Moin zusammen,
ich bin mir eigentlich recht sicher, dass hier soetwas schon besprochen wurde, scheine aber nicht fähig genug für die Suchfunktion zu sein.
Ein Mitarbeiter hat sich mit dem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. Dieser enthält die Freistellung des Mitarbeiters bis zum ende seiner Beschäftigungsdauer.
Da der Mitarbeiter nicht gekündigt wurde sondern er eben mit beidseitigem Einvernehmen fregestellt wurde, gehe ich davon aus, das er eben keine aktives Wahlrecht mehr hat. Er ist ja nichtm mehr in den Betrieb eingegliedert und im Gegensatz zu einer Kündigung mit Kündigungsschutzklage, besteht die möglchkeit der wiederkehr ja auch nicht.
Der Wahlvorstand hat diesem Mitarbeiter nach seiner aufforderung nun Brieffahlunterlagen übergeben welche er dem Wahlvorstand am selben Tag noch zurück gegeben hat. Ich bin nun der Ansicht, dass wir die Unterlagen nächste Woche nicht in die Urne werfen dürfen.
Da ich aber "leider" gerade im Urlaub bin und meine Unterlagen oder Kommentare nicht zu Hand habe, kann mir da eventuell jemand mit einem Urteil oder einem Kommentar helfen den Wahlvorstand zu überzeugen?
Ich bin regulär im WV für mich ist gerade ein Ersatzmitgied nachgerückt.