Massiver Druck von Geschäftsleitung wegen BR-Tätigkeit

  • Bei der schwülen Hitze, strengt sogar um diese Uhrzeit das Tippen an. So, zum Thema: Haben ein Ersatzmitglied erstmalig zur BRS eingeladen. Dieses hat ihren Chef informiert. Der meinte: Entweder BR, oder Job bei ihm. Hintergrund: Sie ist "Persönliche Assistentin" (es liegt definitiv kein Ausschlußgrund nach BetrVG vor; also wählbar), daher Interessenkonflikt. Würde nun das Ersatzmitglied einknicken, dann hätten wir folgende Situation: Nächstes Ersatzmitglied wäre Chef-Sekr. eines Mitinhabers; also gleiche Situation in grün. Sprich: Entweder BR-Tätigkeit, oder sie wird wohl auch in der Tätigkeit beschnitten oder sogar intern versetzt. Für mich: a) massiver Druck = grenzt an erpresserischem Verhalten des AG, b) weil kein Ersatzmitglied zur Sitzung kommt, sind wir vorerst (da aufgrund der Urlaubssituation auf Ersatzmitglieder angewiesen) nicht beschlußfähig = Eingriff in die Tätigkeit des BR. Seitens der Geschäftsleitung wurde ein Lösungsansatz (z.B. organisatorischer Natur: die Ersatzmitglieder werden von sensiblen GL-Internas ferngehalten) kategorisch abgelehnt. Wie beurteilt ihr die Situation? Eure Lösungsvorschläge? Wie immer: Herzlichen Dank für eine rege Diskussion! Herzlichst deadline :evil:
    Übrigens: Für mich sind Konfliktsituationen Arbeitsgebiet / Tätigkeit BR durchaus normal und damit kann man (Lernen) umzugehen. Dies steht also meinerseits nicht zur Diskussion. Und mir ist auch klar, dass diese Situation nicht abzuschätzende Auswirkungen auf zukünftige Wahlen haben könnte. :wink:

  • Hallo,

    da geht's ja "lustig" zu bei Euch.

    Natürlich sind die von Dir dargestellten "Drohungen" gegen die Ersatzmitglieder - je nach den konkreten Umständen - schwerste Verstöße gegen § 78 BetrVG und sanktionierbar nach § 23 Abs. 3 oder § 119 Abs. 1 Nr. 2 (bzw. Nr. 3, wenn die Drohung wahrgemacht wird).
    Dies würde ich diesen Herren versuchen, darzulegen (und auch den betroffenen Kolleginnen), aber, wenn sie nicht einsichtig sind, nicht lange fackeln, sofern die Äußerungen/Handlungen beweisbar sind.

    Was aber so nicht ohne weiteres stimmt, ist Deine Schlußfolgerung, daß Ihr ohne diese Kolleginnen nicht beschlußfähig seid.
    Wenn Nachrücker vorhanden sind, und Ihr ordnungsgemäß nachgeladen habt bis zum Erschöpfen der Liste, seid Ihr auch beschlußfähig, soweit mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist, aber nicht die vorgeschriebene Zahl anwesender BRM nach § 9 erreicht wird (§ 33 Abs. 2). Mein Kommentar (Klebe..., Rd.-Nr. 6 zu § 33) erwähnt ein Urteil des BAG (in "Der Betrieb", 83, S. 234), daß Euch sogar ein zeitweiliges Recht nach § 22 zugesteht, wenn nicht mindestens mehr als die Hälfte der BR-Zahl nach vollständiger Nachladung in der Sitzung erreicht wird und die Gefahr besteht, daß eine Äußerungsfrist verstreicht.

    Ihr seid also handlungsfähig, wenn die verbliebenen BRM an einem Strang ziehen.

    &Tschüß

    Wolfgang

  • Servus,

    hier liegt eine gravierende Behinderung der BR-Tätigkeit vor, die man betriebsverfassungs- und strafrechtlich verfolgen lassen kann (und, meine Meinung: MUSS!).

    Teilnahmeberechtigte von der Sitzung abzuhalten und gegenüber dem BR den Vorschlag zu machen, bestimmte Teilnahmeberechtigte von bestimmten Informationen auszuschließen, ist strafbar. M.W. mit bis zu 1 Jahr Freiheitsentzug... (§119 BetrVG).

    Redet erstmal gütlich mit dem Arbeitgeber, macht ihm klar, dass er sich in Teufels Küche begibt, und wenn er sich dann immer noch stur stellt, halt auf die harte Tour...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Moin, moin,

    ganz sicher, gegen dergleichen Benehmen muss man etwas tun. Ich würde auch erwägen gerichtlich vorzugehen. Eventuell könnte man noch einen Drohbrief innerhalb der Firma mit Aufzeigen aller möglichen Konsequenzen zwischenschalten. Ich kenne Euren AG ja nicht und kann daher nicht beurteilen, ob er weiß, auf welch gefährlichem Boden er sich bewegt.

    Wer mir allerdings sehr leid tut, sind die beiden betroffenen Ersatzmitglieder, die hier ja wirklich böse zwischen die Fronten geraten sind. Hat der AG die Drohungen auch in Gegenwart Dritter ausgesprochen, oder müssten im Streitfall die beiden Damen den ganzen Mist bezeugen. Denn die beiden haben das Problem, dass sie sicher gern ihren Job behalten und auch irgendwie vernünftig mit ihren Chefs weiterarbeiten möchten! Ihr müsst auf jeden Fall engen Kontakt zu den beiden suchen und das Vorgehen mit ihnen besprechen. Ich fürchte, sie werden, wenn sie keine "Heldinnen" sind, irgendwann das Mandat niederlegen.

    Ich wünsche Euch viel Erfolg bei dieser Sache!
    Tjorven

  • Zitat von Winfried:

    Servus,
    (...)
    Teilnahmeberechtigte von der Sitzung abzuhalten und gegenüber dem BR den Vorschlag zu machen, bestimmte Teilnahmeberechtigte von bestimmten Informationen auszuschließen, ist strafbar. M.W. mit bis zu 1 Jahr Freiheitsentzug... (§119 BetrVG).
    (...)


    Der Vorschlag, diese Mitarbeiter in ihrer beruflichen Entwicklung zu behindern, kam hier ja sogar vom BR und wurde von der GF abgelehnt!

    Zitat von deadline:

    Seitens der Geschäftsleitung wurde ein Lösungsansatz (z.B. organisatorischer Natur: die Ersatzmitglieder werden von sensiblen GL-Internas ferngehalten) kategorisch abgelehnt.

  • Ja so ein Missverständnis, wir haben nicht die Weiterentwicklung als BR abgelehnt, sondern haben der GL vorgeschlagen, Emails etc., die die absoluten geheimen Innereien der GL betreffen, halt nicht den Damen ins Postfach zu schmeissen, sondern sich um die Ablage selber zu bemühen. Möchte nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht.

    By the way: Die erste hat schon hingeschmissen.

    So long!
    deadline

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.