Guten Tag liebe Community,
Wir haben genau HEUTE die Betriebsratswahlen undzwar eine Personenwahl.
Einer der Kandidaten der Wählerliste wurde GESTERN wurde seine Kündigung wirksam und wir dürfen diesen nun nicht von der Wählerliste austragen.
Dieser Kandidat darf ja nun gewählt werden, weil sonst die Wählerliste ungültig ist, wie läuft es mit den Stimmen rechtlich ab?
Muss der Kandidat informiert werden? Muss er direkt von der Wahl abtreten? Werden seine Stimmen einfach als ungültig eingestuft?
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
Vielen Dank
Euer Thorsten