BR Gremium gleiche Rechte wie BR?

  • Hallöchen erstmal in die Runde.Der letzte Beitrag ist ja schon ne weile her (ich schreib jetzt mal alles klein,geht schneller)hoffentlich kann mir dennoch jemand eine auskunft geben...zur sache:
    Unser unternehmen besteht aus mehreren firmen/standorten sagen wir mal das hauptwerk in der stadt x nennt sich sahneschnitte.ein weiterer standort wird bezeichnet als sahneschnitte bonn gmbh usw usw.ich gehe daher mal davon aus das es eigenständige unternehmen sind nur der produzierte kuchen ist überall fast gleich.im hauptwerk sahneschnitte existiert schon seit der gründung des unternehmens ein BR.jetzt ist man nach vielen jahren auf die idee gekommen endlich mal in der sahneschnitte bonn gmbh auch einen BR einzuführen.da dies vollkommen neu für die AN ist,wurde beschlossen das ganze als betriebsratsgremium zu betiteln und die rechte der mitglieder mit einem eigenständigen vertrag zu beschliessen.trotz angekündigter und durchgeführter BR wahl (geheim und spickzettelsicher;-) mit anschliessender wahl des BR vorsitzenden und vertretung usw wird dem gewählten personenkreis wie gesagt nicht das recht anerkannt gewählte BR's zu sein zugestanden.
    Daraus entstehen natürlich die fragen des erweiterten kündigungsschutzes (trifft zu ja nein?)ist zwar vertraglich festgelegt das er zutreffen soll aber wir sind neu und keine juristen.

    2.wurde dem gremium bzw 4 mitgliedern die es sich zeitlich erlauben konnten eine fahrt zu einem meeting mit einem vertreter der spastkaste (ich will kein finanzunternehmen nennen)sowie einer im auftrag des spastkasten handelnden versicherung.
    Dad ganze nannte sich dann vorstellung einer betrieblichen altersvorsorge durch das typische direktversicherungsmodell.AG spart sozialabgaben und AN zahlt bei erreichen des vetraglich beschriebenen alters zusätzlich zu den mündlich kurz erwähnten und über die einzahlungsjahre gesparten steuern diese nach sowie o schock krankenversicherungsbeiträge die auf eine 10 jahre dauernde auszahlung der BAV gerechnet werden sowie alle sozialabgaben plus den AG anteil auch noch.auch das der gesetzliche auszahlbetrag aufgrund der wirtschaftlichen schieflage der versicherung (mir ist leider der name dieses V-unternehmens entfallen,sie war wohl nicht recht groß.man ahnt warum.lässt sich wohl leichter schliessen.zumindest ohne schaden der etablierten gesellschaften, deren namen in der öffentlichkeit für ein solches vorgehen nicht missbraucht werden sollen)also das der gesetzliche mindestauszahlbetrag auf die eingezahlten beiträge beschränkt wird.wie gesagt.von diesen beiträgen wied noch ne menge abgezogen.die prognosen und die gewinne der letzten jahre sind natürlich honig für manch einen der schlichten MA. Wir wurden jedenfalls angehalten unseren lieben kollegen diese BAV quasi zu verkaufen und dann die provisionen ...ach ja,davon war ja keine rede.also wir haben die arbeit,den ärger weil wir unsere kollegen um ihre ersparnisse bringen,ihre gesetzliche rente, alo-vers,k-vers
    usw mindern,und die hoffnung auf ein urplötzliches ableben sollte sich der richtige MA dazu entschliessen sich zu bedanken.aber dafür bekommt ja ein Vmann die provision über ein fettes einzahlgeschäft das sich für mich liest wie ein kredit der erst abbezahlt wird obwohl die auszahlsumme jahre später bekanntgegeben wird.75%zinsen sind aber mindestens drin.also die du selbst erstmal zahlst...von habenszins war nur vorraussichtlich die rede.und da auch nur 1-1.5%.KANN kann aber auch 0%...
    So,frage zu dieser fantastischen investitionsmöglichkeit: bin ich als richtiges BR mitglied persönlich haftbar für die schäden die meinen kollegen durch den vertragsabschluss entstehen wenn ich sie aufgrund nichtwissens meinereiner nicht vor solch einem schwindel warne (dem firmeninhaber ist leider nicht bewusst das er auf jeden fall haftbar ist)
    Es ist gewünscht das wir jedenfalls mal unseren kollegen das anliegen unseres unternehmen ans herz tragen etwas für ihre altersvorsorge zu tun.schliesslich zahlt (und spart) die firma auch etwas hinzu. Ist das nicht allein schon gesetzeswidrig wenn mir die folgen einer entsprechenden finanziellen schädigung der MA bewusst sind?
    Ich denke letztes schon und darum tritt bei unterlassener aufklärung der MA warscheinlich auch der haftungsfall meiner einer ein.oder irre ich mich da ?

    Vielen dank an die erfahrenen BR s unter euch die sich jetzt vielleicht plötzlich mal ihre BAV unterlagen entsinnen (vor schreck oder auch beruhigt damals schon gehandelt zu haben)
    Dabei gibt es andere modelle wo beide seiten was von haben.der AG sogar noch mehr als beim versicherungsmodell....

    Genau...in diesem sinne hilfe wär gewünscht.ich mach mir jetzt mal ne blondine auf.

    Der maik

  • Hallo,

    ich habe ehrlich gesagt keine Lust, mich durch einen derart langen und kaum strukturierten Text durchzuwühlen, der durch die kleinschreibung zusätzlich an Lesbarkeit verliert.

    Deswegen auch nur zwei Erläuterungen zu grundsätzlichen Angelegenheiten:

    1.

    Wie sich das "Gremium" letztendlich nennt, ist völlig schnurz. Entweder es ist ein BR mit allen gesetzlichen Rechten aus dem BetrVG oder es ist rechtlich völlig irrelevant.

    2.

    Wenn das "Gremium" nach den Regeln der Wahlordnung zum BetrVG gewählt wurde, dann ist es auch ein BR.

    3.

    Ist das "Gremium" ein echter BR, dann hat es automatisch alle rechte eines BR. Diese gesetzlichen Rechte des BR sind nicht verhandelbar.

    Ein BR, der gesetzliche Rechte "freiwillig" aufgibt, handelt grob pflichtwidrig. Diese Pflichtwidrigkeit kann auch zur Amtsenthebung führen.

    Rechte, die der AG verweigert, muß sich der BR dann eben konfliktär, ggfs. mit Hilfe der rechtsprechung "holen".

    Wie wär es denn mal mit einer zügigen Grundlagenschulung ?

    Welche Rolle spielt eigentlich der BR des "Schwesterbetriebs". Der müßte doch evtl. auf die idee kommen, gemeinsam mit dem zweiten "Gremium" einen GBR oder KBR zu gründen ? Oder erkennt dieser "Schwester"- BR das zweite Gremium etwa nicht an ?

    Und wie Du auf die Idee komst, daß man aufgrund Deiner groben Skizze und ohne Kenntnis der grundlegenden Dokumente etwas Fundiertes sagen kann zu einem hochkomplizierten Finanzprodukt, das eine vielköpfige Berater- und Vertreterzunft alimentiert, bleibt Dein Geheimnis.

  • Hallo,

    da kann ich meinem Vorredner nur Recht geben. Es ist kaum lesbar und schwer verständlich.

    Vielleicht strukturierst Du mal diese Anfrage. Sie scheint ja zwei Punkte zu beinhalten:

    Gründung eines Betriebsrates

    Dazu gibt es Unmengen von Informationen in diesem Forum und im gesammten Netz. Googel Dich mal durch. Und dann könnt ihr überlegen ob ihr einen BR gründen wollt. Eventuell hilft Euch ja der bestehende BR an einem anderen Standort.

    Nur eins: Wovor habt ihr Angst? Ein gewähltes BR Mitglied ist genau das! Und das lässt sich mit keinem Vertrag der Welt ändern.

    Der zweite Punkt Altersvorsorge?

    Da habe ich fast nichts begriffen. Auch hier vielleicht in einem extra Beitrag sortiert und durchdacht schreiben.

    Vielleicht kann Euch dann einer helfen.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.