Temperatur bei Publikumsverkehr?

  • Hallo zusammen,

    an einigen Arbeitsplätzen in unserem Betrieb herrscht reger Publikumsverkehr. Die Mitarbeiter beklagen sich zunehmend über die zu hohen Temperaturen an ihren Arbeitspätzen (oft über 26°C bei überwiegend stehender leichter körperlicher Arbeit). Der Arbeitgeber behauptet er dürfe, aus Rücksicht auf den Kreislauf der Kundschaft, nur maximal 6°C unter Außentemperatur kühlen.

    So meine lieben: Wenn draußen 36°C sind dann sind 30°C innen nicht der Gesundheitz des Mitarbeiters zuträglich, oder?

    Wo finde ich die Regelung wegen der 6°C Differenz und welche Regelung hat dann Vorrang?

    Schöne Grüße


    Christof

  • Es gibt von einem RA MWF aus B eine ganze Reihe von Veröffentlichungen (vorwiegend aus dem Jahre 2003) die unter teilweise sehr irreführenden Überschriften (in etwa "Allen Gerüchten zum Trotz: Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung gibt es ein Hitzefrei auch für Arbeitnehmer") letztendlich nur Mietrechtsurteile zitieren und dann die Übertragbarkeit auf das Arbeitsrecht postulieren. Wenn man diese Veröffentlichungen nur oberflächlich liest, dann glaubt man nachher noch das, was in der Üebrschrift steht.

  • Hallo,

    bzgl. Raumtemperatur lohnt sich das Lesen der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR). Probierts doch mal über den Webauftritt der zuständigen BG. Raumtemperatur steht, glaube' ich, in der ASR 6. Dort werden die 26° postuliert, und m.W. auch, dass der AG im Rahmen der technischen Möglichkeiten mindestens 6° unter Außentemperatur kühlen muß (nicht. Höchstens!).

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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