Kann der BR verklagt werden?

  • Hallo zusammen,

    es scheint langsam komische Formen bei uns anzunehmen:

    Der Ex-BR und "Quertreiber" (manche haben hier die Fälle im Forum verfolgt) hat vom AG einige Abmahnungen erhalten. Nach inoffizieler Ansicht des BR und dem Großteil der Belegschaft sollte der betreffende AN schnellstens "freigesetzt" werden.

    Wegen der diversen Abmahnungen (u. a. wg. Mobbing) wurde von diesem AN der neue BR angesprochen. Der Fall wurde diskutiert, grundsätzlich sieht sich der BR aber nicht in der Lage die Interessen des AN zu vertreten, da dieser in dem Fall den AG unterstützt. Nun wurde von dem AN ein Anwalt eingeschaltet, es droht die Vorladung jedes einzelnen BR-Mitgliedes vor das Arbeitsgericht wegen Mißachtung der Pflicht, die Minderheiten der Belegschaft zu unterstützen.

    Muss ein BR JEDEN - aus seiner Sicht Blödsinn - der "Minderheit" vertreten? Muss er, wenn er eine andere Meinung zu der Situation hat, als der anrufende AN diesen gegen seinen Überzeugung vertreten?

    Der BR würde somit zum Handlanger des AN.

    Wie schaut es aus?

    Gruß Nico

  • Nico,

    ich verstehe nicht, wie der AN der sich wegen Abmahnungen an den BR wendet den AG unterstützen kann. Irgendwo habe ich da ein logisches Problem.


    Wie dem auch sei. Hat der AN sich einfach informell an den BR bzw. einzelne BRM gewandt, oder hat er sich offiziell beschwert?

    Mit einer informellen Anfrage könnt Ihr (fast) tun und lassen was Ihr möchtet, es sei denn Ihr würdet dabei z.B. auf Gesetzesverstöße oder Diskriminierung aufmerksam gemacht.

    Hat sich der AN offiziell beschwert, dann gibt es doch hoffentlich einen Beschluss dazu und eine Antwort an den AN?


    Insgesamt scheint mir das Ganze aber nicht viel mehr als Theaterdonner zu sein. Der Kollege hat beim Anwalt auf den Putz gehauen und der Anwalt (der ja letztendlich auch eine Familie zu ernähren hat) wird für ihn tätig.
    Prinzipiell könnte das auf einen § 23 hinauslaufen, dem ich aber nicht sonderlich viele Chancen gäbe.

    Gut wenn Ihr vor allem mit Sitzungsniederschriften belegen könnt, dass Ihr Euch damit beschäftigt habt und auch nachvollziehbar begründen könnt, warum Ihr nicht tätig geworden seid.

    Ansonsten würde ich Ruhe bewahren, nur weil jemand einer Minderheit angehört kann er noch lange nicht über die Mehrheiten bestimmen.

  • Hallo Nico,
    wieso inoffizielle Ansicht des Br?
    Wenn der Br seine Meinung offiziell vertreten würde,
    dann könntet ihr Euch auf den § 104 BetrVG berufen.

    Gruss GG

  • "Inoffiziell" weil die Geschichte im BR noch nicht mit Beschluß abgeschlossen wurde. Der AN hat sich bisher einzelne BRM geschnappt und mit denen gesprochen.

    Da wird jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. Und wenn die Aussagen von BRMs als private Meinung dem AN gegenüber geäussert werden, dann strickt er sich dies als "Aussage des BRs" zu Recht.

    Will sagen, wenn sich die mündlichen und im Gespräch geäusserten Aussagen voneinander unterscheiden wird dies vom AN so dargestellt, als würde der BR nicht wissen was er wolle.

    Dies hat schon zu Unstimmigkeiten innerhalb des BR geführt. Vermutlich sogar bewußt herbeigeführt.

    Gruß Nico

  • Hallo,

    wenn ein AN einzelne BR-M anspricht, entstehen daraus doch keine Rechtspflichten!

    Anders wäre es, hätte der AN offiziell eine Beschwerde an den BR gerichtet (habe jetzt kein BetrVG da, aber ich meine, das ist so ca. im § 84 oder 85 geregelt), dann muß sich der BR damit befassen und entscheiden, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist.

    So aber: Mumpitz, Theaterdonner.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.