Hi,
in unserer Firma ist es üblich, dass die Mitarbeiter bestimmter Abteilungen selbst entscheiden können, ob sie von zu Hause arbeiten oder nicht. Jeder Abteilungsleiter kann dazu eigene Regeln definieren.
In einer Abteilung *sagte* (nicht schriftlich) der Abteilungsleiter, dass jemand, der HO machen möchte, dies einfach in seinen Kalender eintragen solle, eine Beantragung bei ihm sei nicht notwendig. So wird es auch seit Jahren gelebt.
Nun sagte der AG, dass ein Versicherungsschutz über die Arbeitgeberversicherung nur dann gegeben sei, wenn das HO auch vom AG genehmigt wurde.
Nun die Frage: Stimmt es, dass Home Office nur dann versichert ist, wenn es explizit beantragt/genehmigt wurde? Und: zählt ein "Eintragen im Kalender", wie es der Abteilungsleiter definiert hat, als "Beantragung und Genehmigung" von Home Office?
Wenn nein wäre das merkwürdig, da der Abteilungsleiter gar keinen anderen Genehmigungsprozess anbietet.
(Randnotiz: ich bin mir darüber im Klaren, dass der Versicherungsschutz im HO nur greift, wenn man sich am Arbeitsplatz befindet oder einen Weg zwischen Dingen, die dem Arbeitszweck dienen, zurücklegt und nicht etwa in Küche oder WC bzw. den Wegen dorthin - um diese Frage geht es hier NICHT.)
Danke und Gruß!