Schönen guten Morgen,
wir haben im Gremium darüber diskutiert, wie es sich genau mit der Ladung zu Betriebsratssitzungen von Nachrückern verhält. Dabei ging es um folgenden Fall.
Ein BR-Mitglied nimmt aus eigenen Wunsch von seinem Arbeitszeitkonto einen Tag Freizeitausgleich und teilt dem Betriebsratsvorsitzenden frühzeitig mit, dass er deshalb an der nächsten Betriebsratssitzung, welche planmäßig in einigen Tagen stattfindet, nicht teilnehmen kann.
Ist dann die Ladung eines Ersatzmitgliedes erforderlich und darf dieses Ersatzmitglied dann an Beschlussfassungen teilnehmen?
Die Meinungen im Gremium sind gespalten. Einige sagen, eine Ladung ist nicht erforderlich, da es sich um einen Tag Freizeitausgleich handelt und nicht um einen Tag Urlaub. Daher ist auch die Teilnahme an einer Beschlussfassung nicht möglich.
Andere sagen wiederum, dass die Abwesenheit frühzeitig angemeldet wurde und vergleichbar mit Urlaub ist. Außerdem handelt es sich um einen kompletten Tag. Eine Ladung eines Ersatzmitgliedes ist somit erforderlich und die Teilnahme an der Beschlussfassung somit zulässig.
Was ist richtig, oder gibt es dazu keine klare Aussage?
Vielen Dank für die Hilfe !