Dürfen Betriebsratsersatzmitglieder in die Betriebsratsausschüsse ?
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Dürfen Betriebsratsersatzmitglieder in die Betriebsratsausschüsse ?
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Nein
Hallo
als die Frage ist, "Betriebsausschüsse?" In DEN Betriebsratsausschuss nicht, aber in andere vom BR beschlossene Ausschüsse (z.B. Personal) kann der BR einen Nachrücker beschließen, wenn der z.B. als Nachrücker für einen Langzeiterkranktes BRM nachrückt und dringender Bedarf dort ist.
Zitat von aus die mausIn DEN Betriebsratsausschuss nicht, aber in andere vom BR beschlossene Ausschüsse (z.B. Personal) kann der BR einen Nachrücker beschließen, wenn der z.B. als Nachrücker für einen Langzeiterkranktes BRM nachrückt und dringender Bedarf dort ist.
Sorry, dass ist falsch!!!
Siehe § 28 BetrVG RN 28: Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Betriebsausschuss.
Ausnahme Wirtschaftsausschuss