Hallo zusammen,
bei uns im Betrieb ist die Flukatuation teilweise sehr hoch, sodass wir die Wählerliste oft aktualisieren müssen. Wir haben unser Wahlausschreiben + Wählerliste am 20.03 ausgehängt, somit ist Einspruchsfirst bereits abgelaufen.
Da nun mehrere Mitarbeiter das Unternehmen zum 30.03 verlassen haben, ist die Wählerliste nicht mehr aktuell. Ist für die Änderung ein Beschluss des gesamten Wahlvorstands notwendig, oder genügt hier ein Protokoll der Änderung welches von dem Vorstand und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied unterschrieben wird?
Wir werden das gleiche Szenario am 15.04 und am 30.04 wieder haben, da weitere Mitarbeiter das Unternehmen verlassen werden.
Vielen Dank vorab.
VG
Markus