Schutzbrillen

  • Moin zusammen..
    1. wir haben in unserem Unternehmen eine Tätigkeitsbezogene Tragepflicht für Schutzbrillen.
    2. dazu haben alle MA eine persönliche Schutzbrille.
    3. Die Brillenträger unter den MA haben dazu Überbrillen.
    4. jetzt möchte unser AG ein flächendeckende Brillentragepflicht einführen. Auch in Bereichen in den es bezüglich einer Gefährdungsbeurteilung keine Notwendigkeit gibt.
    5. dazu sollen alle MA neue Schutzbrillen bekommen...bessere.
    6. Dazu brauchen wir für unsere Brillenträger, Korrekturschutzbrillen in Sehstärke.
    Jetzt meine Frage: wie verhält es sich rechtlich mit der Kostenübernahme bei den angepassten Schutzbrillen ??
    Habe dazu viel gelesen..aber nichts rechtliches gefunden, das der AG die Kosten für die Korrekturschutzbillen im vollen Umfang tragen muss.
    Selbst Rückfragen bei der BG ergab keine rechtliche Klärung.
    Kann mir jemand dazu rechtliche Aussagen geben. „Richtlinien der in den BG Vorschriften gibts ja genug „
    Gruß Player

  • Hallo Player,

    nach meier Auffassung hat der Arbeitgeber Schutzausrüstung so zu gestalten, dass sie von den Mitarbeitern auch akzeptiert und benutzt wird. Das bedeutet, dass Brillenträger auch eine Schutzbrille in Sehstärke benötigen. Gerade dann, wenn sie diese den ganzen Tag tragen müssen.

    Nachdem das Tragen der Schutzbrille vom Arbeitgeber als Arbeitsschutzmaßnahme vorgeschrieben wird, hat dieser auch die Kosten zu tragen. Grundlage wäre für mich der §3 Abs.3 ArbSchG.

    Außerdem seit ihr als Betriebsrat hier in der Mitbestimmung. Entweder §87 Abs. 1 Ziffer 7 wenn es tatsächlich Arebitsschutz ist. Ansonsten über §87(1)1 wenn es reines Ordnungsverhalten ist.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Player,

    du hast doch schon die BG gefragt. Mich wundert allerdings die Antwort .

    In der DGUV V1 steht

    § 29 Bereitstellung
    (1) Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen; vor der Bereitstellung hat er die Versicherten anzuhören.
    (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen den Versicherten in ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Für die bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstungen müssen EG-Konformitätserklärungen vorliegen. Satz 2 gilt nicht für Hautschutzmittel.

    Ihr könnt natürlich die Gefährdungsbeurteilung in Frage stellen. Sollte die ergeben haben, das es notwendig ist in allen Bereichen Schutzbrillen zu tragen muss es gemacht werden und der Chef hat die Kosten zu tragen. Will nur der Chef das ohne das es einen Notwendigkeit gibt, seid ihr, wie Markus schrieb, mit im Boot. Ich würde dann auch eine Gefährdungsbeurteilung anfordern, denn das Tragen einer Schutzbrille ganztags kann auch negative Folgen für den Mitarbeiter haben. Druck auf der Nase, räumliches Sehen ist eingeschrenkt...

    Genauso muss doch auch geklärt werden wie oft die Mitarbeiter eine neue Blille bekommen können. Die Sehstärke ändert sich , Brille kaputt, Brille geklaut.. Und manche Mitarbeiter haben so "krumme "Augen das es schon sehr teuer wird für die eine angepasste Schutzbrille herzustellen.

    Ich denke da habt ihr noch Redebedarf mit euerm Chef

    Gruß

  • Hallo sorry das Ich mich erst jetzt zu Worte melde..:(

    Erstmal Danke für eure Antworten..

    Wir haben das ganzen erstmal zurückgestellt und haben weiter die tätigkeitsbezogen Schutzbrillenpflicht. Eine Einigung mit dem AG ist an den Kosten gescheitert.

    Weiter haben wir uns auch nochmal mit dem ASA unserer Gewerkschaft ausgetauscht.

    hierzu wurde mir folgendes geschrieben:

    "Das wichtigste vorweg: Eine generelle Tragepflicht von Schutzbrillen ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss anhand einer Gefährdungsbeurteilung untersuchen an welchen Arbeitsplätzen überhaupt Gefährdungen für die Augen vorliegen. Dann muss er dies Gefährdungen minimieren und erst wenn das an einzelnen Plätzen und bei bestimmten Tätigkeiten nicht geht, müssen an diesen Arbeitsplätzen und nur während der gefährdenden Tätigkeit Schutzbrillen getragen werden. Das geht aus dem ArbSchG, §§3 – 5 sowie der PSA Benutzungsverordnung hervor. PSA (Persönliche Schutzausrüstung) darf keine Dauerlösung sein und schon gar nicht angeordnet werden wo sie nicht erforderlich ist."

    Und genau da, werden wir ansetzen. Vielleicht müssen wir den AG mal die Gegenfrage stellen, was er unternommen hat, das bei bestimmten Arbeiten keine Schutzbrille zu tragen ist??

    Und eine Aussage fand ich auch gut "Viel hilf nicht immer Viel".

    Wie gesagt, eine generelle Tragepflicht wird eigentlich nur gefordert, weil die MA die tätigkeitsbezogene Tragepflicht nicht nachkommen und die Kontrolle dieser auch sehr schwierig ist.

    Wir versuchen wieter unser MA darauf zu sensibilisieren das es unbedingt Notwendig ist, die Schutzbrille bei den Tätigkeiten zu tragen. Und das bei Missachtung mit Arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechen ist.

    Diese Rechtliche Konsequenz hat der AG noch garnicht ausgeübt.

    Gruß Player