Gleichzeitig Vahlvorstand und Kandidat für Betriebsrat .

  • Hallo alle zusammen,

    ich kandidire fur Betribsrat, ich und meine Kollegen haben eine Lieste.

    Kann ich gleichzeitig in Wahlvorstand sein ? Auf was soll ich besonders beachten?

    Kann mir die Tätigkeit bei WV irgendwie schaden, wärend ich Stützunterschrifte samle, oder mit Leute im Betrieb spreche , Flayer verteile mit information uber Kandidaten aus meiner Lieste ?

    Danke.

  • Hallo zusammen,

    bei uns ist ebensolcher Fall eingetreten, dass sich ein Mitglied des Wahlvorstandes im Nachhinein als Kandidat des Betriebsrates aufgestellt hat. Das ist natürlich rein rechtlich gesehen korrekt und kein Problem, jedoch dürfte er - nach meinem Verständnis - am Wahltag z.B. nur zur Abgabe seiner Stimme im Wahllokal anwesend sein, da ja allein schon seine reine Anwesenheit dort als "Wahlwerbung und -beeinflussung" zu betrachten wäre. Hier spielt wohl nicht nur das BtrVG eine Rolle, sondern das allgemeine Wahlrecht (Frau Merkel sitzt ja auch nicht bei der Bundestagswahl in ihrem Wahlbezirk und lächelt jeden Wähler freundlich an...)

    Oder sehe ich das falsch??

  • Zitat von Küstenvogel

    Oder sehe ich das falsch??

    Ja das siehst du falsch.

    Es gibt diese Einschränkung im BetrVG einfach nicht.

    Der Kandidat im WV darf natrüclih nicht - wenn er im Wahllokal sitzt - weiter Wahlwerbung machen oder die Wähler beeinflussen. Ersollte sich daher auf seine Wahlarbeit konzentrieren und (z.B. Stimmzetel und mschläge ausgeben) und sich dabei Kommentare (wie z.B. Du weisst ja wo das Kreuz hinmuss o.ä.) verkneifen.

  • Ja, das siehst Du falsch.

    Seine Aufgabe als Wahlvorstand ist es doch die Wahl durchzuführen. Da spielt es keine Rolle, dass er auch kandidiert (solange er nicht anfängt nebenbei Werbung zu machen).

    Stell dir doch mal vor, alle Mitglieder des Wahlvorstandes kandidieren auch. Wer führt dann die Wahl durch?

    Ohadle war schneller.

  • Danke für Eure Einschätzung,

    aber nach den allgemein anerkannten Grundsätzen bei Wahlen (und bei staatlichen Wahlen ist das gesetzlich und/oder per Verordnung geregelt) ist jegliche Art der Werbung, Vorstellung bzw. Darstellung von KandidatInnen etc. eben nicht mehr im Wahllokal oder in dessen unmittelbarer Nähe am Wahltag erlaubt. Das hat mit "Mißtrauen" nichts zu tun. Der Wahlvorgang (die Frage, wo und wie sich die WählerInnen entscheiden, ist ja ziemlich spekulativ) hat eben absolut unbeeinflusst abzulaufen. Somit ist die permanente Anwesenheit von Kandidaten – außer zur Stimmabgabe – als Werbung in eigener Sache zu sehen.

  • Hallo,

    die BR Wahl ist aber keine staatliche Wahl.

    Hier zählt nur das BetrVG und seine Kommentierungen. Und da steht eben, dass der WV auch kandidieren kann.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo,

    ich muß Hubertus insoweit widersprechen, als natürlich auch die allgemeinen Grundsätze für Wahlen auch bei der BR-Wahl gelten.

    Auch auch bei Wahlen für Parlamente etc. ist es nirgendwo ausgeschlossen, daß Wahlbewerber auch Wahlhelfer am Wahltag sind.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.