BEM Eintrag in Personalakte _Gibt es eine Löschungsfrist?

  • Hallo, ich wollte wissen ob es einen Anspruch gibt, dass der Vermerk eines abgeschlossenen BEM-Verfahren aus der Personalakte zu löschen ist. Ich habe nichts gefunden.

    Wir verhandeln gerade neue BV, der AG hat zugestimmt, dass nach 3 Jahren die BEM Akte den Kollegen übergeben wird , bzw. wenn er dies nicht will, wird diese vernichtet.

    Der AG will aber den Vermerk nicht aus der Personalakte entfernen, weil wenn dieser Mitarbeiter immer wieder mal BEM hat , könnte man nachweisen was der AG schon alles versucht hat , durch den Eintrag in der Personalakte. (wobei klar ist dass dort nur die Kalenderdaten mit den Treffen des BEM Teams vermerkt werden, nicht die Maßnahmen)

    Haben wir ein Antrag zur Löschung in der Personalakte als BR, oder individual rechtlich? Wie sieht es hier mit der Datensparsamkeit aus?

    Ferner will der AG jedmandem aus der Personalabteilung als Fallmanager einsetzen, wir halten dies als sehr bedenktlich und sehen dort einen Gewissenkonflikt und befürchten, dass die sensiblen Daten nicht vertraulich bleiben.

    Aus BEM wird dann BAM :betriebl. Ausgliederungsmanagment.

  • Hallo,

    lt. Gesetz hat der BR beim BEM kein Mitspracherecht. Nicht das er nicht dabei sein kann, aber das BEM mus der AG dem AN anbieten und der AN kann entscheiden wer daran teilnimmt. ALso damit ist der BR erstmal raus aus dem Thema.

    Das der AG einen Nachweis führt ein oder auch mehrere BEM mit dem AG durchgefüht zu haben, finde ich nicht problematisch. Und wenn dann ein BAM kommt, muss der AG ja auch dalegen das er ein BEM angeboten/ durchgeführt hat. Wie soll er sonst den Nachweiß führen? Du schreibst ja, das nicht die Maßnahmen in der Personalakte stehen.

    Wenn ihr einen BV darüber erstellt könnt ihr natürlich auch über die Personalakte reden. Bei uns werden die BEM Akten nicht in der Personalakte geführt sondern extra aufbewahrt mit nur wenigen, die Zugriff haben. Gelöscht werden die nur nach Ausscheiden des Mitarbeiters oder nach Zustimmungsverweigerung durch den Mitarbeiter.

    Gruß

  • Hallo,

    ich frage mich, wie Du so pauschal darauf kommst, daß der BR beim BEM kein "Mitspracherecht" hätte.

    Zitat von Rmbaer

    lt. Gesetz hat der BR beim BEM kein Mitspracherecht. Nicht das er nicht dabei sein kann, aber das BEM mus der AG dem AN anbieten und der AN kann entscheiden wer daran teilnimmt. ALso damit ist der BR erstmal raus aus dem Thema.

    Der BR hat bei der Ausgestaltung und Durchführung des BEM durchgehende erzwingbare Mitbestimmung (Düwell in LPK-SGB IX, § 167 Rn 5).

    Ein Beschäftigter erklärt Zustimmung oder Ablehnung jeweils für den gesamten Verfahrensablauf einschließlich der Teilnehmer - ggfs. wie in einer BV vereinbart.

    Ein Urteil des BAG von 2016, in dem es ein Ablehnungsrecht ggü. einzelnen BEM-Beteiligten fingiert, wird in der Literatur heftig kritisiert, weil es dem Wortlaut des § 167 Abs. 2 SGB IX widerspricht. Es ist damit zu rechnen, daß die Sache erneut beim BAG landen wird.

  • Rmbaer ich sehe es wie genauso wie Whoepfner, dass Deine Aussage, dass der BR keine Mitsprache beim BEM hat als völlig falsch an.

    DA einzige was entschieden wurde ist doch, dass der BR nicht verlangen konnte, dass er als fester Bestandteil im BEM Team ist.

    Eine BV BEM ist erzwingbar und auch hier sollte geregelt sein wie mit den notwenigen Daten verfahren wird.

  • Hallo ihr beiden,

    ich habe mich wohl blöde ausgedrückt.

    Klar habt ihr Recht wenn es um die Gestalltung geht und auch das eine BV sinnvoll ist. Wie einladen, durch wem, wer könnte dabei sein, Abarbeiten bei Maßnahmen usw.

    Ich wollte nur klar machen das der BR, was auch immer in der BV schreibt raus ist sobald der Mitarbeiter sagt das er den BR nicht dabei haben will. Und auch ob die Daten gespeichert werden oder nicht muss der betreffende Mitarbeiter entscheiden. (Maßnahmen/ Krankheiten usw.) Das heist auch, er kann nach einem halben Jahr verlangen das seinen Daten doch gelöscht werden.

    Nur das ein Gesprech stattgefunden hat kann nicht gelöscht werden.

    Ich würde sagen der BR hat ein "eingeschränktes Mitspracherecht"

    Gruß

  • sorry rmbaer - aber besser wird deine Argumentation nicht.

    Der oder ein BR ist doch nicht raus weil der Ma das will.

    In der Regel steht doch in der BR das eine eine BRM Kommision gibt und wenn da ein BRM dirn ist kann doch der MA nicht sagen nee den BR will ich nicht dabeihaben.

  • Hallo zusammen,

    unsere BV-BEM sieht folgendes vor:

    Der MA ist herr des Verfahrens, soll heißen, der MA entscheidet, wer aus den BEM-Teams dabei ist und wer nicht.

    Wir haben BEM-Teams von seiten des AG und des BR.

    Und wenn der MA des BR-Mitglied A nicht dabei haben möchte, dann kommt eben das Ersatzmitglied.

    Die Unterlages des BEM gehören nicht offen in die Personalakte.

    Bei uns werden die Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag verwahrt.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • [/QUOTE]

    sorry rmbaer - aber besser wird deine Argumentation nicht.

    Der oder ein BR ist doch nicht raus weil der Ma das will.

    In der Regel steht doch in der BR das eine eine BRM Kommision gibt und wenn da ein BRM dirn ist kann doch der MA nicht sagen nee den BR will ich nicht dabeihaben.

    [/QUOTE]

    Gesetzlich vorgegeben ist - bei Zustimmung des Betroffenen - lediglich die Beteiligung der zuständigen Interessenvertretung der Beschäftigten (Betriebs- oder Personalrat), bei schwerbehinderten Beschäftigten außerdem die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Weiter sollen der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen werden, wenn dies erforderlich ist.

    Sorry Ohadle. ohne Zustimmung ist der BR raus. Auch wenn er das gerne möchte.

  • Da gebe ich Rmbear aber Recht. Außer dem AG kann der Betroffene jede andere Beteilligung ablehnen auch die vom BR.

    Eben das der BR ein fester Bestandteil im BEM Team ist wurde ja vom Gericht gekippt.

  • Zitat von Der Nordfriese

    Die Unterlages des BEM gehören nicht offen in die Personalakte.

    Das ist eigentlich die wichtigste Aussage bisher. Ein BEM-Verfahren unterliegt einem besonderen Datenschutz. Nicht jeder darf hier die Unterlagen eines solchen Verfahrens einsehen. Die Personalakte ist ein absolutes NoGo!

    Laut Böckler sollte manin einer BV mit einem "Vernichtungsdatum" der BEM-Unterlagen vereinbaren. Ein gesetzliches Verfalldatum ist mir nicht bekannt.

  • Zitat von schwede12:

    Es geht hier ja nicht um die BEM Unterlagen sondern um den Vermerk in der Personalakte, dass ein BEM abgeschlossen wurde.

    Ich stelle mir die Frage wie lange hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse noch die Information in der Personalakte zu haben das ein BEM abgeschlossen worden ist.

    Für mich auf jeden Fall dann nicht mehr wenn keine Gefahr einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht z. B. aufgrund der häufigen Krankheitstage.
    Oder wenn im BEM Gespräch herausgekommen ist da es sich nicht um im Einflussbereich des Unternehmens gegebene Gründe für die Fehltage gibt.
    Und die Notwendigkeit eine weiteren BEM Verfahrens kann ja ganz andere Gründe/Ursachen haben als die beim letzten BEM Verfahren von letztem Jahr oder vor 2 Jahren.

    Welche weiteren gesetzlichen Gründe fallen uns hier den jetzt noch ein welche das Wissen über ein BEM obsoltet macht.

    Oder welche Gründe z. B. eine wieder ansteigende Zahl von Krankheitstagen nach der Umsetzung von Massnahmen hemmen die Löschung des Verweises auf ein BEM.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo , nach eine / zwei Nachfragen, wenn ein Fallmanager benannt ist, kann der MA die Teilnahme des AG am BEM ablehnen (gerade weil dieser die Ursache ist dass der ins BEM gefallen ist, wie sollen dann die Maßnahmen des BEM ordnungsgemäß durchgeführt werden.

    Und wir hatten noch eine Nachfrage wegen geschlossener BEM Fälle, die hat der Fallmanager, die GL möchte dies nun getrennt von der Personalakte in ihrer Obhut aufbewahren, weil er ja Verantwortlicher des Verfahrens ist. Die betroffenen Kollegen sind besorgt, dass der ag nun in den abgeschlossenen Fällen liest. Hat der Fallmanager das Recht die Akte zu versiegeln, (Umschlag verschliessen und unterschreiben , damit man sieht falls er unrechtmäßig geöffnet wurde).