Wir sind ein Unternehmen mit vier Betrieben und drei örtl. Betriebsräten. Ein Betrieb hat sich einem anderen ngegliedert, deswegen 3 BRs.
Nach Kündigung des einzigen Betriebsrats in einem der drei Betriebe mit nur einem Obmann werden wir dort ab November ohne Betriebsrat sein.
Ist es sinnvoll, dass dieser solange er noch im Amt ist, alle örtl. Aufgaben an den Gesamtbetriebsrat delegiert? Hat dann der GBR, falls sich in diesem Betrieb kein BR mehr findet, auch weiterhin die ihm delegierten Aufgaben?
Vielen dank im Voraus für Weiterhilfe