Durchsetzung mit Drohung ?

  • Hallo, für viele unserer Mitarbeiter /innen sind Sicherheitsschuhe Pflicht. Dennoch wird dies bishin zur oberen Geschäftsführungsebene nicht ernstgenommen. Es gibt eine Info am Schwarzen Brett die besagt , welcher Personenkreis sie zu tragen hat. Es wird jedoch geduldet , dass man sich nicht daran hält. Selbst Vorgesetzte gehen mit schlechtem Beispiel voran. Wir als BR haben schon auf den Missstand hingewiesen, es tut sich jedoch nichts. Wir würdet ihr als BR weiter verfahren ?

  • Hallo,

    wenn Ihr als BR das Thema wirklich ernst nehmt, dann solltet ihr mit dem AG ein letztes Gespräch führen mit dem Hinweis, als nächstes die zuständige BG einzuschalten.

    Die BG kann sehr wohl dem AG Daumenschrauben anlegen einersets mit Auflagen, aber auch mit der Erhöhung des Beitragssatzes, falls der AG keine wirksamen Schritte zur Einhaltung der UVV einleitet.

    Auch solltet Ihr Eure Aufforderungen/Mahnungen an den AG gut dokumentieren, falls eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde notwendig werden sollte.

  • Unsere SiFa hat einmal einen Rechtanwalt zum Thema Arbeitnehmerhaftung eingeladen. Das war eine Pflichtveranstaltung für alle Personen mit Weisungsbefungnis und auch für alle Beauftragten. Der RA hat dann echte Fälle gezeigt und dann gesagt, wer alles mit wieviel haften musste. Bei einem Unfall muss jeder Vorgesetzte über Abteilungsleiter und Geschäftsführer bis zum Gesellschafter haften, wenn nicht schriftlich dokumentierte Schulungen über das richtige Verhalten vorliegen (und auch die korrekte Umsetzung überwacht wird!). Der Schock hat gesessen.

    Haltet mal nicht nur den Mitarbeitern vor, dass sie sich nicht korrekt verhalten. Zeigt mal den direkten und indirekten Vorgsetzten das sie auch und in welcher Höher sie haften, wenn es zu einem Schaden kommt. Das hilft! Dann achten die Vorgesetzten auf die Einhaltung der Tragepflicht.

  • Auch wenn der Fachanwalt für Arbeitnehmerhaftung sicher funktionieren würde, kommt der für umme? Will der AG die Kosten tragen?

    Deswegen wäre mein erster Ansprechpartner auch die BG. Die kosten nichts (weil die ein Eigeninteresse haben solche Dinge abzustellen) und können die Folgen mindestens genauso drastisch schildern (z.B. welche Kosten entstehen, die sie sich dann vom AG wiederholen, weil der, trotz Aufforderung, die Sicherheit vernachlässigt hat.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    wichtig ist doch erstmal zu klären ob die Sicherheitsschuhe vom AG nur angeordnet wurden (bei uns so) oder ob sie in der Gefährdungsbeurteilung gefordert wurden.

    Je nach Arbeitsplatz besteht nicht immer die Pflicht Arbeitsschuhe zu tragen.

    Auskunft gibt die GB.

    Sollten es Arbeitsplätze sein, bei der Sicherheitsschuhe pflicht sind, könntet ihr erst mal mit eure Fachkraft für Arbeitssicherheit reden und wenn ihr da nicht weiter kommt gerne den Aufsichtsbeamten der BG wie von Moritz angeregt.

    Aufsichtsbeamten haben neben der Schulungen oft ca.5000 und mehr Betriebe zu betreuen.

    Die kommen dann erst bei einem Arbeitsunfall.

    Gruß

  • Team-ifb

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