.B. dass er von den Verhinderungen erst zu spät erfahren hat) oder nicht. Davon abhängig kann ich im zweiten Schritt immer noch das komplette Gremium mit ins Boot holen, denn das entscheidet über den Vorsitzenden. (Und da würde ich dann auch schon mal nebenbei auf die Rechtslage hinweisen.)Und erst wenn das komplette Gremium der Meinung ist, dass es sich nicht darum kümmern will, dann ist es an der Zeit das "große Rad zu drehen".Warum muss man immer gleich das gute Porzellan zerschlagen und kann nicht erst einmal mit simplen Mitteln versuchen sein Ziel zu erreichen? Vom AG erwarten wir doch auch, dass er eine Kündigung erst auspricht, wenn alles andere versagt hat...

    Haargenau so sehe ich das auch. Das habe ich eben damit auch gemeint, als ich fragte, ob der TS mit seinem BRV schon mal gesprochen hat. Denn noch immer ist es so, dass Menschen die sprechen auch geholfen werden kann.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo an Alle,

    vielen Dank für die Antworten auf meine Frage.
    Ich bin der erste männliche Nachrücker und auch das Minderheitengeschlecht.
    Der BRV ist immer sehr schwer zu erreichen, darum werde ich Ihn erst eine Mail
    schreiben mit der Bitte um Stellungnahme.
    Es liegt mir nichts daran den BRV das Leben schwerer zu machen als er es schon hat, nur muss man sich leider auch an die vorgegbenen Regeln halten.
    Wenn ich den BR gefährden wollte müsste ich nur den Arbeitgeber einschalten, welcher mit teilen des BR bereits im Streit ist. Das kann nicht mein Ziel sein.

    Einen schönen Abend

    Batumi

  • Zitat von Batumi

    darum werde ich Ihn erst eine Mailschreiben mit der Bitte um Stellungnahme.

    frag ihn einfach und simpel nur warum er dich nicht nachgeladen hat.

    bitte um Stellungnahme kann schon wieder jemand verschrecken hört sich so offiziell an.

    so in etwa:

    Hallo BRV,

    in den letzten beiden Sitzungen hätte ich, meiner Meinung nach, als Ersatzmitglied geladen werden müssen. Kann es sein, dass da was schief gelaufen?

    Viele Grüße

    ....

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)