Bei Krankheit jeden Tag bei AG melden?!

  • Guten Tag zusammen,

    Frohes neues Jahr!

    Eine Gemeinde verlangt nun laut verabschiedete neuer Satzung der Gemeinde von jedem Arbeitnehmer der sich krank bzw arbeitsunfähig gemeldet hat auch wenn eine Krankmeldung vorliegt, sich täglich! Beim AG zu melden. Dies wäre eine Verpflichtung von Seiten des AN andernfalls droht eine Abmahnung da dies eine interne Vorschrift sei mit der Genehmigung der Satzung.

    Wie seht ihr das?

    Ich kenne das z. B. Von unsrer Firma so nicht, das ein ag im Einzelfall von einem an oder generell eine Krankmeldung ab dem 1. Krankheitstage wünscht sehe ich ja noch ein aber das oben stehende verstehe ich nicht.

    Vg
    Dark_Knight

  • Zitat von Dark_Knight

    aber das oben stehende verstehe ich nicht.

    Ich verstehe es auch nicht und war von dem Ergebnis überrascht, aber google mal nach "erreichbarkeit bei krankschreibung".

    Man kann es zwar nicht pauschal beantworten, aber grundsätzlich scheint es tatsächlich möglich zu sein :roll:.

  • Zitat von Dark_Knight

    Eine Gemeinde verlangt nun laut verabschiedete neuer Satzung der Gemeinde von jedem Arbeitnehmer der sich krank bzw arbeitsunfähig gemeldet hat auch wenn eine Krankmeldung vorliegt, sich täglich! Beim AG zu melden. Dies wäre eine Verpflichtung von Seiten des AN andernfalls droht eine Abmahnung da dies eine interne Vorschrift sei mit der Genehmigung der Satzung.

    Ein Arbeitnehmer muss sich bei einer Krankheit im Betrieb/Unternehmen/AG "krank melden" und die vorraussichtliche Dauer der Krankheit mitteilen. Es gibt keine Regelung die täglich zu erfolgen hat.

    Was die Gemeinde in ihre GO schreibt ist völlig belanglos. Könnten auch reinschreiben das der Mitarbeiter erst zum Mond und dann zum Pluto trampt und auf dem Rückweg noch die Sonne anknipst, es ist völlig schnuppe was die da in die GO schreiben.

  • Moin,

    grundsätzlich kann ein Arbeitgeber auch den kranken Mitarbeiter anrufen, falls er z:B. Informationen benötigt, über die nur der Mitarbeiter verfügt. Ein gesetzliches VERBOT hierfür existiert nicht.

    Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer aber auch nicht verpflichtet, ein solches Gespräch anzunehmen. Wer nicht arbeitsfähig ist, braucht nicht zu arbeiten. Geht man dennoch ans Telefon, und erledigt dann etwas für den Job (z.B. eine Recherche am Computer von zuhause aus), dann ist diese Zeit auch zu vergüten bzw. einem Zeitkonto gutzuschreiben.

    Abweichend von dieser grundsätzlichen Situation können aber per Arbeitsvertrag abweichende Regelungen getroffen werden. Also muss man immer auf die arbeitsvertragliche Einzelsituation schauen.

    Will die Gemeinde eine tägliche Krankmeldung für alle Mitarbeiter neu einführen, so wäre das m.E. nach zumindest erzwingbar mitbestimmungspflichtig. D.h. der Personalrat/Betriebsrat muss zwingend zustimmen (Verhalten und Ordnung im Betrieb, §87 BetrVG). D.h. nur per GO ist sowas nicht regelbar.

  • Hallo,

    gem. § 12 EFZG sind die Pflichten des § 5 "unabdingbar", d.h. sie dürfen nicht zum Nachteil des AN einseitig verändert werden.

    Während der Dauer der AU sind außerdem die Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag "suspendiert", d.h. der AG kann während der AU keinerlei Verfügungsrechte über den AN geltend machen, solange der AN den gesetzlichen Informations- und Nachweispflichten aus § 5 EFZG nachkommt.

    Aber wenn sich Personaler und/oder Bürgermeister mal so richtig vor dem ArbG blamieren wollen ... :twisted:

    Deswegen sind die dunklen Andeutungen von "WissenWill" auch falsch und auch eine Googlesuche ergibt kein wirklich belastbares anderes Ergebnis.

  • Hallo zusammen, danke für euer Feedback.

    Eine Nachreichung noch, der Personalrat hat dem "immer beim AG melden, auch bei AU" zugestimmt.

    Das ganze wurde vom Bürgermeister unterzeichnet und gilt jetzt als Arbeitsanweisung an alle Mitarbeiter.

    Wie würdet du hr sinnvoll damit umgehen und was würdet ihr raten?

    Vg

  • Hallo zusammen, danke für euer Feedback.

    Eine Nachreichung noch, der Personalrat hat dem "immer beim AG melden, auch bei AU" zugestimmt.

    Das ganze wurde vom Bürgermeister unterzeichnet und gilt jetzt als Arbeitsanweisung an alle Mitarbeiter.

    Wie würdet ihr sinnvoll damit umgehen und was würdet ihr raten?

    Vg

  • Ich würde zu einem Rechtsanwalt mit dem Wisch gehen! Der wird schon ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. Auch der Personalrat kann hier nicht durch Zustimmung irgendwelche Gesetze zu Eurem Nachteil verändern.

    Habt ihr Sprechstunden oder Versammlungen dann würde ich dies auch offen ansprechen, dass der AG und der PR hier Sch.... bauen.

  • Hallo Dark Knight,

    whoepfner hat ja schon erwähnt, dass man während einer AU von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten entbunden ist.

    Logischerweise kann dann während einer AU auch keine Arbeitsanweisung gelten und somit kann man während einer AU auch nicht dagegen verstossen. Somit wäre ja eine Abmahnung sinnfrei, da diese ja nur bei einem Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten ausgesprochen werden kann.

    Hier beisst sich die Katze in den Schwanz.

    Und genau das würde ich dem PA und auch dem Bürgermeister mitteilen.

  • Ich glaube, ich hätte Spaß daran, dann jeden Tag anzurufen und wenn jemand abhebt wieder aufzulegen. Sprechen konnte ich ja nicht, weil ich ja eine schwere Entzündung der Stimmbänder hatte... aber ich habe mich ja gemeldet... ;)

    Oder ich würde nachfragen, ob die Anweisung auch für Kollegen nach Schlaganfällen oder im Koma gelten...

    Nein, ganz ernsthaft, ich würde Personalrat und Bürgermeister mal vor Augen führen, welchen hahnebüchenen Unsinn sie da verzapft haben und ihnen freundlich raten, das ganz schnell wieder aus der Welt zu schaffen. Oder zu warten, bis die diversen Satiresendungen auf sie aufmerksam werden und das genüßlich breit treten. Frei nach der Devise Schilda ist überall...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo. Jede Gemeinde unterliegt der Kommunalaufsicht, und zwar i.d.R. durch den Landkreis. Ich würde als AN der Gemeinde bei der zuständigen Behörde eine offizielle Anzeige abgeben.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)