Hallo liebe Mitstreiter,
wir haben einen Beschluss gefasst, dass wir uns anwaltlich beraten lassen.
Reicht es, wenn ich die GF darüber informiere oder muss ich diesen Beschluss der GF übergeben?
Danke und Grüße
Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo liebe Mitstreiter,
wir haben einen Beschluss gefasst, dass wir uns anwaltlich beraten lassen.
Reicht es, wenn ich die GF darüber informiere oder muss ich diesen Beschluss der GF übergeben?
Danke und Grüße
Es kommt darauf an, welchen Beschluss ihr gefasst habt. Ob nach §40 weil der Anwalt eure Rechte vertritt oder durchsetzt oder nach §80 III weil er euer Berater sein soll.
Bei ersteren teilt ihr es dem AG einfach mit und im zweiten Fall müsst ihr mit dem AG sowieso eine Vereinbarung treffen, in dem ihr die Befugnisse des Anwalts festlegt.
LG
Markus
P.S.: Nachdem du dies schon nicht in deinen Post geschrieben hast hoffe ich, dass ihr den Beschluss richtig verfasst habt, da ihr sonst unter Umständen auf den Kosten sitzen bleiben könnt.
wenn ihr das richtig gemaht habt, dann hat euch der Anwalt im Vorgespräch gesagt, wie genau ihr den Beschluss zu fassen habt und wie ihr diesem dem Arbeitgeber mitteilt.
Wir machen das zumindest immer so mit unserem Anwalt. Wir fragen uns, wer kann uns hier am besten vertreten, gehen dann da hin zu einem kurzen Beratungsgespräch und teilen dem Anwalt mit wer wir sind und was unser anliegen ist und das wir ihn gerne hierfür Beauftragen würden. Er soll uns doch mal bitte die passende Beschlussvorlage für den BR erstellen und den rechtsicheren Weg aufzeigen, damit er auch seine Kosten erstattet bekommt.
Das macht der dann fertig und sendet es dem BRV zu, der dann den Beschluss auf der folgenden ordnungsgemäß geladenen Sitzung rechtzeitig auf die Tagesordnung setzt und genau so fassen läßt wie der Vorschlag war. Danach handelt dann der BR genau so, wie es die Emfehlung des Anwaltes war und in Kopie bekommt der Anwalt immer eine Info über die Schritte die gemacht wurden.
Gruß
Rabauke
ein guter Anwalt kommt sogar, nach einem kurzem Telefonat, persönlich zu euch in die Sitzung.
Um mal auf deine Kernfrage zurückzukommen:
Zitat von 2RA6NporafReicht es, wenn ich die GF darüber informiere oder muss ich diesen Beschluss der GF übergeben?
Es reicht erst einmal völlig die GF zu informieren. Der eigentliche Beschluss ist Teil des Protokolls und geht den AG erst einmal nix an. Aber, und das ist wichtig, sollte der AG nicht wollen, ist das erste was sein Anwalt tut, die Richtigkeit des Beschlusses mit Nichtwissen zu bestreiten. Und dann müsst ihr dem Richter die Einladung, die Anwesenheitsliste und das Protokoll überreichen. Damit werden diese drei Dokumente teil der Prozessakte und somit auch dem AG einsichtbar.
Weshalb wir für solche Dinge immer ein extra Beschlussprotokoll erstellen. Das ist dann zwar extra Papier und muss extra unterschrieben werden, aber damit müssen wir nicht das ganze Protokoll rausrücken.
Hallo in die Runde,
vielen Dank für Eure Antworten. Es kommen doch immer wieder Unsicherheiten hoch, die den Ablauf betreffen. Gut, dass hier scheibar genug Erfahrung vorhanden ist.
Ja, es ging um § 40 BetrVG. Ich gehe davon aus, dass wir von Einladung bis Beschluss alles richtig gemacht haben, das sollte einer Überprüfung standhalten.
Die Idee, den Anwalt die Vorlage erstellen zu lassen oder zumindest kontrollieren zu lassen finde ich gut, das werde ich mir für das nächste Mal merken.
Auch die Idee, ein Extra-Protokoll anzufertigen finde ich klasse, so kommuniziert man nur das nötigste im Falle eines Falles.
Zitat von 2RA6Nporaf:Hallo in die Runde,
vielen Dank für Eure Antworten. Es kommen doch immer wieder Unsicherheiten hoch, die den Ablauf betreffen. Gut, dass hier scheibar genug Erfahrung vorhanden ist.
Ja, es ging um § 40 BetrVG. Ich gehe davon aus, dass wir von Einladung bis Beschluss alles richtig gemacht haben, das sollte einer Überprüfung standhalten.
Die Idee, den Anwalt die Vorlage erstellen zu lassen oder zumindest kontrollieren zu lassen finde ich gut, das werde ich mir für das nächste Mal merken.
Auch die Idee, ein Extra-Protokoll anzufertigen finde ich klasse, so kommuniziert man nur das nötigste im Falle eines Falles.
Wenn du auf den Anwalt zugehst, dann übergebe Ihm doch direkt das Protokoll mit dem Beschluss damit dieser sich das ansehen kann und Frage nach, ob da noch was ergänzt werden muss bei der Beschlssfassung. Bei unserem ersten Beschluss hatte unser Anwalt sich das angesehen, eine Beschlussvorlage vorbereitet und uns gebeten diesen Beschluss erneut auf die Tagesordnung zu setzen, weil dieser aus seiner Sicht rechtssicherer ist.
Das geht also auch im nachhinein.
Gruß
Rabauke