BR im Arbeitsschutzauschuss

  • Hallo zusammen,

    bei uns ist ein ASA gebildet, in dem auch zwei BRM vertreten sind.

    Beide sind zufällig auch Sicherheitsbeauftragte.

    Neulich wurden wir darüber informiert, dass diese Personalunion nicht zulässig sei.

    Ist das so korrekt, müssen wir noch zwei BRM zusätzlich in den ASA entsenden?

    Gruß

  • Unsere hochgeschätzte Personalleiterin, die ebenfalls Mitglied im ASA ist, hat jüngst eine Schulung bei der BG zum Thema ASA besucht.

    Das eine BRM hat uns in der Sitzung berichtet, dass die Dame das im Ausschuss so verkündet hat.

    Das Protokoll, auch erstellt von der Personalerin, liegt uns vor, allerdings ist dieser Sachverhalt nicht erwähnt.

    Bisher konnte ich keine rechtliche Basis für so eine Aussage finden.

    Unser ASA ist mit mittlerweile 14 Personen sowieso schon recht aufgeblasen (bei ca. 75 Beschäftigten).

    Ich wüsste auch nicht, was gegen eine solche Doppelfunktion sprechen sollte, eher im Gegenteil.

  • Ich sehe auch kein Verbot von dieser Doppelfunktion! Unsere beiden ASA BRs sind auch Sicherheitsbeauftragte und es ist noch in keiner Schulung bemängelt worden.

    Sagt Euer PL doch einfach sie soll Euch mal die Gesetzesgrundlage dazu schicken dann nehmt ihr es auf die Tagesordnung ;)

  • Also ich bin bei uns Sicherheitsbeauftragter und BR-Mitglied und als Sicherheitsbeauftragter vertrete ich in den ASA-Sitzungen nicht den BR.

    Das sind an dieser Stelle zwei verschiedene Positionen mit unterschiedlichen Aufgabensstellungen und hier möchte ich allein im eigenen Interesse eine mögliche Kollision vermeiden ... und kann das auch nur jedem anderen raten.

    Der BR entsendet offiziell andere BR-Kollegen in die ASA-Sitzungen und wenn von denen keiner kann, dann ist der BR offiziell nicht vertreten.

    Ob das rechtlich anders möglich wäre weiss ich nicht genau, aber wie gesagt, hier könnte es - wenn man seine Aufgaben als SiB und BR wirklich ernst nimmt - ggf. zu einem Interessenkonflikt kommen und von daher würde ich es nicht machen.

  • Zitat von schwede12:

    Sagt Euer PL doch einfach sie soll Euch mal die Gesetzesgrundlage dazu schicken dann nehmt ihr es auf die Tagesordnung ;)

    Das haben wir vor...

    WissenWill:

    Wie könnte so ein Interessenskonflikt aussehen?

    Beide Ämter gehen doch in dieselbe Richtung und ziehen nach meinem Verständnis an einem Strang.

  • Spricht was dagegen wenn Ihr bei der dünnen Informationslage mal selbst bei der BG nachfragt? :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • 75 Mitarbeiter, 14 im ASA ist dann schon groß das stimmt, aber was hindert euch denn daran einfach noch 2 weitere Kollegen aus dem BR dazu zu wählen. Wenn der AG das doch so haben will dann bitte, die beiden müssen dann ja auch noch entsprechend geschult werden und sind dann halt noch öfter nicht am Arbeitsplatz. Ausserdem 8 Ohren hören mehr als 4.:D

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo zusammen,

    komisch, wir müssen unseren AG immer davon überzeugen, dass Doppelfunktionen eben nicht zählen (z.B. BR und Vorgesetzter in Personalunion)

    Ich sehe in der ganzen Geschichte aber irgendwie nicht das Problem. Im Arbeitssicherheitsgesetz (glaube ich zumindest) steht doch, dass der Betriebsrat 2 Mitglieder entsendet. Wer die beiden BRM sind entscheidet dann der Betriebsrat selbst. Und wenn er der Meinung ist, dass es kein Problem ist dass die beiden zeitgleich auch Sicherheitsbeauftragte sind, dann ist das so.

    Liebe Grüße

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von schwede12

    Was soll es denn da für einen Konflikt geben?

    In meiner Bestellungsurkunde als Sicherheitsbeauftragter steht, dass ich im Auftrage des AG tätig bin. Als BR hat mir der AG aber keine Aufträge zu erteilen.

    Gleichwohl glaube ich, dass hier ein paar Dinge durcheinandergeraten sind.

    Selbstverständlich DARF ein BRM Sicherheitsbeauftragter sein. Für etwas anderes gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Aber, und das sehe ich hier als den Knackpunkt, der BR hat das Recht (und/oder Pflicht) zwei BRM in den ASA zu entsenden.

    Und aufgrund der (wenn auch eher theoretischen) Interessenskonflikte, kann der BR frei entscheiden, ob er den Sicherheitsbeauftragten gleichzeitig auch als BRM gelten lässt oder lieber zwei (unabhängige) BRM in den ASA entsendet.

    Wenn man also so will, könnte man sagen, dass ein BRM als Sicherheitsbeauftragter im ASA nicht als BRM zählt. Das diese Kombination unzulässig sei, halte ich für Unsinn.

    Letztlich sehe ich es aber ähnlich wie WissenWill, dass man hier möglichst sauber die verschiedenen Funktionen trennen sollte. Müssen tut man es m.E.n. nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Tut mir Leid ich sehe da überhaupt keinen Zusammenhang!

    ,,In meiner Bestellungsurkunde als Sicherheitsbeauftragter steht, dass ich im Auftrage des AG tätig bin"

    das bin ich als AN auch und bin trotzdem im Betriebsrat ;)

    Sollen die zusätzlich entsendeten BRM dann von der ASA Sitzung berichten, die vielleicht als Sozialpädagogen nur die Hälfte verstanden haben und die BRM die Sichheitsbeauftragte sind sagen, dann ich schweige dazu, ich bin ja für den AG tätig?????

    Wir haben diese ,,Doppelfunktion,, schon seit vielen Jahren und ich konnte noch niemals einen Rollenkonflikt entdecken.

    Wenn jemand diesen bei sich entdeckt, kann er dies ja dem BR mitteilen und ein anderer wird entsendet.

  • Rollenkonflikt hin oder her, Tatsache ist doch, dass der BR als Gremium entscheidet, ob er ein bestimmtes BRM in den ASA entsendet oder nicht.

    Ebenso ist es, dass niemand von uns ein Gesetz oder eine Verordnung kennt, in der die Kombination SiBe und BRM im ASA ausgeschlossen ist.

    Also beurteilt das BR-Gremium, wie schwerwiegend ein eventueller Interessenskonflikt ist und entscheidet dann über die Entsendung oder Abberufung in bzw. aus dem ASA.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Mahlzeit!

    Dann will ich mich auch nochmal zu Wort melden.

    Wir haben die Sache jetzt kurzerhand so gelöst, dass der SiBe auch als BRM im ASA bleibt, und haben zusätzlich noch jemanden nominiert, der als Ersatzmann für das zweite BRM im Verhinderungsfall einspringen kann.

    Eine rechtliche Grundlage, die gegen eine Personalunion spricht, konnten wir - auch dank der regen Beteiligung an diesem Thread - nicht finden und deshalb machen wir das jetzt einfach so.

    Wenn sich jemand daran stört, soll er halt klagen...

    Gruß und danke an alle, mit diskutiert haben!

  • Also mich würde mal ein Beispiel für so einen Interessenkonflikt interessieren. Sicherheitsbeauftragte und Betriebsräte haben doch genau das gleiche Interesse: Den Arbeitsschutz zu verbessern. Wo bitte kann es denn da einen Interessenkonflikt geben?
    Ich halte das für Mumpitz...

  • Servus Zusammen!

    Bin zwar erst Kurz hier im Forum, aber mir drängt sich da eine Vermutung, aus meinen Erfahrungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) auf. Zumindest so wie hier diskutiert wurde/wird.

    Liest sich so, als da die FASI und die SiBs in einen 'Topf' geworfen wurden. Aber grundlegend andere Aufgaben haben, diese sich allerdings zwingend ergänzen müssen/sollen.

    Der ASA setzt sich aus dem Arbeitgeber (AG), der Fachkraft f.AS (FASI/SIFA), zwei Betriebsratsmitglieder und dem Betriebsarzt (BA) zusammen. Ggf. sind weitere Experten, Beauftragte, SiB(s), Abt-Ltg., Meister, MA, etc. (zeitweise) einzubinden, zu beauftragen oder anzuhören.

    O.g. fünf Personen (ASA-Mitglieder) oder deren Vertreter sind für eine ordentl. Sitzung des ASA notwendig. Fehlt eine(r) können alle anderen eigentl. wieder ihrer Arbeit nachgehen und ein neuer Termin anberaumt werden. Wie bereits erwähnt, empfinde ich es eher als Vorteil, wenn eine Personalunion mit einem SiB besteht. Ich als ext.FASI begrüße es ausdrücklich wenn der BR auch SiB ist! Nur bei einer offensichtlichen 'Fehl-Beauftragung' eines SiB (kein Draht zum Thema Sicherheit, keine Eloquenz, schlaampige Natur, etc.) hätte ich Bedenken. Aber das ist dann eher eine Sache des AG. Kann nur Empfehlen die Berufung/Abberufung von SiBs in der ASA-Sitzung zu behandeln.

    Hoffe es hat zu 'Klärung' - wenn auch spät - beigetragen.
    Gerne beantworte ich auch noch weitergehende Fragen

    vG Stefan

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.