Hallo,
auf einer Liste kandidiert ein Kollege, der allerdings zum Ende des Monats (03) das Unternehmen wegen Eigenkündigung verlässt. Weshalb er dann überhaupt kandidiert? Keine Ahnung.
Nun stellt sich allerdings die Frage, welchen rechtlichen Status seine Liste hat. Zum Zeitpunkt der Wahl (im Mai) ist der Kollege nicht mehr da. Nicht mehr da bedeutet, er ist nicht wählbar. Hat dieser Umstand eine Auswirkung auf die Gültigkeit der Liste? Sicher wäre hier der Wahlvorstand der richtige Ansprechpartner, um diese Frage zu klären. Allerdings ist der Vorsitzende des Wahlvorstand gleichzeitig der Listenführer der o. g. Liste.
Sehe ich u. U. ein Problem, wo es keins gibt?
Besten Dank
Funaro