Hallo zusammen,
der Arbeitgeber übergibt dem Betriebsrat eine Anhörung zu einer Kündigung eines Arbeitnehmers.
1. Darf oder soll der BR die Anhörung als Anlage der Tagesordnung zur zugehörigen Sitzung beifügen?
2. Darf der BR die Anhörung an den betroffenen Arbeitnehmer weiterleiten oder darf der Arbeitnehmer diese nur vom Arbeitgeber bekommen? Wenn ja, darf dies der Vorsitzende einfach machen oder ist hierzu ein Beschluss erforderlich?
Wäre für schnelle Rückmeldungen dankbar!!!
Grüße
Ebby