Auslaufen einer befristeten Funktionsübernahme

  • Hallo Zusammen!

    Wir haben den Fall eines Krankenpflegers, der bis zum Ende letzten Jahres befristet die Funktion eines stellvertretenden Stationsleiters übertragen bekommen hat. Er hat bei uns bisher als Krankenpfleger gearbeitet mit einen unbefristeten Vertrag.

    Diese Befristung ist vom Arbeitgeber nicht entfristet worden. Gilt die Übernahme dieser Funktion dann als automatisch unbefristet verlängert, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleitung in der Funktion weiterhin erbracht hat?

    Ähnlich dem § 15(5) Teilzeitbefristungsgesetz: "(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt".

    Oder ist die Übertragung der Funktion automatisch ausgelaufen und der Arbeitgeber hätte ausdrücklich die Umwandlung in die unbefristete Übernahme der Funktion aussprechen müssen?

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    Sigurjohnsson

  • Hallo,

    du mußt unterscheiden zwischen Arbeitsverhältnis an sich und Art der Beschäftigung.

    Durch die befristete Übertragung von besonderen Aufgaben ändert sich erst mal nichts am grundlegenden Arbeitsverhältnis. Dieses bleibt in vollem Umfang bestehen.

    Wenn also die befristete Übertragung von Aufgaben, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses waren, endet, dann tritt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis wieder automatisch voll in Kraft.

  • Hallo!

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Das das Arbeitsverhältnis weiter besteht, steht außer Frage.

    Die "knifflige" Frage die sich uns stellt ist, ob die übertragene Funktion einfach ausläuft, oder ob der Kollege, wenn er die Tätigkeit, die ihm übertragen ist, weiter ausführt, auch automatisch diese vorerst befristete Tätigkeit "stillschweigend" in eine unbefristete übergeht gemäß dem § 15 Teilzeit & Befristungsgesetz.

    Sigurjohnsson

  • Zitat von Sigurjohnsson:

    Hallo!

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Das das Arbeitsverhältnis weiter besteht, steht außer Frage.

    Die "knifflige" Frage die sich uns stellt ist, ob die übertragene Funktion einfach ausläuft, oder ob der Kollege, wenn er die Tätigkeit, die ihm übertragen ist, weiter ausführt, auch automatisch diese vorerst befristete Tätigkeit "stillschweigend" in eine unbefristete übergeht gemäß dem § 15 Teilzeit & Befristungsgesetz.

    Sigurjohnsson

    Wenn es was schriftliches gibt kann man sich auf den § berufen, ohne wird es schwierig. Wer gibt zuerst nach?

  • Die Frage ist ja eigentlich, was wollen die Beteiligten? Dann könnte man ja darüber reden?

    Will der Kollege diese Funktion weiter ausführen oder nicht? Und was will hier der AG?

    Wurde diese Funktion denn irgendwie zusätzlich bezahlt?

    Was gibt denn in diesem Fall der AV oder, wenn vorhanden, der TV her?

    Ggf, könnte man den §612 BGB hier geltend machen. Falls der Kollege nach der Befristung in dieser Funktion weiter gearbeitet hat, mit Wissen oder Duldung des AG, dann könnte man vielleicht für diese Zeit den eventuellen höheren Lohn geltend machenl. Unbefristet wird es aber dadurch nicht.

    Ist meiner Meinung nach auch nur ein gaaaaanz dünner Strohhalm, an dem man sich dabei klammern kann.

    VG Reddel

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.