Hallo, ich wollte wissen ob es einen Anspruch gibt, dass der Vermerk eines abgeschlossenen BEM-Verfahren aus der Personalakte zu löschen ist. Ich habe nichts gefunden.
Wir verhandeln gerade neue BV, der AG hat zugestimmt, dass nach 3 Jahren die BEM Akte den Kollegen übergeben wird , bzw. wenn er dies nicht will, wird diese vernichtet.
Der AG will aber den Vermerk nicht aus der Personalakte entfernen, weil wenn dieser Mitarbeiter immer wieder mal BEM hat , könnte man nachweisen was der AG schon alles versucht hat , durch den Eintrag in der Personalakte. (wobei klar ist dass dort nur die Kalenderdaten mit den Treffen des BEM Teams vermerkt werden, nicht die Maßnahmen)
Haben wir ein Antrag zur Löschung in der Personalakte als BR, oder individual rechtlich? Wie sieht es hier mit der Datensparsamkeit aus?
Ferner will der AG jedmandem aus der Personalabteilung als Fallmanager einsetzen, wir halten dies als sehr bedenktlich und sehen dort einen Gewissenkonflikt und befürchten, dass die sensiblen Daten nicht vertraulich bleiben.
Aus BEM wird dann BAM :betriebl. Ausgliederungsmanagment.