Änderung Wählerliste - Beschluss notwendig?

  • Hallo zusammen,

    bei uns im Betrieb ist die Flukatuation teilweise sehr hoch, sodass wir die Wählerliste oft aktualisieren müssen. Wir haben unser Wahlausschreiben + Wählerliste am 20.03 ausgehängt, somit ist Einspruchsfirst bereits abgelaufen.

    Da nun mehrere Mitarbeiter das Unternehmen zum 30.03 verlassen haben, ist die Wählerliste nicht mehr aktuell. Ist für die Änderung ein Beschluss des gesamten Wahlvorstands notwendig, oder genügt hier ein Protokoll der Änderung welches von dem Vorstand und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied unterschrieben wird?

    Wir werden das gleiche Szenario am 15.04 und am 30.04 wieder haben, da weitere Mitarbeiter das Unternehmen verlassen werden.

    Vielen Dank vorab.

    VG

    Markus

  • Ihr müsst bis zum Wahltag hin die Wählerliste immer wieder aktualisieren und dies mit einem ordentlichen Beschluss des WV.

    Die Aktualisierung braucht ihr zum Beispiel auch für die Adressen, wenn es bei euch Briefwähler gibt. Die können sich in der Zeit vom ersten erhalt der Mitarbeiterliste vom Unternehmen bis zum verschicken auch ändern.

  • Hallo,

    das hier

    Zitat von Das_bin_ich:

    Die Aktualisierung braucht ihr zum Beispiel auch für die Adressen, wenn es bei euch Briefwähler gibt. Die können sich in der Zeit vom ersten erhalt der Mitarbeiterliste vom Unternehmen bis zum verschicken auch ändern.

    ist bestenfalls mißverständlich.

    Eine Adresse hat nichts mit dem Wählerverzeichnis zu tun. Sie gehört nicht zu den Pflichtangaben in der Wählerliste gem. § 2 Abs. 1 BetrVG-WO.

    Deswegen ist für eine bloße Adressänderung kein WV-Beschluß notwendig. Die Tatbestände einer möglichen Korrektur finden sich in § 4 Abs. 3 BetrVG-WO. Über diese Korrekturen muß der WV per Beschluß entscheiden (Fitting, § 4 WO 2001, Rn 15)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.