Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage:
Eine Kollegin ist krankgeschrieben. Diese Krankschreibung erfolgte nicht als Bettlegerig. Mit dem Arzt wurde nicht abgesprochen, welche Betätigungen einer schnellsmöglichen Genesung entgegenstehen würden.
Diese Kollegin wurde von einem Abteilungsleiter nun gegen 00:20 Uhr in der Altstadt gesehen. Es soll daraufhin die Krankheit angezweifelt werden. Der AL tituliert die Kollegin als "Blaumacherin".
Jetzt sind ein paar BR Kollegen der Meinung, dass man wärend der Krankschreibung nur bis max. 22:00 Uhr dem Privatvergnügen nachgehen darf. Ist das korrekt?
Mir konnte weder eine Rechtsquelle genannt werden noch kann ich selbst etwas darüber finden. Das ist - ich hoffe es - doch nur so ein Hirngespinnst wie die oft angebrachten Argumente "krank = zu Haus bleiben", "krank = Bett" ...
Grüße
Jan