Sammeln von Stützunterschriften beginnt wenn die Liste fertig ist

  • Hallo an alle...
    Was ist mit einer Liste, wo die Stützunterschiften gesammelt worden sind, bevor alle Kandidaten eingetragen waren?
    Ist die Liste ungültig oder heilbar? Und im welchem Gesetz steht das...?
    Gruß Michael und danke im voraus

  • Ok, die Liste ist ungültig vor Ablauf der Fristen aber heilbar. Hat der WV beim "kontrollieren" aber nicht aufgepasst und für die Liste grünes Licht geben, (Augenscheinlich ist die Liste auch nicht zu beanstanden) sie dann öffentlich macht, können die Stützer ja sehen, ob Liste so ist wie sie sie auch stützen wollten. Taucht da plötzlich ein name auf den sie nicht stützen wollten wäre das merkwürdig und die Liste wäre ungültig?....

  • Hallo,

    die Wahl wäre anfechtbar. Man kann nicht in die Köpfe von Mitarbeitern schauen. Vielleicht wird das auch provoziert. Wenn die Wahl angefochten wird, kommt es wahrscheinlich zu einer betriebsratslosen Zeit.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo,

    haben Wähler nach Veröffentlichung der Bewerber Zweifel an der Gültigkeit einer Liste (zB wegen nicht rechtsgültiger Stützunterschriften), müssen sie dies dem WV ungehend mitteilen.

    Kommt der WV dann bei einer evtl. erneuten Prüfung zu der Ansicht, daß eine zugelassene Vorschlagsliste doch ungültig ist, muß er prüfen, ob ein Grund zum Wahlabbruch besteht.

    Reagiert der WV nicht, bleibt allen Wählern noch die Möglichkeit der Wahlanfechtung gem. § 19 BetrVG

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.