Urlaub oder bezahlt frei

  • Hallo,

    der AG möchte Instandhaltungsarbeiten durchführen. Dazu wird den AN ein Tag Urlaub abgezogen. Dem BR wird nun mehrere Wochen vorher mal so nebenbei mitgeteilt, dass die Firma an dem Tag geschlossen ist. Die Kollegen sind noch nicht darüber informiert.

    Für mich sieht das nach verletzung der Mitbestimmungsrechte des BR und abwälzen des Betriebsrisiko's auf die AN. Muss der AG den AN diesen Tag bezahlen ohne abzug von Urlaub, oder?

    Gruß

  • Hallo.

    Hier handelt es sich um einen Betriebsurlaub, der zwar prinzipiell möglich wäre, jedoch mitbestimmungspflichtig ist. Wenn der AG das nicht ordnungsgemäß durchzieht, befindet er sich, wenn die AN für den Tag ihre Arbeitskraft anbieten, im Annahmeverzug und damit in der Vergütungspflicht.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke für die Antworten, der AG wird dies in der Tat so wie von Winfried bemängelt umsetzen. "Hamma immer schon so gemacht." Ich will jetzt keine schlafenden Hunde wecken und möchte meinen AG "lernen durch Schmerz" von einer sauberen Vorgehensweise überzeugen. Erstmal laufen lassen und dann reklamieren oder wie wäre Eure Vorgehensweise?

  • Hallo.

    M.E. ist das Vorgehen klar: Mitbestimmung umgehend einfordern und durchsetzen. Für was ist man BR, wenn man Mitbestimmung hat, aber keine schlafenden Hubde wecken will?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried:

    Hallo.

    Hier handelt es sich um einen Betriebsurlaub, der zwar prinzipiell möglich wäre, jedoch mitbestimmungspflichtig ist. Wenn der AG das nicht ordnungsgemäß durchzieht

    Grüsse Winfried

    Die Mitbestimmung ist klar, meine Frage ziehlt darauf ab, wenn er es jetzt ankündigt wären 14 Tage vorher ausreichend?

    Ich finde dazu nichts, wie lang vorher müsste er das ankündigen? Wann ist es ordnungsgemäß?

  • Der Zeitraum hängt doch immer von den Umständen ab.

    also, seid wann weiß der Ag das, wielange ist der Zeitraum etc.

    Es besteht mitbestimmung also informiert der AG den BR und macht seinen Vorschlag

    - am xx.xx. ist wegen Instandhaltung kann aus Sicherheitsgründen keiner arbeiten, mein Vorschlag wir machen alle 1 TAg Urlaub der vom Uralubsanspruch abgezogen wird.

    Antwort BR: nee - das hast du ja selbst verschldet - alle bleiben zuhause und du zahlst ohne urlaubsabzug.

    So und nun geht das Gefeilsche los und ihr müsst euch auf einen Kompromiss einigen.

    Da der AG Ansprcuh auf die Arbeitsleistung hat, kann er auch z.b. eine 1 tätige Weiterbildungmaßnahme z.B. (Sicherheit im Unternhemen, Arbeitsschutz) etc. in einem angemieteneten Raum anordenen..

    Nur mit euch verhandeln muss er halt.

    Einen 3 wöchigigen Betriebsurlaub muss er bestimmt mit mehr als 14 Tagen ankündigen 7 aushandeln als 1 Tag Schließung

  • Hallo,

    "rechtzeitig" wäre dann, wenn tatsächlich ausreichend Zeit ist, um ergebnisoffen diskutieren zu können

    und

    wenn die Beschäftigten das Ereignis in Ihrer Urlaubsplanung berücksichtigen können.

    Bei planbaren Instandhaltungsmaßnahmen reden wir über Monate und nicht über Wochen, idealerweise ist dann die Planung abgeschlossen, wenn der Jahresurlaub von den Beschäftigten beantragt werden muß.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.