Hallo zusammen,
an einigen Arbeitsplätzen in unserem Betrieb herrscht reger Publikumsverkehr. Die Mitarbeiter beklagen sich zunehmend über die zu hohen Temperaturen an ihren Arbeitspätzen (oft über 26°C bei überwiegend stehender leichter körperlicher Arbeit). Der Arbeitgeber behauptet er dürfe, aus Rücksicht auf den Kreislauf der Kundschaft, nur maximal 6°C unter Außentemperatur kühlen.
So meine lieben: Wenn draußen 36°C sind dann sind 30°C innen nicht der Gesundheitz des Mitarbeiters zuträglich, oder?
Wo finde ich die Regelung wegen der 6°C Differenz und welche Regelung hat dann Vorrang?
Schöne Grüße
Christof