Hallo zusammen,
ich stehe kurz vor der Wahl zum stellvertretenden Vertrauensmann. Da nur zwei Bewerber für zwei Stellvertreterstellen eingegangen sind, erkundige ich mich jetzt schon, bevor ich offiziell gewählt wurde.
Ich bin in einem großen Betrieb mit über 400 Schwerbehinderten beschäftigt; der Vertrauensmann ist komplett freigestellt und mich interessiert, inwieweit der Stellvertreter freigestellt wird. Der aktuelle Vertrauensmann hatte bislang kein Glück mit seinen Stellvertretern, die haben sich nicht sonderlich eingebracht und daher konnte er nichts Konkretes dazu sagen. Er schätzte so auf 50 % Freistellung.
Da der Vertrauensmann innerhalb der nächsten Jahre seine Stelle aufgeben und in den Ruhestand gehen wird, möchte er nun einen Nachfolger aufbauen und diesen intensiv einarbeiten.
Hat jemand Erfahrungen dazu, wieviel Prozent meiner Arbeitszeit ich mit der SBV-Arbeit verbringen kann? Gibt es hier Grundsätze oder ist das jeweils vom tatsächlichen Arbeitsaufkommen abhängig?
Ganz lieben Dank für jeden Input!
Daniel