Übliche Abfindungshöhen beim "Herauskaufen" aus Arbeitsverhältnis

  • Hallo Kollegen,

    mich würde interessieren, wie hoch üblicherweise die Abfindungen beim "Herauskaufen" aus einem Arbeitsverhältnis mit Kündigungsschutz sind.

    Hintergrund: Der AN ist ehemaliges BRM, nachwirkender Kündigungsschutz bis Mai 2019. Der AG will wegen hohem Krankenstand den AN loswerden, hat allerdings es in den letzten 1 1/2 zweimal versäumt, dem AN eine BEM nach längerer KRankheit anzubieten. Insgesamt also für den AN "günstige" Rahmenbedingungen.

    Tja, was kann man da rausverhandeln? Der Kollege ist seit 9,5 Jahren im Betrieb, ich weiss üblicherweise bietet man 0,5 bis 0,8 Monatsgehälter pro Jahr an. Aber müsste der AG doch mehr bieten. Was kann man da fordern?

    Der AN ist "normaler" Angestellter, ohne besondere Aufgabenbereiche.

  • Sorry, aber die Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten, da sie von vielen, vielen Faktoren abhängt.

    Das fängt bei der Wirtschaftskraft des Unternehmens an (es macht keinen Sinn, ein Unternehmen für eine Abfindung in den Ruin zu treiben, aber man muss sich bei einem gutsituierten Unternehmen auch nicht mit einem "Butterbrot" abspeisen lassen), geht über die "Not des AG einen AN loszuwerden" (sprich, was ist es dem AG Wert sich zu trennen) und endet nicht zuletzt beim betroffenen AN. (Wie lange war er dabei, wie lange hätte er noch Kündigungsschutz, wie lang ist seine Kündigungsfrist, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das die Kündigung wirksam ist, aber auch die Frage wie lange hat der AN noch zu arbeiten (einem AN, der noch 1,5 Jahre bis zur Rente hat, wird man wohl kaum mehr als die 1,5 Jahresgehälter zahlen))

    Soweit du den Fall hier skizziert hast, und ohne Kenntnisse aller Details, würde ich in die Verhandlungen wohl nicht unter einem Jahresgehalt einsteigen. Ob das allerdings eine übliche Abfindungshöhe ist... üblich in meinem Sinne wäre: soviel wie der AG bereit ist auszugeben! ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Moritz hat ja schon geschildert, warum die Frage nicht so pauschal beantwortet werden kann.

    Man könnte aber als AN argumentieren: Voller Lohn bis Ende Kündigungsschutz+Voller Lohn bis Ende Kündigungsfrist+ übliche Abfindung (min. 0,5 X Lohn x Beschäftigungsjahre). Das kann sich natürlich auch noch erhöhen, falls der AN weiterhin Ersatzmitglied im Betriebsrat ist. Allerdings denke ich, wird der AG bei dieser Summe nicht mehr mitspielen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Moin,

    danke schonmal für die Infos. Dem Unternehmen geht es soweit ganz gut, wir wachsen und wir machen Plus dabei. Die Masche "Armes Unternehmen wird in den Ruin getrieben" dürfte bei uns nicht ziehen.

    Der Kollege ist kein BRM mehr, auch kein Nachrrücker. Es gilt also nur noch der nachwirkende Kündigungsschutz.

    Ich hätte rein persönlich angefangen bei 2 Monatsgehältern pro Jahr der Zugehörigkeit, und mich maximal auf 1,5 herunterhandeln lassen ... das wären also 15 Monatsgehälter, und das entspricht auch ungefähr seinem Kündigungsschutz plus Kündigungsfrist ...

  • Ich vermute aber, dass er meint 15 Monatsgehälter und soortiges Ausscheiden.

    Wenn der AN dann bereits einen neuen Job hat - hat er sich den Wechsel ja schön "versüßen" lassen.

    Das ist halt alles frei verhandelbar.

    Ich würde auch erstmal mit den 2 Monatsgehältern in die VErhandlung gehen, wenn der Chef einen dann nicht sofort aus dem Büro schmeisst, weiß man das die "Not des AG" bzw. der "Loswerdenwille" des AG recht groß ist.

    oder wie Rabuake schon sagte: Mein AGhat mir meine Summe - zu der ich sofort gehen würde - noch nicht genannt.

  • Moin nochmal,

    der besagte Kollege hat in Kürze einen entsprechenden Termin mit der GF. Ich soll als BR mit daran teilnehmen. In dem Zusammenhang habe ich noch 2 Fragen:

    1. Muss die Arbeitgeberseite vorab mitteilen, wer von ihrer Seite aus an dem Gespräch teilnehmen wird?

    2. Hat der AN das Recht, z.B. selbst (s)einen Anwalt mit hinzuzuziehen bzw. das zu tun falls die AG-Seite mit einem Anwalt an dem Treffen teilnimmen?

    Danke schonmal!

  • Zweimal nein.

    Dass beides guter Stil wäre, darf man wohl so sehen, aber verpflichtet ist der AG hier zu nix.

    Aber ganz ehrlich? Wozu auch? Ich biete Kollegen, die zu einem solchen Gespräch gebeten werden immer an (na gut, hatte ich genau zwei Mal bisher), sie vorher zu fesseln und zu knebeln. Damit sie weder irgendetwas unterschreiben oder auch nur etwas falsches sagen. Nachfragen zum Verständnis sind erlaubt, ansonsten "Ruhe bewahren, Informationen sammeln, taktischen Rückzug antreten und dann ohne Druck entscheiden".

    Wenn es später dann zu echten Verhandlungen kommt, wird der AN selbstverständlich nur mit seinem Anwalt daran teilnehmen (falls es überhaupt zu einem Gespräch kommt, oft sieht man sich das erste Mal beim Gütetermin), aber für ein Erstgespräch braucht es nur o.g. Handlungsmaxime. Dann braucht es keinen Anwalt.

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  • zu 1, es gehört zum guten ton und bei uns wird die Einladung über den Kalender getätigt (outlook) da sieht man dann wer teilnimmt, spielt aber für den Prozess keien rolle

    zu 2 wieso sollte ein Anwalt hieran teilnehmen, noch wiest ihr doch nicht ,was genau passiert, oder ist es offiziell das das gespräch über einen Aufhebungsvertrag gehen soll? Wenn das offiziell fest steht, weil auch so die Einladung ist, dann kann er aus meiner Sicht sehr wohl auch seinen Rechtsvertreter mitnehmen. Nur das wird mit Sicherheit die Fronten verhärten.

    Ich würde da nur mit dem BR meines Vertrauens hingehen und deutlich machen, dass ich auch noch die nächsten 30 Jahre hier arbeiten möchte. Ich zur kenntnis nehme, das mein Arbeitgeber lieber ohne mich planen möchte, was ich sehr bedauere und meine schnerzensgrenze nennen, für die ich unter diesen unglücklichen umständen bereit bin zu gehen. 1.000.000,-€ und davon direkt 100.000 als einzahlung in die firmeneigene Pensionskasse (wenn es denn eine gibt) um meine Zusatzrente auch ausreichend abzusichern.

    Gruß

    Rabauke

  • Üblich gibts nicht. Kommt halt aufs Verhandlungsgeschick an. Ich kenne einen Ex-BR, der hat seinem AG 3 Monatsgehälter pro Arbeitsjahr aus dem Kreuz geleiert und hat ihm dabei auch noch verschwiegen, dass er sich schon weiterbeworben und nen neuen Job hatte. Tyler

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.