Hallo Zusammen!
Wir haben den Fall eines Krankenpflegers, der bis zum Ende letzten Jahres befristet die Funktion eines stellvertretenden Stationsleiters übertragen bekommen hat. Er hat bei uns bisher als Krankenpfleger gearbeitet mit einen unbefristeten Vertrag.
Diese Befristung ist vom Arbeitgeber nicht entfristet worden. Gilt die Übernahme dieser Funktion dann als automatisch unbefristet verlängert, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleitung in der Funktion weiterhin erbracht hat?
Ähnlich dem § 15(5) Teilzeitbefristungsgesetz: "(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt".
Oder ist die Übertragung der Funktion automatisch ausgelaufen und der Arbeitgeber hätte ausdrücklich die Umwandlung in die unbefristete Übernahme der Funktion aussprechen müssen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Sigurjohnsson