Nettoarbeitszeit

  • Hallo, Unser alte BR wurde nicht informiert, das zu Beginn ihrer Tätigkeit vor 4 Jahren die Nettoarbeitszeit eingeführt wurde. Zum damaligen Zeitpunkt waren die BR neu gewählt. Der BR wurde nicht informiert und demzufolge erfolgte auch keine Zustimmung. Wir sind ein Pflegeheim und die MA sind am Limit.. Können wir als neuer BR hier nochmal einwirken? Danke im Vorraus

  • Was ist denn eine Nettoarbeitszeit.

    Den Begriff kenn ich nicht , nur Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeit.

    Der BR hat mitzubestimmen nach § 87 Abs. 1 Satz 2

    Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

    Wenn es bei Euch keine solche Regelung gibt (also eine BV) kann der BR diese BV erzwingen.

    Wenn der AG euch eine alte Regelung vorlegt ( aus der Zeit bevor es einen BR gab)

    könnt ihr trotzdem in VErhandlung treten - wie gesagt das ist erzwingbar.

    Wenn es eine BV des alten BR gibt, müsst ihr diese allerdings erst kündigen oder zusammen mit dem AG eine neue erstellen.

  • Soll die Nettoarbeitszeit die reine Arbeitszeit sein, ohne evtl. anfallende Lehrlaufzeiten, z.B. weil gerade kein Patient geklingelt hat und ihr im Aufenthaltsraum seit?

    Das sind doch normal Dinge, die in Tarifverträgen behandelt werden. Wenn bei euch ein Tarifvertrag gilt, würde ich dort einmal einen Blick hinein werfen.

    Nach meinem persönlichen Empfinden würde ich sagen, dass eine Nettoarbeitszeit sowieso nicht rechtens ist. Hier gab es ja schon Urteile, wo Arbeitgeber ihren LKW-Fahrern auch die Wartezeiten haben bezahlen müssen.

    Wenn das neue Arbeitszeitmodell tatsächlich während der Amtszeit eines Betriebsrates ohne dessen Zustimmung eingeführt wurde, würde ich sogar davon ausgehen, dass ihr das neue Arbeitszeitmodell gerichtlich kippen könntet. Denn so viel ich weiß kann der Arbeitgeber nichts ohne der Zustimmung des BR einführen, wenn ein zwingendes MBR besteht. (hierzu würde ich mich aber nochmal von eurem Gewerkschaftssekretär oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.) Dann würde vorerst mal das ganz alte Arbeitszeitmodell wieder gelten. Danach könnt ihr dann dem AG eine neue Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeiten vorlegen und darüber verhandeln.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo ein Mitbestimmungsrecht wird nicht durch "Schweigen" verbraucht. Der BR kann hier jederzeit seine Mitbestimmung geltend machen. Es gibt für den AG bei Nichtbeteiligung auch keinen "Vertrauensschutz". Und was "Nettoarbeitszeit" bedeuten soll, würde mich auch brennend interessieren.

  • Nach genauer Recherche, Netto Arbeitszeit heisst in unserer Firma, das die MA mit -20% der wöchentlichen Arbeitszeit eingeplant werden. Es soll vorgesorgt werden, das MA im Krankenstand dann mit den ( gesparten Std ) einspringen. In unserer BV ist klar geregelt, eine 39 Std Woche verteilt auf 5 tage Woche. Die AZ wurde ohne Zustimmung des BR eingeführt , vor 5 Jahren. Nun sind die MA nicht im Minus , sondern im Plus, diese Std werden dann am Ende des Monats ausgezahlt, sodass max . 60 std stehen bleiben können.. BV regelt das so... Ist klar ein Verstoß des AG , da die AZ in der BV klar geregelt ist. Wie gehen wir sachlich korrekt hier vor? Vielen Dank

  • Sorry, ich verstehe nur Bahnhof - Koffer klauen...

    Verstanden habe ich, dass da irgendwas ohne den BR eingeführt wurde. Aber was und was da jetzt die Änderung ist und wo das Problem ist? Geht das auch so, dass das jemand versteht, der nicht bei euch im Betrieb arbeitet?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • ich versuche in Zahlen zu fassen was du da schreibest:

    Ihr habt eine 39 stunden woche, also 7,8 Stunden täglich (z.B. mit 30 Minuten Pause von 8:00 Uhr bis 16:18 uhr) an 5 von 7 Tagen

    da ihr aber nur mit 80% eingeplant werdet arbeitet ihr nur an 4 Tage in der Woche statt an 5. Somit netto real verplant 80% = 31,2 Stunden. Die fehlenden 7,8 Stunden werden Brutto verteilt, also wenn einer ausfällt (urlaub, krankheit) springt dann derjenige da rein, der im Minus steht.

    Somit kann es passieren, dass eine einzelne Person einfach mal 20 Tage hintereinander arbeitet und dann 2 Tage frei hat, weil Sie ihr Minus aufholen muss.

    habe ich das richtig verstanden?

    Wenn ja, dann bietet sich hier an, einen Jahresschichtplan zu erstellen und die Regeln aufzustellen, mit denen die Einbringschichten erfolgen können (z.B. Ankündigung 7 Tage vorher, max. 6 Schichten im Monat) um die schon bezahle Arbeitszeit auch in erbrachte Arbeitszeit umzuwandeln. Ohne eine Regelung halte ich dieses Vorgehen für fragwürdig und es stellt sich die Frage, ob es überhaupt mit den regularien des Arbeitsvertrages und des Tarifvertrages in Einklang gebracht werden kann.

    gruß

    rabauke

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.