Hallo in die Runde:
Wir sind als Wahlvorstand gerade etwas ratlos mit folgender Situation: Wir haben 1. nicht fristgerecht (unheilbarer Mangel), 2. ohne Stützunterschriften und ohne Unterzeichner und 3. anonym (also ohne Absender per Post) einen Wahlvorschlag zugestellt bekommen.
Dass diese Vorschlagsliste unheilbar ungültig ist, ist klar. Aber da es keinen Listenvertreter gibt (normalerweise weicht man dann " Wenn kein Listenvertreter von den Unterzeichnern als solcher benannt wird, muss der Wahlvorstand den an erster Stelle benannten Unterzeichner als Listenvertreter ansehen. Dieser ist berechtigt Entscheidungen und Erklärungen des Wahlvorstandes entgegen zu nehmen."
Dürfen wir, da wir keinen Listenvertreter und auch keine Unterzeichner haben und die Vorschlagesliste obendrein anonym eingegangen ist überhaupt unsere Entscheidung über Ungültigkeit der Vorschlagsliste an die Person an erster Stelle schicken (betrifft ebenso die Erklärung über den Zeitpunkt des Eingangs der Liste)? Oder ist das eventuell datenschutzrechtlich ein Problem?
So etwas hatten wir noch nie und wir finden dazu auch nichts im Internet. Und auch nicht in den kommentierungen. Wie würdet ihr damit umgehen? Hat jemand eine Idee oder Hinweis, was wir noch nicht bedacht haben?