Hallo zusammen,
es scheint langsam komische Formen bei uns anzunehmen:
Der Ex-BR und "Quertreiber" (manche haben hier die Fälle im Forum verfolgt) hat vom AG einige Abmahnungen erhalten. Nach inoffizieler Ansicht des BR und dem Großteil der Belegschaft sollte der betreffende AN schnellstens "freigesetzt" werden.
Wegen der diversen Abmahnungen (u. a. wg. Mobbing) wurde von diesem AN der neue BR angesprochen. Der Fall wurde diskutiert, grundsätzlich sieht sich der BR aber nicht in der Lage die Interessen des AN zu vertreten, da dieser in dem Fall den AG unterstützt. Nun wurde von dem AN ein Anwalt eingeschaltet, es droht die Vorladung jedes einzelnen BR-Mitgliedes vor das Arbeitsgericht wegen Mißachtung der Pflicht, die Minderheiten der Belegschaft zu unterstützen.
Muss ein BR JEDEN - aus seiner Sicht Blödsinn - der "Minderheit" vertreten? Muss er, wenn er eine andere Meinung zu der Situation hat, als der anrufende AN diesen gegen seinen Überzeugung vertreten?
Der BR würde somit zum Handlanger des AN.
Wie schaut es aus?
Gruß Nico