Home Office ohne "Beantragung" - Arbeitsunfall versichert?

  • Hi,

    in unserer Firma ist es üblich, dass die Mitarbeiter bestimmter Abteilungen selbst entscheiden können, ob sie von zu Hause arbeiten oder nicht. Jeder Abteilungsleiter kann dazu eigene Regeln definieren.

    In einer Abteilung *sagte* (nicht schriftlich) der Abteilungsleiter, dass jemand, der HO machen möchte, dies einfach in seinen Kalender eintragen solle, eine Beantragung bei ihm sei nicht notwendig. So wird es auch seit Jahren gelebt.

    Nun sagte der AG, dass ein Versicherungsschutz über die Arbeitgeberversicherung nur dann gegeben sei, wenn das HO auch vom AG genehmigt wurde.

    Nun die Frage: Stimmt es, dass Home Office nur dann versichert ist, wenn es explizit beantragt/genehmigt wurde? Und: zählt ein "Eintragen im Kalender", wie es der Abteilungsleiter definiert hat, als "Beantragung und Genehmigung" von Home Office?

    Wenn nein wäre das merkwürdig, da der Abteilungsleiter gar keinen anderen Genehmigungsprozess anbietet.

    (Randnotiz: ich bin mir darüber im Klaren, dass der Versicherungsschutz im HO nur greift, wenn man sich am Arbeitsplatz befindet oder einen Weg zwischen Dingen, die dem Arbeitszweck dienen, zurücklegt und nicht etwa in Küche oder WC bzw. den Wegen dorthin - um diese Frage geht es hier NICHT.)

    Danke und Gruß!

  • Hallo,

    was ist denn mit "Versicherungsschutz über die Arbeitgeberversicherung" gemeint?

    Einme Versicherung bei Arbeitsunfall geht doch über die BG?

    Und da gibt es einige Bestimmungen zum Home Office. Schau mal auf die Seite Eurer BG.

    Unhd schleunigst eine BV zum Thema erarbeiten.

  • Ja genau, gemeint ist ein Versicherungsschutz bzgl. Arbeitsunfällen.

    Ist das also abhängig von den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft?

    Als IT-UN ist da wohl die VBG für uns zuständig.

  • Hallo.

    Der AG redet Mumpitz. Gesetzlich unfallversichert ist man während der beruflichen Tätigkeit, und zwar auch bei arbeitsbezogenen Tätigkeiten im Home Office. Wie der AG dabei das Hone Office organisiert, hat keinen Einfluß auf den Versicherungsschutz: offizieller Antrag oder informelle Genehmigung, das ist egal.

    Aus diversen Gründen ist ein BR aber gut beraten, über Home Office eine BV abzuschließen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    Winfried hat zwar grundsätzlich recht, aber es gibt feine Unterschiede im Versicherungsschutz.

    So ist der Gang zur Toilette (idR nicht der Aufenthalt) im Betrieb grundsätzlich versichert, während er dies zu Hause idR nicht ist.

    Im Übrigen muß natürlich auch der Heimarbeitsplatz begutachtet werden und der AG ggfs. den Arbeitsplatz auch ergonomisch ausstatten.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.