Geht Sicherheit immer vor?

  • Servus euch allen

    Ich hab da eine Frage wo ich überfordert bin weil sie so Banal ist.

    Wir haben einen neuen (alten ist aufgestiegen) Technischen Leiter bekommen,

    Er will den kompletten Weg im Wareneingang und Entsorgung für alle anderen MA sperren lassen,

    was ja eigentlich Sinn macht.

    Wäre da nicht die QS und Entwicklungsabteilung die um an ihren Arbeitsplatz zu kommen durch das Lager gehen müssen, was sie ja schon seit 30 Jahren machen.

    Beim WE-Lager sehen wir das ja noch ein da ist Staplerverkehr aber an den Entsorgern könnten sie vorbei laufen die haben keinen Stapler mehr nur noch Ameisen, da ist es unserer Meinung unproblematisch (den Weg gehen 80% der MA auch jetzt schon weil da kein Stapler ist)

    Unsere Meinung nach greift hier der§87/7 gegen den er sowieso schon verstoßen hat,

    Mitglieder des BR sind aber der Meinung dass wir gegen den Antrag sowieso nichts machen können weil er ja zur Sicherheit der MA dient.

    Kann man denn alles über den Kamm Sicherheit kehren auch wenn es noch so Banal ist?

    Gruß, aus Franken

    Bergalf

  • Kann man alles über den Kamm Sicherheit scheren....nein man muss es sogar! :lol:

    Der AG muss natürlich dafür sorgen, dass die Kollegen gefahrenfrei an ihrem Arbeitsplatz kommen. 20% der AN gehen diesen ja wohl sowieso?

    Jetzt stell Dir mal vor der BR sagt, dass er diese Anordnung zurück nehmen soll und es passiert was?

    So eine Anordnung, dass dieser Gefahrenbereich nicht mehr benutzt werden darf und, alle den vielleicht längeren aber sicheren Weg nehmen müssen, kann der AG meiner Ansicht nach ohne Beteilligung des BR aussprechen. Eine Mitbestimmung §87 BetrVG sehe ich hier nicht.

  • Hallo,

    Bergalf schrieb, dass die von QS und Entwicklung durch den Bereich gehen MÜSSEN. Wie könnten sie denn sonst ihre Arbeitsplätze erreichen? Natürlich steht der AG in der Verantwortung, für die Sicherheit der AN zu sorgen. Wenn kein anderer Weg möglich ist, dann müssen die Kollegen belehrt werden, wie sie sich im Gefahrenbereich zu verhalten haben. Wenn es allerdings einen zweiten (durchaus längeren) Weg gibt, kann der AG den vorschreiben. Natürlich werden das einige als Benachteiligung empfinden. Sollte sich der Weg um einiges verlängern, könnte über eine entsprechende "Entschädigung" der Koll. verhandelt werden, damit sie auch zu den Toiletten bzw. Pausenräumen gelangen. Der Weg wäre dann z.B. Arbeitszeit.

  • Hallo

    Hab mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt, 20% gehen den gefährlichen aber kürzeren Weg durch den WE,

    der Rest geht durch die Entsorgung länger aber dafür ohne Stapler Verkehr, aber auch diesen will er sperren weil da Jumborollen (so heißen die bei uns) gelagert werden.

    Diese müsste man eben woanders lagern damit der Durchgang für die MA Sicherer gemacht werden kann.

    Gruß

    Bergalf

  • Wenn der Weg gefährlich ist und es bereits als Arbeitszeit zählt so muss einfach außen rum gegangen werden.

    Geht es um Arbeitszeit oder um Bequemlichkeit?

    Wenn allerdings die Zeiterfassung in dem Bereich liegt (z.B. am Computer etc.) ist der BR in der Mitbestimmung wo und wann die Arbeitszeit erfasst wird.

  • Hallo,

    im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte hat der BR genug Möglichkeiten, diese Maßnahme zu überprüfen. Er muß sie nur einfordern und nutzen.

    Selbst wenn sich tatsächlich der Beurteilungsspielraum aus Sicht des AG auf "Null" reduzieren sollte, entbindet dies den AG nicht davon, ein ordentliches Verfahren durchzuführen.

  • Hallo.

    Natürlich müssen alle AN Zugang zu ihren Arbeitsplätzen haben. Wenn aber Sicherheitsbedenken oder andere gewichtige Gründe gegen die kürzen bzw bequemeren Wege sprechen, mpssen due AN eben längere oder unbequemere Wege gehen, wenn sie auch mit denen den Arbeitsplstz erreichen.

    Meine Frage: Welche Mitbestimmungstatbestände wären denn nach Meinung der DiskutantInnen hier betroffen, wenn der AG bestimmten AN nur zu bestimmten Räumlichkeiten Zutritt gewähren will?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Meine Frage ging v.a. an meinen Vorredner WHoepfner: Der hat pauschal Mitbestimmungsrechte ins Feld geführt, aber ich wüßte eben nicht, wo und warum der BR hier Mitbestimmung haben sollte...

    Da Du aber den § 87 VII BetrVG erwähnt hattest, auch an Dich die Frage: Inwiefern besteht Mitbestimmung, wenn der AG bestimmten AN ein Zutrittsverbot zu bestimmten Bereichen im Betrieb erteilt?

    Grüße Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo.

    Verstehe. Jedoch, wenn der AG sagt, nur AN, die in einem Bereich X ihre arbeitsvertragliche Verpflichtung erfüllen, haben dort Zutritt, hat das imho mit Arbeitssicherheit erst einmal überhaupt nichts zu tun. Durch den AV wird den AN gestattet, die Geschäfts- und Betriebsräume zu betreten, soweit das zu der vereinbarten Arbeitsleistung erforderlich ist - darüber hinaus übt der AG hier sein Hausrecht aus.

    Ich arbeite als Psychologe in einer Klinik. Wenn mein AG nun z.B. sagt, ich darf die Physiotherapiehalle oder den Musiktherapieraum nicht betreten (vielleicht will er, dass dort ungestört gearbeitet wird), warum sollte der BR da mitzureden haben?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Servus, einiges wurde ja bereits gesagt.

    Grundsätzlich muss eine Gefährdungsbeurteilung für alle Betriebsbereiche gemacht werden. Aus der GBU leiten sich dann Maßnahmen ab.

    Der BR hat bei der GBU ein Mitbestimmungsrecht - wenn ihr eine BV dazu habt.

    Beratung dazu findet ihr in den IFB Seminaren zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

    Beste Grüße Franz

  • Hallo,

    das hier

    Zitat von geierstanger

    Der BR hat bei der GBU ein Mitbestimmungsrecht - wenn ihr eine BV dazu habt.

    ist leider falsch.

    Der BR hat immer ein Mitbestimmungsrecht - unabhängig davon, ob der Vorgang in einer BR geregelt ist.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.