Neubewertung Arbeitsgebiet

  • Hallo,

    und wieder ein Thema, wo ich Eure Hilfe brauche: MA bekommen Arbeitsaufgaben, die nicht der Stellenbeschreibung entsprechen, sondern höherwertig sind. Nachdem unser BR das Thema mit den Worten "Könnt Ihr vergessen, das wird nichts" abgespeist hat, hat nun unser Personalreferent mir den Tipp gegeben, neue Stellenbeschreibungen anzufordern. Damit müsste dann auch die Stelle neu bewertet werden. Ist das erst mal so richtig?

    Einmal betrifft es das Thema Personalplanung. Das war schon Thema hier. Unsere Schichtverantwortlichen (SV) sollen bei kurzfristigem Ausfall durch Krankheit o. ä. die anderen frei habenden MA anrufen wegen Vertretung. (Da gibt es auch noch Zoff, weil die Chefs nun gefordert haben, die privaten Nummern zu hinterlegen.) Es gibt zudem eine Chef-Bereitschaft, die es aber ablehnt, sich zu kümmern - das wäre nicht ihre Sache. Kann man nun pauschal sagen: Entweder Höherbewertung der Stelle wegen Personalplanungsaufgaben oder es wird keine Vertretung gesucht? Die SV wurden schon "bestraft", da sie von Anfang an nur SV und keine Schichtleiter waren - 2 Gehaltsgruppen niedriger als die SL in anderen Bereichen.

    Zweite Sache: Ich habe seit Jahren Arbeitsaufgaben (3 verschiedene Sachen) dazu bekommen, die in anderen Abteilungen extrem höher bewertet sind (Brutto ca. 600 EUR mehr).

    Wie sollten wir nun am besten vorgehen? Formloser Antrag von jedem betreffenden MA persönlich auf Änderung der jeweiligen Stellenbeschreibung? Sollten wir auch gleich eine Neubewertung beantragen oder geschieht das dann automatisch? Und ich gehe davon aus, dass wir in diesem Antrag natürlich die betreffenden Aufgaben anführen sollten.

    Wäre toll, wenn Ihr uns den einen oder anderen Tipp geben könntet.

    Übrigens: Den MA wird jedes Jahr zu den (sehr überflüssigen) MA-Gesprächen gesagt, dass der AG durchaus für 3 Monate andere Arbeiten übertragen kann. (Denke mal, die Herren meinen die vorübergehende Übertragung anderer Arbeitsaufgaben, die bis zu 6 Monaten befristet sein kann). Aber ich denke mal, wenn man das jahrelang macht ohne Unterbrechung ist das keine vorübergehende Aufgabe mehr.

  • Es gibt einen Vergütungstarifvertrag, der nur ganz allgemein Vergütungsgruppenbeschreibungen beinhaltet. Da ist natürlich viel Auslegungsspielraum. Nach oben als auch nach unten.

    Vor ganz vielen Jahren gab es mal einen Katalog (der war allen MA zu gänglich), wo alle Tätigkeiten genau beschrieben worden sind. Auf meine Anfrage an den BR, ob ich diesen Katalog mal bekommen könnte, wurde ausgewichen und die o. g. Antwort gegeben.

    Das einzige, was ich in der Hand habe, ist die Ausschreibung einer dieser höher bewerteten Stelle. Und da finde ich mich bei den angeforderten Aufgaben zu ca. 80% wieder.

    Bitte jetzt nicht fragen, warum ich mich nicht beworben habe .... glaubt mir, da gab es sehr gute Gründe.

    LG

  • Hallo kieselheuerin,

    da hilft dir doch § 81 und 82 BetrVG

    § 81 (1) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs zu unterrichten ....

    § 82 2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert.....

    Da muss der AG dir erläutern auf welcher Grundlage dein Gehalt zustandekommt.

    Evtl. Rechtsgrundlagen die zur Berechnung führen hat er dir zu nennen bzw. vorzulegen - also auch die Tarifverträge.

    Das würde ich erstmal formlos schriftlich anfodern, ein Gespräch suchen und sich das dann erst einmal ohne eigene kommentierungen anhören. DAnn sieht man weiter.

  • Danke Ihr zwei! Einen MTV gibt es auch. Da steht aber nichts dazu drin. Daher haben wir den VTV. Werde es mit meinen Kollegen nun so absprechen.

    Es ist traurig, dass wir trotz BR niemanden hier zur Seite haben, die einen unterstützen :( Ich trauere echt unseren beiden "alten" BR hinterher, die in Rente sind. Das waren noch Vollblut-BR. Da ging es auch mal hart her. Heute haben wir den Eindruck, dass der AG erst einmal gefragt wird, ob der BR was unternehmen darf/soll. Und durch das nur sehr eingeschränkte Wissen um Recht und Gesetz haben sie es "geschafft", dass ich weit über 1.000 EUR nicht bekommen habe vom AG, die mir zugestanden hätten.

    So genug ausgeheult! Danke Euch beiden für die Tipps!

  • Hallo Kieselheu(l)erin, da frag doch euren BR auf seiner nächsten Betriebsversammlung, warum er nichts unternimmt! Vielleicht entdecken dann auch andere Kollegen, das da was faul ist. Wie verhält sich denn die Gewerkschaft in der Situation? Die hat doch die Tarifverträge unterschrieben. Was wird, wenn Du die "Mehr-"arbeit nicht mehr machst? Für eine Abmahnung müsste der AG das ausführlich begründen können, geht aber nur, wenn es in deinem AV drin steht oder in der Stellenbeschreibung.Damit könntest du dann den Nachweis für die höhere Vergütung verlangen.

  • Hallo ausdiemaus,

    in meiner Stellenbeschreibung steht es ja nicht drin. Bei uns passiert sowas meist "einfach so". Da bekomt man so nebenbei von einer Kollegn gesagt, dass man diese Arbeiten für die eigene Abteilung selber machen muss.

    Die Gewerkschaft sagt .... NIX... Habe schon 3x um eine Überprüfung meiner Stellenbewertung gebeten. Keine Antwort. Bzw. nur der Hinweis, dass es momentan zeitlich nicht geht (das war vor ca. 1 Jahr nach der 1. Anfrage und Erinnerung). Die beiden anderen Anfragen wurden gar nicht beantwortet.

    Dass ich diese Arbeiten ablehne, daran hab ich auch schon gedacht. Aber (ja, so blöd bin ich :cry: ) dann hat es unser Ingenieur viel schwerer, weil er von mir viele wichtige Zuarbeiten bekommt. Und die andere Aufgabe macht auch viel Spaß (Auftragsbearbeitung). Vor allem hat man dann alles im Blick und ist nicht immer auf die Infos anderer angewiesen.

    Und unter uns: Mir macht die Arbeit ja Spaß. Mich ärgert es nur, dass der AG viele seiner MA so ausnutzt.

    LG

  • Hallo.

    Als Gewerkschaftsmitglied hast Du Anspruch auf Rechtsvertretung in strittigen arbritsrechtlichen Fragen. Ich würde Dir vorschlagen, gegenüber der Gewerkschaft den offiziellen Weg zu gehen: Rechtsschutz beantragen, weil Du vorhabest, gegen die zu niedrige Eingruppierung und damit Entlohnung vorzugehen. Im Gespräch mit dem Rechtssekretariat kannst Du Deine Optionen dann besser ausleuchten.

    Grüße Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.